Nach der Armeereform XXI präsentierte sich die Armee in verschiedenen Bereichen in einem schlechten Zustand. Grossen Teilen der Öffentlichkeit blieb die Zielrichtung der Reform fremd. Einem immer grös
Nach der Armeereform XXI präsentierte sich die Armee in verschiedenen Bereichen in einem schlechten Zustand. Grossen Teilen der Öffentlichkeit blieb die Zielrichtung der Reform fremd. Einem immer grösseren Teil der Bevölkerung fehlte nach und nach der Glaube, dass die Armee auf aktuelle Bedrohungen genügend vorbereitet sei. Dazu wies die Armee XXI mehr als ein Jahr nach dem Start noch zahlreiche organisatorische Mängel auf. Seither sinkt das Vertrauen in die Armee von Jahr zu Jahr.
Aus Sorge über diese Entwicklungen sah sich die SVP vor gut einem Jahr veranlasst, ein Grundlagenpapier mit dem Titel „Für eine bedrohungsgerechte Milizarmee“ auszuarbeiten. Das Papier wurde an der Delegiertenversammlung am 16. Oktober 2004 in Schaffhausen diskutiert und sechs Grundsätze zur Armee verabschiedet. Darin bekannte sich die SVP klar zu einer starken, glaubwürdigen Armee, zur bewaffneten Neutralität, zum bewährten Milizsystem und zur Ausbildungsverantwortung der Milizkader. In diesem Zusammenhang forderten wir auch die Abschaffung der Durchdiener und der Zeitsoldaten sowie die Ausrichtung des Auftrages auf aktuelle Bedrohungslagen mit entsprechenden wirklichkeitsnahen Übungen. Wir wandten uns ganz klar gegen die Tendenz, zunehmend internationale Kooperation anzustreben. Wir formulierten Ziele und forderten, dass die Armee Schritt für Schritt zu einem funktionierenden Sicherheitsinstrument gemacht werden müsse. Dabei verstand es sich von selbst, dass zur Behebung der Mängel der Armee XXI keine weitere Generalreform eingeläutet werden darf. Ein dritter Umbau innerhalb eines Jahrzehntes nämlich, würde die Armee nicht überleben.
Heute, ein Jahr später, müssen wir leider feststellen, dass der Bundesrat und die Armeeführung einen anderen Weg eingeschlagen haben. Offenbar wird bereits die nächste Armeereform eingeläutet – und das ohne Mitsprache des Parlamentes und des Volkes. Diese Absicht kommt insbesondere in den Entscheiden des Bundesrates vom 11. Mai 2005 „…zur weiteren Entwicklung der Armee“ mit Blick auf die Jahre 2008 bis 2011 zum Ausdruck. Es scheint zur Tatsache zu werden, dass die vom Volk bewilligte Armee XXI nicht schrittweise umgesetzt und optimiert werden soll, wie dies der Bundesrat damals im Vorfeld der Abstimmung zur Armee XXI versprochen hatte. Mit dem Projekt Armee 08/11 wird der Reformeifer ohne Not fortgesetzt. Das Grundlagenpapier der SVP vom Oktober 2004 ist daher aktueller denn je. Wie Sie vergangene Woche feststellen konnten, stellen sich immer mehr der Armee zugewandte Kreise wie etwa Verbände etc. hinter die Stossrichtung der SVP.
Die in diesem Papier formulierten Standpunkte und die „Grundsätze der SVP zur Armee“ sind nach wie vor gültig. Mit der Überarbeitung des Grundlagenpapiers wollten wir einerseits auf die nach wie vor bestehenden Mängel, andererseits auf die angekündigten weiteren Reformen reagieren. Und zwar – noch bevor diese in Umsetzung begriffen sind.
Das Konzept Armee 08/11 bedeutet faktisch eine Zweiteilung in eine Einsatz- und eine Bewachungsarmee. Das neue Schlagwort heisst „Aufwuchs“. In Tat und Wahrheit handelt es sich dabei jedoch um ein Abbaukonzept, wird doch die Verteidigungsarmee auf lediglich ca. 18’500 Mann reduziert. Damit wird die Armee kaum mehr in der Lage sein, unser Land eigenständig zu verteidigen. Dahinter steckt die Absicht, das Konzept „Sicherheit durch Kooperation“ oder gar „Sicherheit durch Bündnisbeitritt“ als einzig gangbarer Weg anzustreben. Unser Land muss aber selber fähig sein, unsere Neutralität zu verteidigen. Dazu haben wir uns völkerrechtlich verpflichtet. Die Neutralität ist und bleibt. Gerade im Zeitalter der asymmetrischen Kriegsführung gewinnt die Neutralität, die oberste Maxime unserer Sicherheits- und Aussenpolitik, an Wichtigkeit. Oftmals hat man jedoch den Eindruck, dass die Armeeführung selber nicht an die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes glaubt. Dies wäre jedoch verhängnisvoll für die Glaubwürdigkeit unserer Armee in der Bevölkerung. Ohne überzeugende Gewährleistung der Sicherheit ist die politische Unterstützung durch das Volk längerfristig nicht gewährleistet.
Nach dem Projekt 08/11 soll offenbar das Engagement der Armee im Bereich der Friedensförderung weiter ausgebaut werden – eine Entwicklung die wir keinesfalls unterstützen können. Aus diesen Gründen haben wir unser Grundlagenpapier in Bezug auf diese Punkte ergänzt.
Bei dieser Gelegenheit haben wir auch zu den in der heutigen Armee bestehenden Problemen bezüglich Abgrenzung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit Stellung bezogen. Hier drängt sich eine Klärung insofern auf, als aus der klaren Formulierung der Begriffe „Normale…….“ oder „Ausserordentliche Lage“ auch klare Aufträge abzuleiten sind. Dies ist eine wichtige Grundlage für die Definition der Aufgaben und der Ausbildung der Armee. In Zusammenarbeit mit den Kantonen ist festzulegen, welche Leistungen die Armee in den jeweiligen Lagen zu erbringen hat und welche Leistungen von den Kantonen zu erbringen sind.