Nein zur Revision des ALV-Gesetzes: Was sich bewährt hat, verschlechtert man nicht

Die Schweizer Arbeitslosenversicherung hat sich bewährt – gerade jetzt in der Krise. Dank der Versicherung werden Arbeitslose rasch wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Und wer etwas länger…

Daniel Lampart, Chefökonom Schweizerischer Gewerkschaftsbund

Die Schweizer Arbeitslosenversicherung hat sich bewährt – gerade jetzt in der Krise. Dank der Versicherung werden Arbeitslose rasch wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Und wer etwas länger braucht, bis er eine Stelle findet, landet bei uns nicht einfach in der Fürsorge. Es gibt darum keinen Grund, diese erfolgreiche Versicherung zu verschlechtern.

Abzocker schonen – Arbeitslose bestrafen? Für die Verursacher der Krise hat der Bund
Milliarden aufgewendet (UBS-Rettung), die Millionen-Boni der Versager-Manager bleiben
unangetastet, aber bei den Opfern der Krise will man Leistungen kürzen. Alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmenden sollen für weniger Leistung mehr bezahlen. Das ist unfair!

Abbau zu Lasten der Arbeitslosen: Mit der Kürzung der Taggelder würde die Arbeitslosenversicherung entscheidend verschlechtert. Betroffen wären vor allem ältere Arbeitnehmende, junge Berufsleute nach ihrer Ausbildung und Frauen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen oder müssen, etwa nach einem Schicksalsschlag (schwere Krankheit, Tod des Ehegatten, Scheidung).

Unseriöser Schuldenabbau: Es ist normal, dass die Arbeitslosenversicherung in Krisenzeiten mehr ausgibt als sie einnimmt. In der nächsten Hochkonjunktur werden diese Schulden schnell wieder abgebaut. Das bestehende Arbeitslosenversicherungsgesetz hat dafür einen eingebauten Mechanismus. Mit der unseriösen Gesetzesvorlage hingegen würde der Schuldenabbau bis ins Jahr 2028 dauern.

Mehrkosten für Kantone und Gemeinden: Betroffen von den Verschlechterungen wären aber
auch die Kantone und Gemeinden und somit alle Steuerzahler/innen. Auf sie kämen massive Mehrausgaben bei der Fürsorge zu. Kantone und Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit würden mit dem neuen Gesetz besonders hart getroffen: Sie könnten nicht mehr wie heute bei hoher Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenunterstützung verlängern. Darum sagen auch Vertreter von bürgerlichen Parteien aus Kantonen mit hoher Arbeitslosigkeit NEIN zum Gesetz.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden