Paris, Berlin, immer wieder London und seit jüngster Zeit auch Wien.
Über die Asylschiene kommen unter anderem Personen zu uns die nicht nur sehr viel Steuergelder kosten, sondern auch unseren Rechtsstaat mit Füssen treten.
2016 fuhr Anis Amris, ein abgewiesener Asylbewerber in den Berliner Weihnachtsmarkt, 12 Personen starben, 50 wurden verletzt.
2017 verübte ein abgewiesener Asylbewerber eine Messerattacke in einem Hamburger Einkaufszentrum.
5 Jahre nach der Axt Attacke eines Minderjährigen Flüchtlings im Regionalzug bei Würzburg, dieses Jahr erneut eine Messerattacke eines abgewiesenen Somaliers, 3 Menschen sterben.
Vor ein paar Wochen, wurde eine 13-jährige in Wien vergewaltigt und brutal getötet. Die Täter 4 abgewiesene Asylbewerber aus Afghanistan.
Auch in der Schweiz sorgen nicht-integrierbare Ausländer und abgewiesene Asylbewerber immer wieder für Schlagzeilen.
So ist der Hassprediger aus Winterthur schweizweit bekannt, auch er kam damals als Asylbewerber in der Schweiz, lebte sein ganzes Leben von Sozialhilfe und hetzt gegen Andersgläubige.
Die griechische Studentin, welche von einem abgewiesenen Asylbewerber in Zürich vergewaltigt wurde.
Was haben diese Fälle gemeinsam?
Es handelt sich bei allen Personen um Menschen, die über die Asylschiene in die Schweiz eingereist sind und in der Schweiz bleiben unabhängig vom Entscheid des Gesuches.
Erinnern wir uns an die Ausschaffungsinitiative, dass Schweizer Volk sagte klar, dass straffällige Ausländer unser Land verlassen müssen.
Die SVP warnte vor der Härtefallklausel, und dass damit der Wille des Volkes umgangen werde. Doch der Bevölkerung versprach man eine «Pfefferscharfe» Umsetzung.
5 Jahre später gibt die Praxis der SVP recht – aus pfefferscharf wurde seidenweich.
In den meisten Kantonen erhalten 6 von 10 einen Landesverweis, sprich 40% sind Härtefälle. Schlusslicht ist der Kanton Neuenburg wo lediglich 2 von 10 einen Landesverweis erhalten.
Und selbst wenn ein Landesverweis ausgesprochen wird, heisst dies noch lange nicht, dass diese Person tatsächlich die Schweiz verlässt. Also lassen Sie sich nie mehr von einem Zeitungsartikel irritieren, wenn es heisst, die Person erhält einen Landesverweis.
Denn der Bund führt zwar eine Statistik, welcher Kanton wie oft einen Landesverweis ausspricht. Aber ob der Landesverweis auch tatsächlich durchgeführt wird, darüber gibt es keine Zahlen.
Nehmen wir das Beispiel Neuenburg. Wenn gemäss Ausschaffungsinitiative 10 Ausländer die Schweiz verlassen müssten, können 8 bereits aufgrund der Härtefallklausel in der Schweiz bleiben. Und bei den übrigen 2, kann es durchaus sein, dass dort ein Landesverweis nicht vollzogen werden kann, weil z.B. das Herkunftsland niemanden zurück nimmt.
Diese Problematik der Nicht-Rücknahme zeigt sich insbesondere bei Personen – wie eingangs erwähnt – die über die Asylschiene in die Schweiz eingereist sind.
Das Asylwesen ist mittlerweile zu einer globalen Personenfreizügigkeit geworden und hat rein gar nichts mehr mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach dem 2. Weltkrieg zu tun.
Heute reisen Menschen durch die halbe Welt, durchqueren x sichere Drittstaaten. Im Kopf haben sie dabei immer ihr Zielland. Es geht ihnen nicht um Schutz, sondern um die wirtschaftlichen Perspektiven. Wo gibt es Wohlstand, wo gibt es einen Sozialstaat.
An der Schweizer Grenze angekommen, genügt lediglich das Wort Asyl und sie bekommen gratis Kost und Logie, durchlaufen das Asylverfahren mit Gratisanwalt. Und warten auf ihren Asylentscheid.
Bei 2 von 3 Asylbewerbern ist die Identität nicht bekannt. Das ist eine Sicherheitspolitische Zeitbombe.
Stellt jemand aus Algerien, Marokko, Iran, Eritrea oder seit kurzem auch wieder Afghanistan ein Asylantrag, kann er sein ganzes Leben in der Schweiz verbringen: Unabhängig wie sein Asylgesuch ausgeht, unabhängig ob er sich integrieren will oder straffällig wird. Denn Rückschaffungen in diese Länder finden nicht statt.
Nicht-Integrierbare nützen unseren Rechtsstaat so schamlos aus und tanzen der Justiz auf der Nase herum.
Personen wie der Eritreer, welche 2019 eine Mutter mit ihrem 8jährigen Sohn vor die Gleise schubste und dabei das Kind tötete. Können ihr Leben lang in der Schweiz bleiben.
Es ist untragbar, dass Personen in die Schweiz kommen, angeben sie suchen Schutz und dann barbarische Verbrechen verüben.
Dass dann Linke Kreise jeweils noch versuchen die Schuld bei den Opfern zu suchen ist der Gipfel der Frechheit. Unter falsch verstandener Toleranz versuchen sie die Täter als traumatisiert darzustellen.
Der Fehler liegt ins unserem veralteten Asylsystem. Ein System nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt wurde unter ganz anderen Bedingungen als wir sie heute, in einer globalen und vernetzten Welt kennen.
Deshalb ist es endlich an der Zeit dieses System zu reformieren. Dänemark, EU-Mitglied und sogar mit linker Regierung zeigt es vor. Und dass ist auch das, was die SVP vom Bundesrat fordert.
Die Asylverfahren dürfen nicht mehr in der Schweiz stattfinden. Wer an der Schweizer Grenze ein Asylantrag stellt, der Durchläuft das Verfahren nicht mehr in der Schweiz, sondern wird in einen sicheren Drittstaat gebracht. Dort wartet er das Verfahren ab. Bei einem Negativentscheid kann er von dort aus in sein Heimatland zurückkehren. Wird er tatsächlich als Flüchtling anerkennt, erhält er in diesem Drittstaat entsprechenden Schutz.
Nur so wird Asyl nicht mehr als globale Personenfreizügigkeit missbraucht.
Damit würde es wohl keine Asylanträge von Personen mehr geben, die genau wissen, dass sie keinen Anspruch auf Asyl haben aber das System ausnutzen, indem sie wissen, dass sie nicht mehr in ihr Heimatland abgeschoben werden können.
Dieser Systemwechsel ist höchste Zeit. Denn es droht bereits die nächste Flüchtlingswelle aus Afghanistan. Und damit würden Tausende Menschen in die Schweiz kommen, wovon viele sich nicht integrieren können oder wollen.
Daher braucht es endlich ein Umdenken in der Asylpolitik und quasi Revision der Genfer Flüchtlingskonvention von 1953!
Die SVP wird an der Herbstsession dazu Hand bieten.
Es ist zu hoffen, dass die anderen Parteien auch endlich zur Vernunft kommen.
Denn unser Rechtsstaat darf nicht länger von Nicht-Integrierbaren vorgeführt werden!
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen