Mit der Globalisierung wachsen auch die Migrationsströme. Weltweit diskutieren die Regierungen Fragen und Probleme zur Zuwanderung, Integration, Einbürgerung und Sicherheit. Viele Länder haben in…
Mit der Globalisierung wachsen auch die Migrationsströme. Weltweit diskutieren die Regierungen Fragen und Probleme zur Zuwanderung, Integration, Einbürgerung und Sicherheit. Viele Länder haben in den vergangenen Jahren restriktive Einreisebedingungen erlassen, um den Zustrom an Ausländern – seien es Flüchtlinge oder fremde Arbeitskräfte – in den Griff zu bekommen. Auch die Anforderungen punkto Integration wurden in vielen Ländern erhöht.
Jeder vierte Einwohner ist ein Ausländer
Anders die Schweiz: Der Ausländeranteil in der Schweiz hat sich innert sechzig Jahren knapp vervierfacht. In den vergangenen Jahren hat die Schweiz die Kontrolle über die Zuwanderung zusehends aus den Händen gegeben. Internationale Abkommen, aber auch eine verfehlte Asyl- und Ausländerpolitik haben dazu geführt, dass die Zahl der Zuwanderer massiv angestiegen ist.
Allein seit 1980 ist die Ausländerquote in der Schweiz von 14,3% auf heute 21,8% (April 2010) angestiegen. Die Schweiz hat damit einen der höchsten Ausländeranteile weltweit. In diesen nahezu 22% sind die hohe Einbürgerungsrate, die Asylbewerber, die internationalen Funktionäre, die Kurzaufenthalter sowie die illegal Anwesenden nicht eingerechnet. Rechnet man diese dazu, beträgt der Ausländeranteil über 25%. Zählt man die Grenzgänger noch hinzu, kommt man sogar auf die Zahl von 27,2%. Mehr als jede vierte Person in unserem Land ist damit ausländisch. Auch im weltweiten Vergleich weist die Schweiz einen ausserordentlich hohen Ausländeranteil auf. Amerika als traditionelles Einwanderungsland etwa hat einen Ausländeranteil von nur gerade 14%. Die meisten europäischen Staaten haben noch tiefere Ausländeranteile – in Frankreich etwa sind es rund 6%.
Eine neue Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt, dass die Zuwanderung in den Industriestaaten 2008 mit der Wirtschaftskrise überdurchschnittlich stark gesunken ist (im Durchschnitt -6% im Vergleich zu 2007). Die Schweiz bildet eine Ausnahme, indem sie einen Zuwachs von +12,6% verzeichnete. So führt die Schweiz die Liste der Zuwanderung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung mit grossem Abstand an. Pro 1‘000 Einwohner wanderten 2008 über 18 Ausländer in die Schweiz ein. Die USA zählten währenddessen nur 4, Deutschland und Frankreich gar nur 2 eingewanderte Ausländer auf 1‘000 Einwohner.
(Quelle: OECD International Migration Outlook 2010)
Von Personen, die in der Schweiz leben, erwarten wir zu Recht, dass sie sich integrieren und an unsere Regeln halten. Bis vor einigen Jahren hat dies recht gut funktioniert: Trotz des wesentlich höheren Ausländeranteils hatte die Schweiz – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern – kaum Spannungen zu verzeichnen. Nachdem die Zuwanderung aufgrund der verfehlten Asyl- und Ausländerpolitik zunehmend ausser Kontrolle geraten ist, stellen sich aber immer mehr Integrationsprobleme.
Integration ist keine Staatsaufgabe
Statt das Problem an der Wurzel zu packen und die längst fällige Kurskorrektur in der Migrationspolitik voranzutreiben, sollen nun weitere staatliche Aktivitäten im Bereich der Integration lanciert werden. Diese falschen staatlichen Interventionen sind entschieden abzulehnen. Es liegt in der Verantwortung jedes Zuwanderers, sich in unserem Land zu integrieren. Es ist seine Pflicht, sich an unsere Gesetze und Regeln zu halten.
Auf Bundesebene (im Rahmen des Gegenvorschlags zur Ausschaffungsinitiative) oder auch in meinem Kanton (in Form eines neuen Integrationsgesetzes) werden derzeit verschiedene Vorschläge diskutiert, wie die Integration gesetzlich geregelt werden könnte. Diese Bestrebungen sind nicht nur unnötig, sondern gefährlich: Integration ist und bleibt keine Staatsaufgabe.
Der Erlass von Integrationsgesetzen verursacht nicht nur massive Kostenfolgen und Bürokratie, indem die Schaffung zusätzlicher Verwaltungsstellen nötig wird, sondern verschiebt auch die Verantwortlichkeiten. Schauen Sie zum Beispiel den §7 des Vorentwurfs zum Zürcher Integrationsgesetz an: Dieser Paragraph enthält den Grundsatz, dass Kanton und Gemeinden „den Spracherwerb fördern“. Wie soll dies funktionieren? Wie soll jemand Deutsch lernen, der die Sprache gar nicht lernen will? Ein erfolgreicher Spracherwerb setzt immer den Willen der jeweiligen Person voraus. Hier ist Selbstverantwortung gefragt. Dass der Staat Sprachkurse anbietet und bezahlt, ist falsch. Wer in der Lage ist, soll seinen Sprachkurs selber bezahlen. Nur in klar geregelten Ausnahmefällen darf die Finanzierung von Sprachkursen durch den Staat erfolgen.
Kurz gesagt: „Anreize“ für die Integration sind unnötig – Integration muss eine Selbstverständlichkeit sein. Und wer sich nicht integrieren will, soll auch nicht hier leben.
Einbürgerung setzt Integration voraus
Ganz anders als bei der Integration verhält es sich beim Bürgerrecht. Hier ist offensichtlich keine staatliche Förderung nötig – hier geht es von alleine. Innert 20 Jahren ist die Zahl der Einbürgerungen pro Jahr von rund 8’000 (1989) auf mittlerweile 45’000 (2009) angestiegen. „Quantität statt Qualität“ – unter diesem Titel scheinen die linken Parteien den Ausländeranteil mittels Einbürgerungen künstlich senken zu wollen. Eine verheerende Entwicklung. Während 1981 noch über 86% der Eingebürgerten aus der heutigen EU stammten, sind es heute nur noch etwas mehr als 30%. Dafür stammen immer mehr Neubürger aus fremden Kulturen. Bald 40% der Neuschweizer sind aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Die Einbürgerung muss der letzte – und nicht der erste – Schritt der Integration sein. Seit Jahren kämpft die SVP gegen Automatismen und ständige Erleichterungen im Bereich der Bürgerrechtsvergabe. Es ist falsch, die Anforderungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse, die Aufenthaltsdauer und den Leumund ständig zu lockern. Als einzige Partei warnt die SVP seit Jahren davor, dass unser Land an die Grenze seiner Integrationsfähigkeit und Integrationsbereitschaft kommt. Es ist kein Zufall, dass das Asylgesetz, welches 1981 in Kraft getreten ist, auf eine Initiative vom damaligen SVP-Nationalrat Walther Hofer zurückgeht. Bereits vor 30 Jahren erkannte unsere Partei die anstehenden Probleme. Die anderen Parteien schauen diesen Entwicklungen tatenlos zu.
Stabilität wahren – Sicherheit gewährleisten
Mit Ausländerfeindlichkeit hat dies nichts zu tun. Es geht vielmehr um die gesellschaftliche Stabilität und um die gefährliche Bildung von Parallelgesellschaften. Die Ausschreitungen in den Vororten von Paris haben es gezeigt: Vor fünf Jahren kam es während 20 Nächten in Folge zu gewalttätigen Ausschreitungen und Strassenschlachten. Zunächst war nur Clichy-sous-Bois bei Paris betroffen, dann die ganze Banlieue. Schliesslich weiteten sich die Krawalle auch auf Dijon, Marseille und weitere Departemente aus. Grund war offensichtlich die verfehlte Migrations- und Integrationspolitik. Auslöser für die massiven Ausschreitungen war der Unfalltod zweier Jugendlicher aus in Frankreich lebenden Immigrantenfamilien. Derartige Zustände sind gefährlich und müssen ernstgenommen werden. Die einzige taugliche Präventionsmassnahme sind hohe Anforderungen an die Integration der hier lebenden Ausländer.
Davon scheinen viele Politiker noch nichts gemerkt zu haben. Illegal anwesende Ausländer werden nach wie vor liebevoll als „sans papiers“ bezeichnet. Unter diesem Titel wird für Verständnis für diese gesetzeswidrig anwesenden Personen geworben. Sie zelten auf der Bundeshausterrasse und führen unbehelligt Demonstrationen durch. Die Behörden stellen ihnen AHV-Ausweise aus, und das Parlament diskutiert, wie ihr Zugang zu Berufslehren verbessert werden könnte. Dass es sich um illegal anwesende Personen handelt und wir gegen die illegale Einwanderung konsequent vorgehen müssten, wird glatt vergessen.
Gefährliche Verharmlosung
Der steigende Ausländeranteil in der Schweiz und die steigende Zahl illegal Anwesender gehen nicht zufällig mit einer Zunahme der Ausländerkriminalität einher. Denn auch hier treffen wir auf ähnliche politische Fehler: Ein lasches Strafrecht und eine gnädige Justiz führen zu immer dreisteren Gewalttaten.
Ein typisches Beispiel dazu war vor zwei Wochen zu lesen: Ein 24-jähriger Mazedonier wurde vom Bezirksgericht Meilen zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 800 Franken Busse verurteilt. Er hatte den Bahnhofkiosk Erlenbach auf brutale Weise überfallen und die 61-jährige Kioskfrau beim Raubüberfall verletzt. „Freundlich und sympathisch“ habe der junge Mann gewirkt, lesen wir in der Zürichsee-Zeitung: In „fast akzentfreiem Deutsch“ habe er mehrmals versichert, es tue ihm alles so leid, und „er wolle bestimmt nie wieder etwas Schlechtes tun“ (ZSZ vom 15.7.2010).
Der freundliche Herr aus Mazedonien war als Mitglied einer Adliswiler Jugendbande an über 20 Raub- und Einbruchdelikten beteiligt. Er täuschte die Behörden mit gefälschten Ausweisen, fuhr mit gestohlenen Autos herum und verursachte unter Drogeneinfluss einen Auffahrunfall. Bereits 2003 hat der Täter eine bedingte Jugendstrafe kassiert – aufgrund eines Raubüberfalls auf andere Jugendliche. Diese Strafe hat ihn wenig beeindruckt: Zu den Gesprächen, die er hätte führen müssen, sei er nicht gegangen. Konsequenzen schien dies keine gehabt zu haben.
Und da sind wir wieder bei der Ausschaffungsinitiative der SVP: Wollen wir 24jährigen Ausländern, welche bereits mehrfach vorbestraft sind, wirklich weiterhin das Aufenthaltsrecht gewähren? Ist es das Ziel der schweizerischen Zuwanderungs- und Ausländerpolitik, dass wir solche Ausländer bei uns im Land haben? Und wollen wir solche Gewalttäter sogar noch einbürgern und damit riskieren, sie gar nie mehr ausschaffen zu können?
Die Antwort ist aus meiner Sicht einfach und klar: Nein, nein und nochmals nein.