Referat

Nein zur wirtschaftsfeindlichen Mehrwertsteuererhöhung

Die SVP wird auch bei dieser Abstimmung ihre Versprechen, die sie vor den Wahlen abgegeben hat, einhalten und sich klar…

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)

 

Die SVP wird auch bei dieser Abstimmung ihre Versprechen, die sie vor den Wahlen abgegeben hat, einhalten und sich klar gegen höhere Steuern wehren. So lehnen wir auch die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der AHV und der IV ab. Es ist der falsche Weg, einfach die Steuern zu erhöhen und zu meinen, die Probleme seien damit gelöst. Zuerst müssen die Probleme mit der Scheininvalidität und den Frühpensionierungen gelöst werden.

Eine Anhebung der Mehrwertsteuer um ein Prozent bei der AHV wäre gar nicht nötig, wenn auf die Begünstigung der Bundeskasse verzichtet würde und die überschüssigen Goldreserven der Nationalbank – alles Volksvermögen! – für die AHV verwendet würden. Glücklicherweise hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vor wenigen Tagen dem Antrag der SVP angeschlossen, wenigstens zwei Drittel für die AHV und ein Drittel für die Kantone einzusetzen. Wir hoffen, dass sich der Nationalrat diesem Antrag der Kommission anschliesst. Es ist jedoch zu befürchten, dass der Ständerat aufgrund anders lautender Stimmen der CVP und der FDP dieses Vorgehen nicht unterstützen wird.

Grosser Handlungsbedarf besteht momentan aber vor allem bei der IV. Die SVP hat zwei Vorstösse in der Sommersession eingereicht, um die immer grösser werdenden Defizite der IV zu bekämpfen. Der Bundesrat wird in einer Motion beauftragt, ein Konzept für Vollzugsmassnahmen zur Bekämpfung der Scheininvalidität vorzulegen, wobei die Verursacher (Scheininvalide, Arbeitgeber, Ärzte, Rekurskommission, Sozialfilz) zur Rechenschaft zu ziehen sind. Im Rahmen dieses Konzeptes sind auch strafrechtliche Massnahmen bei aufgedecktem Invaliditätsmissbrauch zu prüfen. In einer zweiten Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung so anzupassen, dass die ins Ausland ausbezahlten Invalidenrenten der Kaufkraft des Bezügerlandes angepasst werden. Bevor diese gravierenden Probleme nicht an die Hand genommen werden, steht eine Mehrwertsteuererhöhung nicht zur Debatte.

Die negativen Folgen einer Mehrwertsteuererhöhung

Eine Mehrwertsteuererhöhung hätte ausgesprochen negative Folgen für den Wirtschaftsstandort und alle Steuerzahler. Höhere Mehrwertsteuern vernichten Arbeitsplätze und bedrohen so die Finanzierung der Sozialwerke. Zur Kasse gebeten würde einmal mehr der Mittelstand, weil die Mehrwertsteuer tiefe und hohe Einkommen gleich belastet. Von einer substantiellen sozialen Ausgleichswirkung kann bei der Mehrwertsteuer in der heutigen Ausgestaltung keine Rede sein.
Ist bei den Unternehmen eine Überwälzung dieser Mehrwertsteuererhöhung an die Endverbraucher nicht möglich, entsteht ein Kostenanstieg, welcher zu unternehmerischen Kostensenkungsprogrammen, das heisst auch zu Stellenabbau führt. Dies vor allem bei Unternehmen, deren Erträge der Mehrwertsteuer nicht unterliegen und die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer vom Bund zurückfordern können. Betroffen davon wären Schulen, Spitäler, Wohnungsvermieter, Banken und Versicherungen.
Natürlich wird versucht werden, mit allen möglichen legalen Massnahmen die Steuerlast zu verkleinern. Es ist anzunehmen, dass Unternehmensstrukturen, Geschäftsabläufe und Organisationsformen entsprechend angepasst werden. Es werden alle Rechte wahrgenommen, um den Interessen entsprechend Einzelprivilegien und Sondersätze zu schaffen. Es besteht die Gefahr einer noch weiter zunehmenden Komplexität des Systems und weiteren Steuerausfällen, was eine weitere Aufblähung der Verwaltung aufgrund grösseren Misstrauens gegenüber den Steuerpflichtigen verursachen wird. Grössere administrative Belastung insbesondere für die KMU und eine Zunahme der Schwarzarbeit, der Schattenwirtschaft und weiterer Aktivitäten im Bereich der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs sind zu erwarten. Das wiederum löst eine Gegenreaktion in Form eines Ausbaus des Justizapparates und der Verwaltung aus, was mit zusätzlichen Kosten bei Bund, Kantonen und Gemeinden verbunden sein wird.
Zu guter Letzt muss immer wieder erwähnt werden, dass ein tiefer Mehrwertsteuersatz ein wichtiger Standortvorteil der Schweiz gegenüber den EU-Staaten ist. In der EU gilt ein Mindestsatz von 15%. Jede Annäherung an diese Marke muss aus wirtschaftlichern Gründen unbedingt verhindert werden. All diese Erkenntnisse werden in einer Studie der SwissVAT bestätigt1.

Wirtschaftswachstum dank tiefen Steuern

Die SVP setzte sich schon immer für Wirtschaftswachstum und einen attraktiven Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz ein. Höhere Steuern wie sie uns bei einem Ja zu diesem Finanzierungsbeschluss aufgebürdet würden, sind Gift für das Wirtschaftswachstum. Tiefe Steuern stärken dagegen den unternehmerischen Freiraum und fördern Privatinitiative und Eigenverantwortung der Unternehmen. Eine tiefe Steuerbelastung belebt die konjunkturelle Entwicklung und führt generell zu einer Dynamisierung des Wirtschaftsprozesses. Ausserdem können dank tiefen Steuern die wichtigsten Wirtschaftsmotoren wie technologischer Fortschritt und Innovation wieder in Gang gesetzt werden. Kurzum: Tiefe Steuern schaffen Vertrauen in den Standort, setzen positive Anreize für Investitionen und sorgen für mehr Arbeitplätze. Aus diesem Grund kann nur ein klares NEIN zum „Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze“ die richtige Entscheidung sein. Ein NEIN für eine echt soziale Schweiz, die das Wohl des Ganzen im Auge hat! Das ist wahre Solidarität!

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1 „Qui supporte la charge financière et quels sont les effets secondaires d’une augmentation de la TVA?“ Une analyse de SwissVAT SA, Zurich (2003) 

 

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)
 
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