Bereits zum dritten Mal nach 1983 und 1994 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 26. September zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländern an die Urne gerufen. Um es gleich vorwegzunehmen: Die jetzige Vorlage ist eine Mogelpackung. Deswegen hat sie die SVP im Parlament auch bekämpft.
Worum geht es überhaupt?
Mit zwei Vorlagen soll die Einbürgerung von ausländischen Jugendlichen der zweiten Generation noch einmal erleichtert werden, und Ausländer der dritten Generation sollen den Schweizer Pass bei der Geburt automatisch erhalten.
Das Ziel der Befürworter ist klar: Die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz soll massiv gesteigert werden, damit der Ausländeranteil in unserem Land (mindestens in den Statistiken) gesenkt werden kann. Dies ist natürlich nicht mehr und nicht weniger als eine kosmetische Korrektur – die Probleme werden so nicht einmal ansatzweise gelöst. Die diesbezüglichen Probleme müssen wir im Ausländer- und Asylgesetz in Angriff nehmen und sicher nicht über den Weg des geringsten Widerstandes, sprich über den Weg des Einbürgerungsrechts!
Definition der zweiten und dritten Generation: Eine Mogelpackung!
Nun soll also die Einbürgerung für die zweite und die dritte Generation noch einmal erleichtert werden. Damit stellt sich die Frage: Was bedeutet „zweite Generation“? Und was bedeutet „dritte Generation“? Und genau hier liegt der springende Punkt.
Ich frage Sie, geschätzte Delegierte: Was bedeutet für Sie „zweite Generation“? Ihre Antwort kenne ich wahrscheinlich schon. Sie werden sagen: „Zweite Generation bedeutet, wenn ausländische Staatsangehörige in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind.“ Nun sage ich Ihnen, was der Bundesrat und das Parlament unter der zweiten Generation verstehen: Zweite Generation bedeutet für diese, dass ausländische Staatsangehörige mindestens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben.
Was bedeutet für Sie dritte Generation? Sie werden sagen: „Zur dritten Generation gehören die Kinder von Eltern, welche bereits hier in der Schweiz geboren und auf-gewachsen sind.“ Als dritte Generation bezeichnen Bundesrat und Parlament aber bereits jene Kinder, bei denen wenigstens ein Elternteil fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat. Sie sehen also: Die zweite und die dritte Generation werden völlig neu definiert.
Was hat dies nun für Konsequenzen? Nehmen wir einmal an, ein Knabe aus Ex-Jugoslawien kommt mit 11 Jahren in die Schweiz und besucht fünf Jahre unsere Schule. Mit 18 Jahren wird der junge Mann erleichtert eingebürgert, denn er gilt ja bereits als zweite Generation. Ein Jahr später verliebt sich dieser Mann in eine junge Frau aus seinem Heimatland. Sie beschliessen, in der Schweiz eine Familie zu gründen. Sie bekommen Kinder, welche nun bereits als dritte Generation angesehen werden. Die Kinder erhalten den Schweizer Pass bereits bei Geburt. Es spielt keine Rolle, ob die Mutter unsere Sprache beherrscht und integriert ist oder nicht! Der Schweizer Pass wird also verschenkt – unabhängig davon, wie lange der zweite Elternteil in der Schweiz ist. Wollen wir das? Ich sage ganz klar Nein.
Nein zu solchen Einbürgerungen!
Ich sage Nein zu den zwei Einbürgerungsvorlagen, da diese viel zu weit gehen und regelrecht zu Masseneinbürgerungen führen. Ich wehre mich gegen die Verscherbelung unseres Schweizer Bürgerrechts!
Während die Schweiz die automatische Einbürgerung von jungen Ausländern einführen will – etwas, was unserer demokratischen Tradition völlig widerspricht -, hat zum Beispiel Irland sein Bürgerrecht verschärft. In einer Volksabstimmung sprachen sich vor zwei Wochen 80% der Iren dafür aus, die Verfassung zu ändern und den automatischen Erhalt des Bürgerrechts aufzuheben. Es gehe darum, dem Missbrauch einen Riegel zu schieben und sich gegen den Bürgerrechtstourismus zu wehren, sagten die Iren. Diese Argumentation gilt natürlich auch für uns. Die anderen europäischen Länder kennen übrigens auch keinen Automatismus in Einbürgerungsfragen.
Die zwei Einbürgerungsvorlagen sind unter der Federführung von alt Bundesrätin Ruth Metzler entstanden und stehen unter dem Einfluss des EU-Rechts: Ruth Metzler wollte unbedingt der „Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention“ beitreten. Damit ist klar: Diese Vorlagen entsprechen in keiner Art und Weise unserem schweizerischen demokratischen System. Ich bin selbstverständlich dafür, dass Ausländer, deren Eltern in die Schweiz gekommen sind und die hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, eine erleichterte Einbürgerung erfahren sollen – wenn sie dies wollen. Aber als Bürgerin meines Landes, das mir sehr viel bedeutet, möchte ich noch bestimmen können, wer ebenfalls Schweizer Bürger werden soll. Das Bürger-recht einfach verschenken? Nein, dazu ist mir meine Heimat zuviel wert.
Darum ist für mich ein doppeltes Nein bei den Einbürgerungsvorlagen klar. Und ich hoffe, für Sie auch.