Seit 1996 ist das heute gültige Krankenversicherungsgesetz KVG in Kraft. Im Vorfeld der Referendumsabstimmung zu diesem Gesetz wurden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bei einer Gesetzesannahme…
Seit 1996 ist das heute gültige Krankenversicherungsgesetz KVG in Kraft. Im Vorfeld der Referendumsabstimmung zu diesem Gesetz wurden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bei einer Gesetzesannahme tiefere Krankenversicherungsprämien versprochen. Die SVP, welche als einzige Bundesratspartei gegen dieses Gesetz antrat, wurde nach bekanntem Muster als unsorgfältig, unüberlegt und destruktiv dargestellt.
In der Rückschau darf heute mit Fug und Recht behauptet werden, dass die damals negativen Vorausahnungen bei weitem übertroffen worden sind. Betrug 1996 die monatliche Krankenversicherungsprämie für eine erwachsene Person in schweizerischen Schnitt noch 166 Franken, so muss die gleiche Versichertengruppe heute im gleichen Zeitraum 269 Franken auf den Tisch blättern. Im Widerspruch zu den damaligen Versprechungen hat also die Krankenversicherungsprämie im Schnitt jährlich um sage und schreibe 7,1% zugenommen. In einigen Kantonen fiel die Steigerung noch grösser aus!
Da die Kostenentwicklung in keinem der vergangenen Jahre stabilisiert werden konnte und auch in den vorgesehenen KVG-Revisionen keine Kostendämpfungsmassnahmen von Gewicht vorgesehen sind, ist anzunehmen, dass sich die Kosten im bisherigen Umfang weiter entwickeln. Dies bedeutet, dass schon im Jahre 2010 die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie für die Grundversicherung 434 Franken pro Monat betragen wird!
Interessant ist der direkte Vergleich der Krankenversicherungsprämien für die Grundversicherung mit der Entwicklung der AHV-Renten. Bei der Einsetzung des KVG betrug die maximale ordentliche AHV-Rente 1940 Franken pro Monat. Ende 2002 wurden monatlich 2060 Franken als maximale Rente ausgerichtet. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 6,2% oder im Schnitt jährlich etwas mehr als 1%. Gemessen am schweizerischen Durchschnitt musste Ende 2002 en Rentner, respektive eine Rentnerin rund 11,9% der AHV-Maximalrente für die Grundversicherung gemäss KVG berappen. Werden sich die Renten und die Krankenversicherungsprämien in gleicher oder ähnlicher Art wie bisher weiterentwickeln, so beträgt der Prämienanteil, gemessen an der Maximalrente, im Jahr 2010 rund 20%!
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung der Bezüger von Prämienverbilligungen. Im Jahre 1996 bezogen 1’656’000 Personen Beiträge. Im Jahre 2000 (letzte verfügbare Statistik) waren es schon 2’338’000 oder 32,4% der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler! Da sich die Schere zwischen Gesundheitskosten und Lohnentwicklung weiter öffnen wird, ist sicher, dass auch die Bezüger von Prämienverbilligungsleistungen zunehmen werden, obwohl sie schon heute die Grenze von 1/3 der versicherten Personen überschritten hat. Es ist anzunehmen, dass sich auf Grund der vorgängig gemachten Bemerkungen zur Entwicklung der Renten und der Versicherungsprämien bis 2010 auch die Bezüger von Prämienverbilligungen stark nach oben entwickeln werden. Die Annahme, dass der Prozentsatz der Empfänger von Prämienverbilligungen bis zu 50% betragen wird!
Nach der Dezembersession 2002 und der Diskussion um eine weitere Revision des KVG steht fest, dass das Parlament nicht die Kraft hat, im Gesundheitswesen grundsätzliche Veränderungen vorzunehmen, die der rasanten Kostenentwicklung entgegenwirken. Statt auf Wettbewerb wird nach wie vor auf staatlichen Dirigismus gesetzt. Da die SVP zudem mit den meisten Vorstössen gescheitert ist, die das schweizerische Gesundheitswesen grundsätzlich reformieren wollten, wählen wir nun den Weg über eine Volksinitiative. Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden können, ob sie bereit sind, jährliche Kostenssteigerungen im bisherigen Umfang zu berappen.
Der im Rahmen der SP-Initiative am 18. Mai zur Abstimmung kommende Vorschlag für einkommens- und vermögensabhängige Krankenversicherungsprämien erachtet die SVP als untaugliches Mittel. Gerade unser nördliches Nachbarland Deutschland beweist, dass mit diesem System mittelfristig die finanzielle Belastung für den Mittelstand zunehmen würde. Dort betragen heute die monatlichen Prämien weit über 15 Lohnprozent und es besteht die Absicht, den Selbstbehalt für medizinische Leistungen pro Versicherte(n) und Jahr auf sage und schreibe 900 Euro anzuheben!
Gewisse Kreise führen ins Feld, dass der Weg über eine Volksinitiative mit anschliessender parlamentarischer Behandlung zu langwierig sei. Wir sind uns der diesbezüglichen Fristen durchaus bewusst. Die SVP vertritt jedoch die Meinung, dass mit dem Druck einer erfolgreichen Unterschriftensammlung nach den Oktoberwahlen 2003 das neue Parlament das Geschäft mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angehen wird!
Die SVP als bürgerliche Volkspartei will und kann nicht akzeptieren, dass die Bevölkerung auch in Zukunft jeden Oktober nur zur Kenntnis nehmen kann, wie allfällige Lohnerhöhungen durch Prämiensteigerungen bei der Krankenversicherung um ein Vielfaches weggefressen werden. Für die Partei beschränkt sich zudem die Arbeit des Gesundheitsministers nicht, wie das unter SP-Leitung bisher der Fall gewesen war, auf das Vertrösten der Versicherten auf das nächste Jahr, wo das KVG in Ansätzen vielleicht endlich Wirkung zeigen könnte.