Die Schweiz macht zurzeit eine der tiefsten Rezessionen seit dem zweiten Weltkrieg durch. Alle Parteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um einer drohenden…
Wirtschaftliche Ausgangslage
Die Schweiz macht zurzeit eine der tiefsten Rezessionen seit dem zweiten Weltkrieg durch. Alle Parteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um einer drohenden Rekordarbeitslosigkeit die Stirne zu bieten. Uneinigkeit herrscht jedoch darüber, wie dieses Ziel erreicht werden kann, d.h. über das Massnahmenpaket, um diese Rezession und die hohe Arbeitslosigkeit zu überwinden.
Im bürgerlichen Lager besteht klar die Auffassung:
Konjunkturmassnahmen sind nur dann sinnvoll, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und zeitlich limitiert ihre Wirkung erzielen.
Grundsätzlich stehen dem Staat folgende Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung:
Die Schweizer Volkswirtschaft steht auf drei Hauptsäulen, nämlich die Exportwirtschaft, die Binnenwirtschaft und der private Konsum. Die Schweiz verdient jeden zweiten Franken im Export. Dieser Bereich ist bis anhin am härtesten von der Rezession getroffen worden. Die Nationalbank hat rasch mit Zinssenkungen und dem Kauf von EURO gegen Schweizer Franken reagiert. Damit hat sie aber die ihr zur Verfügung stehenden Massnahmen bereits ausgeschöpft. Mit der Ausdehnung der SERV (Schweizerische Exportrisikoversicherung) auf die Abdeckung zusätzlicher Risiken wurde ein kurz- bis mittelfristig wirkendes Instrument flankierend eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt durch die Exportwirtschaft.
Die Binnenwirtschaft hat sich bis heute erstaunlich widerstandsfähig gezeigt. Auch der private Konsum ist stabil geblieben und sich damit als wesentliche Konjunkturstütze erwiesen. Das wird aber nicht so bleiben. Man kann davon ausgehen, dass sowohl die Bauindustrie als auch der private Konsum gegen Ende 2009/Beginn 2010 einbrechen werden. Mit den zwei Konjunkturpaketen sollen zusätzliche Ausgaben von über CHF 1,7 Mrd. ausgelöst werden. Davon stehen rund CHF 700 Mio. für Infrastrukturprojekte zur Stützung der Bauindustrie zur Verfügung. Das sind vorgezogene Ausgaben und somit finanzpolitisch vertretbar.
Durch die Ausdehnung der Bezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monaten wird kurz- bis mittelfristig die Beschäftigung stabilisiert, das Know-how in den Unternehmen bewahrt und die Binnennachfrage gestützt.
Vor diesem Hintergrund ist jede Erhöhung von Abgaben oder Steuern, die dem Bürger das Geld aus der Tasche zieht, Gift für den privaten Konsum. Sie schwächt die Kaufkraft, die es gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten unbedingt zu halten gilt.
Finanzsituation der Sozialwerke im Zusammenhang mit der Rezession
Das hat aber die Politik bis heute nicht begriffen. Ohne zu zögern, werden immerzu Steuer- oder Abgabenerhöhungen beschlossen. Dabei wird nie klaren Wein eingeschenkt und dem Bürger aufgezeigt, welche unkontrollierte Kostenlawine alleine aus den Sozialwerken auf ihn zukommt.
In den letzten Jahren wurden die Sozialwerke kontinuierlich ausgebaut, ohne dass die Finanzierung dieses Leistungsausbaus nachhaltig gesichert ist. Zu nennen ist etwa die Einführung der Mutterschaftsversicherung auf Kosten der EO (Erwerbsersatzordnung), die früher noch auf gesunden Beinen stand und mittlerweile auch schon rote Zahlen schreibt. Hinzu kommt, dass etliche Sozialwerke sei es wegen der demographischen Entwicklung oder wegen des Leistungsausbaus über hohe strukturelle Defizite verfügen, die dringend saniert werden müssen. Zählt man die in Zukunft vom Bürger zu berappenden Ausgaben zusammen, ergibt sich – bei konservativer Schätzung – ein zusätzlicher jährlicher Finanzbedarf zwischen CHF 19 Mrd. und fast CHF 25 Mrd. oder von 6,3 bis 8,2 MWSt-% (1 MWSt-Prozent wirft ca. CHF 3 Mrd. ab.). Das entspricht teilweise mehr als einer Verdoppelung des heutigen MWSt-Satzes oder rund einem Drittel der ordentlichen Bundeseinnahmen (ordentliche Bundeseinnahmen 2008 knapp CHF 64 Mrd.)!
Gegen eine MWSt-Erhöhung zur Sanierung der IV
Die aufgelaufenen Schulden belaufen sich in der IV auf CHF 13 Mrd. Das jährliche Defizit beträgt zurzeit CHF 1,4 Mrd. Mit der temporären MWSt-Erhöhung von 0.4% (ca. CHF 1,2 Mrd.) zwischen 2011 und 2017 wird nicht einmal das jährliche Defizit gedeckt.
Die SVP wehrt sich vehement gegen eine MWSt-Erhöhung zur Sanierung der IV, bevor die strukturellen Probleme der IV nicht gelöst sind. Es dürfen keine zusätzlichen finanziellen Mittel, auch nicht über eine temporäre MWSt-Erhöhung, gesprochen werden.
Damit wird nur der politische Druck reduziert, die strukturellen Probleme der IV (Defizit von CHF 13 Mrd.) nachhaltig zu lösen. Dem Bürger wird so Sand in die Augen gestreut. In Anbetracht der schweren Rezession wird die Kaufkraft reduziert und die Konjunktur weiter geschwächt. Dem Bürger wird mit dieser MWSt-Erhöhung unnötigerweise ein Opfer abverlangt. Dies verstärkt den Abschwung und gefährdet weitere Arbeitsplätze. Dabei wird das strukturelle Problem nicht gelöst sondern in die Zukunft verlagert.
Ich möchte daran erinnern, dass mit den Entlastungsprogrammen 1 und 2 das strukturelle Defizit des Bundes um CHF 5 Mrd. pro Jahr reduziert wurde. Dieses Vorgehen sollte leuchtendes Vorbild für die Sanierung der IV sein. Zuerst gilt es die strukturellen Probleme zu lösen, bevor zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Verbesserung der Bundesfinanzen kommt uns in der heutigen Rezession zu gute.
Fliessen der IV aber vor der strukturellen Sanierung zusätzliche Mittel zu, wird die Chance verpasst, in der IV endlich eine Trendwende einzuleiten. Die Zeche wird die junge Generation bezahlen müssen. Sie wird es uns danken.