Die medizinische Grundversorgung, welche in unserem Land durch 26 Versorgungshoheiten und ein eidgenössisches Krankenversicherungsgesetz geregelt ist, hat die Versorgung in der Vergangenheit immer sic
Die medizinische Grundversorgung, welche in unserem Land durch 26 Versorgungshoheiten und ein eidgenössisches Krankenversicherungsgesetz geregelt ist, hat die Versorgung in der Vergangenheit immer sichergestellt, allerdings immer weniger befriedigend. Eine grosse Sorge stellt die stetige Mengenausweitung dar. Sie kann nur zu einem kleinen Teil durch den medizinischen Fortschritt und der Demographie erklärt werden. Ein wesentlicher Teil der Mengenausweitung muss durch die Systemmängel erklärt werden. Die heutige Situation in der Gesundheitspolitik befriedigt wenig – da es sich weder um eine staatliches, noch um ein marktwirtschaftliches System handelt. Die Bereitschaft, das KVG als Produkt der politisch unseligen 90er-Jahre zu korrigieren wächst ebenso. Es stellt sich lediglich die Frage in welche Richtung. Markt oder Staat?
Unbefriedigende Situation führt zur Lancierung von Volksbegehren
Es erstaunt daher wenig, dass auf dem Boden dieser unbefriedigenden Situation Volksbegehren lanciert werden. Was man der Volkinitiative für eine Einheitskrankenkasse zugestehen muss, ist, dass sie ein Konzept oder zumindest die Ansätze davon beinhaltet: Ziel ist die systematische Verstaatlichung des Gesundheitswesens. Die Initianten stellen daher implizit die Bürger vor die Frage, ob die notwendigen Richtungskorrekturen am heute unbefriedigenden Gesundheitssystem in Richtung einer planwirtschaftlichen Staatsmedizin oder aber in Richtung der Vorschläge des Bundesrates und damit in Richtung eines wettbewerbsorientierten Modells – also im Wesentlichen in Richtung unserer Volksinitiative für tiefere Krankenkassenprämien – gegangen werden soll? Sollen die Bürger in Zukunft von einer staatlichen Monopolkasse abhängig sein – oder durch Wettstreit unter den Leistungserbringern eine optimale Versorgungsqualität erhalten?
SVP möchte ein marktwirtschaftliches System im Gesundheitswesen
In der Septembersession 2006 hat der Ständerat einen weitsichtigen Entscheid gefällt, indem er unserer Prämiensenkungsinitiative einen direkten Gegenvorschlag entgegenstellt hat. Auch wenn dieser – im Gegensatz zu unserer Initiative – die verbindlichen Elemente vermissen lässt, zeigt der Entscheid des Ständerates immerhin, dass auch die kleine Kammer zur Überzeugung gelangt ist, dass die notwendigen Korrekturen im Gesundheitswesen nicht über eine alleinige Anpassung des KVG, sondern über eine Änderung der Bundesverfassung gewährleistet werden müssen. Es braucht eine Verfassungsbestimmung, um die herrschenden Missstände im Bereich der kantonalen Spitalplanung zu korrigieren. Es braucht eine einheitliche eidgenössische Regelung, welche den Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern unabhängig des Kantonsgebiets ermöglicht. Nur wenn der Wettbewerb unter den Leistungserbringern herrscht, haben die Patienten eine Auswahl zwischen verschiedenen Versorgungsangeboten. Und nur dann haben die Leistungserbringer einen Anreiz, eine gute Qualität zu liefern.
Die Linke will die Bürger bevormunden!
Was mich am Vorschlag einer Einheitskasse besonders stört, ist die Aussage der Initianten, die Versicherten seien überfordert. Einmal mehr zeigt sich bei dieser Aussage, dass die Linken angeblich besser „wissen“, was für die Bürger gut ist, als die Bürger selber. Ich halte den überwiegenden Teil unserer Bevölkerung für mündig und sehr gut im Stande, sich im Angebot des Gesundheitsmarktes zu Recht zu finden. Weil vielleicht 5 Prozent der Bevölkerung – eher ältere Leute – nicht in der Lage sind, die Angebote im Gesundheitswesen zu prüfen und gemäss den tiefsten Kosten zu entscheiden, rechtfertigt dieser Umstand eine Bevormundung der restlichen 95 Prozent der Bevölkerung nicht. Im Gegenteil – statt mehr staatliche Regelungen zu erlassen, sollten die heute viel zu engen staatlichen Fesseln im Gesundheitswesen für die Marktteilnehmer gelockert werden.
Mehr Spielraum statt Fesseln für die Krankenversicherer
Der Spielraum für die Krankenversicherer wird durch den Umstand eingeschränkt, dass sie in der Grundversicherung kein Geld verdienen „dürfen“. Es erstaunt daher keineswegs, dass sie ihre kreativen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung nicht ausschöpfen. Die Krankenversicherer müssen ihren unternehmerischen Freiraum entfalten können und dürfen nicht länger als verlängerten Arm des Staates betrachtet werden. Dass es zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung eine staatliche Zulassung braucht, ist selbstverständlich. Als versicherte Person erwarte ich aber, dass auch eine umfassende Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch die Krankenversicherer vorgenommen wird. Um diese Elemente kantonsübergreifend zu koordinieren, braucht es zwingend eine Verfassungsbestimmung auf Bundesebene. Krankenversicherer sind nicht alleine der Solidarität verpflichtete Ausgleichkassen, sondern vor allem Interessenvertreter ihrer Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. So ist die Verflechtung von Krankenversicherern und Leistungserbringern zu vermeiden, da sie nicht im Interesse der Versicherten ist.
Die „Klosterfrauenmentalität“ im Gesundheitswesen wurde schon längst durch ein wirtschaftlich organisiertes Versorgungssystem abgelöst. Schaffen wir endlich auch staatliche Rahmenbedingungen, die dem veränderten Umfeld im Gesundheitswesen angepasst sind und auf jenen vier Pfeilern basieren, zu denen es in der Schweiz seit Jahren einen Konsens gibt: Qualität, Wahlfreiheit, Kosteneffizienz und Sicherung des Zugangs zu neuen Therapien.
Die aktuellen gesundheitspolitischen Forderungen der SVP