Die Personenfreizügigkeit mit der EU verhindert, dass kriminelle Ausländer tatsächlich ausgeschafft werden. Eine neue Statistik zeigt, dass knapp zehn Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative jährlich hunderte von kriminellen EU-Ausländern die Schweiz nicht verlassen müssen. Mit der Annahme der Begrenzungsinitiative wird dies korrigiert: Kriminelle EU-Ausländer haben die Schweiz ohne Wenn und Aber zu verlassen.
Das Schweizer Volk und die Stände stimmten am 28. November 2010 Ja zur Ausschaffungsinitiative der SVP. Gleichentags wurde vom Schweizervolk ein Gegenentwurf abgelehnt, der für jede Ausschaffung eine Einzelfallprüfung vorsah. Gemäss den neuen Absätzen drei bis sechs von Artikel 121 der Bundesverfassung verlieren Ausländer «unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht», wenn sie ein sogenanntes Katalogdelikt begehen. Als solche sind in der Verfassung z.B. die vorsätzliche Tötung, eine Vergewaltigung, Einbrüche oder der Sozialversicherungsbetrug aufgeführt.
Kein «pfefferscharfes Gesetz»
Bei der parlamentarischen Umsetzungsdebatte wurde – in Abweichung von der durch das Volk angenommenen Verfassungsbestimmung – eine Härtefallklausel eingeführt. So soll das «Gericht ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen [können], wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen.» Damit wurde de facto der vom Volk abgelehnte Gegenentwurf durch die Hintertüre wieder ins Gesetz aufgenommen.
Die SVP wehrte sich vehement gegen die Aufnahme dieser Täterschutzklausel ins Gesetz und lehnte die Umsetzungsvorlage im Parlament ab. Die anderen Parteien bestritten, dass die Härtefallklausel, wie von der SVP vermutet, oft zu Anwendung käme und prognostizierten jährlich «mindestens 4’000 Ausschaffungen» von kriminellen Ausländern. So sprach der damalige FDP-Schweiz Präsident Philipp Müller von einem «pfefferscharfen Gesetz», während SP-Ständerat Daniel Jositsch die Härtefallklausel eine «minime Abweichung» von der Initiative nannte und meinte, «die Ausschaffungsinitiative [würde] nicht zu 100, sondern «nur» zu 98 Prozent umgesetzt.»
Nachdem die Umsetzungsvorlage per 1. Oktober 2016 in Kraft trat, fehlten während Jahren verlässliche Zahlen. Mit bewundernswerter Hartnäckigkeit verlangte Toni Brunner in jeder Session über die Zahl der Wegweisungsverfügungen informiert zu werden (sog. «Strichli-Liste»). Seit dem 29. Juni 2020 – fast 10 Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative – ist klar, dass die nicht umgesetzt wurde und der Volkswille massiv verletzt wird. So wurden von 2’883 für Katalogdelikte verurteilten Ausländern im Jahr 2019 lediglich etwas mehr als die Hälfte mit einer Landesverweisung belegt. Für gewisse in der Verfassung aufgeführte Delikte kommt die Landesverweisung kaum zur Anwendung: Weniger als 5% aller für Sozialversicherungsbetrug verurteilte Ausländer wurden des Landes verwiesen und auch bei den ausländischen Einbrechern musste nur knapp jeder Zweite das Land verlassen.
Abschaffung der Härtefallklausel mittels Volksinitiative zu prüfen
In vielen Fällen verhindert die Personenfreizügigkeit eine Ausschaffung von kriminellen EU-Ausländern in ein EU-Land. Mit der Annahme der Begrenzungsinitiative wird dies korrigiert: Kriminelle EU-Ausländer haben die Schweiz sofort und zwingend zu verlassen.
Zweitens fordert die SVP, dass die Härtefallklausel abgeschafft wird. Führen entsprechende Vorstösse in den Kommissionen, respektive die von beiden Räten überwiesene Motion 18.3408, nicht zum Ziel, ist eine Volksinitiative mit diesem Zweck zu prüfen.
Drittens sind die stossenden Unterschiede in der Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung zwischen den Kantonen zu untersuchen. Kantone wie Zürich, Neuenburg, Freiburg, Solothurn oder Wallis müssen begründen, weshalb sie die obligatorische Landesverweisung viel weniger oft aussprechen als Kantone wie Luzern, St. Gallen oder Baselland.
Auch wird Bundesrätin Keller-Sutter aufgefordert, die Statistik der effektiv vollzogenen Ausschaffungen umgehend nach dem Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlage (20.025) zu publizieren.
Schliesslich gilt es, die gesetzlich nicht begründeten Vorgaben der Staatsanwälte-Konferenz zu korrigieren, damit Landesverweise grundsätzlich bei allen Katalogtaten, auch bei jenen mit weniger als sechs Monaten Freiheitsentzug, angeordnet werden.