Referat

Raumplanung aus der Sicht der SVP

Wirtschaftliche Entwicklung durch Siedlungs- und Infrastrukturbauten bei gleichzeitigem Erhalt des Kulturlandes und der Fruchtfolgeflächen…

Albert Rösti
Albert Rösti
Nationalrat Uetendorf (BE)

Wirtschaftliche Entwicklung durch Siedlungs- und Infrastrukturbauten bei gleichzeitigem Erhalt des Kulturlandes und der Fruchtfolgeflächen.

Mehr Menschen benötigen mehr Wohnraum. Ob in „verdichteter“ Art oder wie bisher. Neben dem Bedürfnis von uns Menschen, immer mehr Wohnraum zu beanspruchen (die Wohnfläche pro Person steigt nach wie vor), ist hauptsächlich die Zuwanderung für die Ausdehnung der Siedlungsgebiete in das Kulturland verantwortlich. 80‘000 Menschen, welche im Schnitt pro Jahr durch die Zuwanderung zur schweizerischen Bevölkerung hinzukommen, beanspruchen mindestens 20‘000 – 25‘000 zusätzliche Wohnungen. Als eigentlich unbestrittener Weg gegen das fortwährende Ausdehnen des Siedlungsraumes bietet sich das verdichtete Bauen an. Mehr Wohnraum auf der bestehenden Gebäudefläche. Das bedingt hauptsächlich in den Städten höhere Bauten, Untergrundbauten fürs Parkieren sowie Infrastrukturen und vor allem eine entscheidende Erhöhung bzw. Aufhebung der Ausnutzungsziffern.

Auch in Bezug auf die Infrastrukturen ist die starke Zuwanderung äusserst herausfordernd. Hinzu kommt die Diskussion über den Ausstieg aus der Kernenergie, die zusätzliche Anlagen erfordert. Um die Mobilitäts- und Energiebedürfnisse der ständig wachsenden Bevölkerung befriedigen zu können, sind gewaltige Investitionen in öV-, Strasseninfrastrukturen und Stromnetze nötig. Hierfür muss in der Regel ebenfalls Land überbaut werden, womit Interessenskonflikte vorprogrammiert sind. Weil das Prinzip der freien Wahl der Verkehrsmittel auch als Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft gilt, sind Ausbauten der Strassen-Hauptverkehrsachsen unabdingbar. Unsere Rand- und Bergregionen sind Teil unseres Lebensraumes Schweiz. Mit ihren Eigenheiten tragen sie zur landschaftlichen und kulturellen Vielfalt bei. Wir müssen diesen Regionen zur Verhinderung von Abwanderungen Perspektiven aufzeigen. Dazu gehören hauptsächlich entsprechende Infrastrukturen.

Trotz diesen Herausforderungen ist der Schutz des Kulturlandes und der Fruchtfolgeflächen eine ebenso wichtige Zielsetzung für die SVP. Dies insbesondere weil das landwirtschaftliche Kulturland als einzige Fläche einer steten und bedenklichen Reduktion ausgesetzt ist:

  • Landwirtschafts- und Alpwirtschaftsflächen gehen verloren.
  • Die Siedlungsfläche wächst.
  • Die Waldfläche wächst.
  • Gewässerrenaturierungen brauchen zusätzlich Tausende Hektaren Kulturland.

Diese Aufzählung zeigt, dass dem Kulturlandverlust Einhalt geboten werden muss, allerdings ohne negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung.

  • Die Flexibilisierung der Waldflächenpolitik muss weitergehen als vom Parlament beschlossen. Das absolute Rodungsverbot muss insbesondere in Zonen mit Waldzuwachs noch stärker gelockert werden können.
  • Im Rahmen der Bautätigkeit sind Verdichtungsmöglichkeiten Priorität einzuräumen durch Erhöhung oder gar Abschaffung von Nutzungsziffern. Die Urbarmachung neuer Bauflächen, zum Beispiel über Autobahnen, wie kürzlich in einer Idee präsentiert, ist zu konkretisieren, da sie nicht auf Kosten des Kulturlandes geht.
  • Bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes ist der Motion UREK, die bei Renaturierungen dem Erhalt der Fruchtfolgeflächen Priorität einräumt, vollumfänglich Rechnung zu tragen.

Die vom Bundesrat als Folgerung aus der dargestellten Problematik postulierte Strategie der Metropolitanregionen, das heisst letztlich die Trennung von wirtschaftlicher Entwicklung und Natur und Landwirtschaft, erachtet die SVP demgegenüber nicht als taugliches Mittel zur Problemlösung, zumal sich jede Region, entsprechend ihren Stärken, auch wirtschaftlich entwickeln können muss.

Die Vereinbarkeit von Schutz des Kulturlandes und wirtschaftlicher Entwicklung kann gerade im ländlichen Raum durch die bessere Aus- und Umnutzung nicht mehr landwirtschaftlich genutzter Gebäude erreicht werden. Insbesondere landwirtschaftsnahe Nebenerwerbsmöglichkeiten und Erstellen von Wohnraum in nicht mehr genutzten Ökonomieteilen sind liberal zu handhaben und zu bewilligen. Streusiedlungsgebiete müssen speziell betrachtet werden und sind konsequent zu stärken.

Zusammenfassung: Um die wirtschaftliche Entwicklung nicht zu behindern und gleichzeitig das Kulturland zu schützen sind bei der Raumplanung die folgenden Grundsätze zu beachten:

  • Heute bestehen die notwendigen Leitplanken auf Gesetzesebene: Treten Schwierigkeiten in der Praxis auf, sind diese punktuell und im Rahmen des bestehenden Rechts, mit Verordnungsanpassungen anzugehen. Auf Überregulierungen ist zu verzichten.
  • Der Grundsatz des Föderalismus ist auch bei der Raumplanung hochzuhalten.
  • Raumplanung darf die Eigentumsgarantie und die freie Wahl des Verkehrsmittels nicht einschränken (besonders zentral für den ländlichen Raum und das Bauen ausserhalb der Bauzone).
  • Raumplanung darf nicht einzelne Regionen, Gebiete oder Berufsgruppen bevorzugen oder benachteiligen.
  • Besteht Gebäudesubstanz, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, muss diese, insbesondere für Wohnzwecke, besser umgenutzt werden können.
  • In Bauzonen ist eine Erhöhung oder gänzliches Weglassen von Nutzungsziffern anzustreben.

Lesen Sie auch das neue Positionspapier der SVP Schweiz „Raumplanung aus Sicht der SVP“ vom August 2012

Albert Rösti
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Nationalrat Uetendorf (BE)
 
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