Referat

Revision Raumplanungsgesetz: Chronik einer Fehlleistung

Das Referendum gegen die Revision des Raumplanungsgesetzes ist mit über 69‘000 gültigen Unterschriften zustande gekommen…

Jean-François Rime
Jean-François Rime
Nationalrat Bulle (FR)

Das Referendum gegen die Revision des Raumplanungsgesetzes ist mit über 69‘000 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Werfen wir einen Blick zurück. Der 15. Juni 2012 ist kein Glückstag für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv, den Dachverband der KMU und die grösste Wirtschaftsorganisation des Landes: An diesem Tag nämlich hat das Parlament in der Schlussabstimmung der Revision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt, und zwar gegen den Antrag des sgv und weiterer Wirtschaftsverbände, aber insbesondere auch gegen die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion (48 Nein, 5 Ja bei 2 Enthaltungen).

Unter dem Druck der populären und gefährlichen Landschaftsinitiative hat der Bundesrat dem Parlament anfangs 2010 im Eilzugstempo eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag unterbreitet. Dem Bundesrat ist zugute zu halten, dass er eine durchaus massvolle Vorlage ausgearbeitet hat, die vom sgv mitgetragen werden konnte. Es ging vor allem darum, zwei besonders drängende Probleme, nämlich die Zersiedelung und den Kulturlandverlust, mit gezielten Massnahmen anzupacken. So sollte die Siedlungsentwicklung besser gesteuert und die Kantone ermuntert werden, Bauland auch tatsächlich zu nutzen.

Doch was ist dann geschehen? Im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen ist die Vorlage laufend verschärft worden, so dass sie in einigen Punkten gar weiter geht als die rot-grüne Landschaftsinitiative, die bekanntlich als Kernstück ein 20-jähriges Bauzonen-Moratorium vorsieht. Interessanterweise war es vor allem der Ständerat, der aus lauter Angst vor der Landschaftsinitiative auf Abwege geriet und die Initiative sogar noch links überholt hat. Doch Angst ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber…

Vor allem drei Bestimmungen sind für die Gegner inakzeptabel:

  • Die Rückzonungspflicht von Bauzonen, die den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre übersteigen. Mehr als die Hälfte der Kantone müssten über 50% ihrer noch nicht überbauten Bauzonen zurückzonen, das sind insgesamt 18‘800 Hektaren, der geschätzte Wert dieses Landes beträgt gegen 40 Milliarden Franken. Wer soll das bezahlen? Rechtsstreitigkeiten und höhere Steuern sind geradezu vorprogrammiert.
  • Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Sanktionsandrohung. Ein solches Zwangsinstrument hat in einer liberalen Marktordnung nichts zu suchen, es stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Es muss dem Grundeigentümer überlassen bleiben, wann er sein Land überbauen oder verkaufen will. Viele Unternehmer sind auf strategische Landreserven angewiesen, um später expandieren zu können. Oder soll der Staat den Eltern verbieten können, für ihre Kinder ein Grundstück für eine spätere Überbauung zu reservieren?
  • Mehrwertabgabe: Die vorgesehene Verschärfung der Bundesvorschriften zur Abschöpfung von Planungsmehrwerten sieht einen Abgabesatz von mindestens 20% bei Neueinzonungen vor. Diese offene Formulierung ist geradezu eine Einladung an die Kantone für höhere Abschöpfungssätze und Abgaben auch bei Auf- und Umzonungen. Damit drohen neue und höhere Steuern, Abgaben und Gebühren. Wollen Sie das? Der sgv sicher nicht.

Ich betone es noch einmal: Solcherlei eigentumsfeindliche bodenrechtliche Zwangsmassnahmen sind in der Landschaftsinitiative nicht vorgesehen. Es überrascht daher nicht, dass die Initianten dieses parlamentarische Geschenk dankend angenommen haben und ihr Volksbegehren bedingt zurückgezogen haben. Das heisst für den Fall, dass der indirekte Gegenvorschlag in Kraft tritt.
Nun haben die Initianten die Rechnung allerdings ohne den Wirt gemacht: Denn es gibt gute Gründe, in den Kampf zu steigen:

  1. Es gilt die Eigentumsfreiheit zu schützen;
  2. Zwang und Entmündigung müssen verhindert werden;
  3. Das Wohnen darf nicht weiter verteuert werden;
  4. Neue Steuern sind zwingend zu verhindern;
  5. Die Bürokratie darf nicht überborden;
  6. Die Volkswirtschaft benötigt für das Wachstum weiteren Raum;
  7. Die Kantone brauchen keinen Bundesvormund;
  8. Zahlreiche Streitigkeiten müssten vor Gericht entschieden werden.

Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Alle diese bodenrechtlich fragwürdigen und eigentumsfeindlichen Zwangsmassnahmen würden zu einer weiteren Verknappung und in der Folge zur Verteuerung von Bauland führen. Das bedeutet automatisch einen Anstieg von Mieten für Wohnungen und Gewerberäume sowie generell höhere Immobilienpreise. Diese Entwicklung wird nicht in erster Linie die Reichen und die Spekulanten treffen, sondern vorab die grosse Mehrheit der Mieter und der KMU. Die Zeche für diese missratene Revision des Raumplanungsgesetzes hat somit einmal mehr vor allem der Mittelstand zu bezahlen. Kommt noch dazu, dass die Abschöpfungen aus der Mehrwertabgabe nie und nimmer ausreichen würden, um all die verlangten Rückzonungen finanzieren zu können. Dies wäre für rot-grün dominierte Kantone und Gemeinden geradezu ein Steilpass, an der Steuerschraube zu schrauben oder die Gebühren und Abgaben noch mehr zu erhöhen.

Unser Kampf gegen diese Vorlage ist kein kategorisches Nein zu einer vernünftigen Raumplanung. Wir sind ebenfalls gegen die Zersiedelung des Landes und befürworten restriktivere Regelungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen. So setzt sich der sgv für das verdichtete Bauen ein und er hat das Projekt „Revitalisierung der Stadt- und Ortskerne“ lanciert. Der nun vorliegende indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative geht aber eindeutig zu weit. Der Entscheid über diese Gesetzesvorlage, die an den Grundlagen des erfolgreichen politischen Systems der Schweiz rüttelt, darf nicht allein dem Parlament überlassen werden. Hier muss das Volk unbedingt das letzte Wort haben. Deshalb appelliere ich zum Abschluss an alle freiheitlichen und föderalistischen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land: Stimmen Sie Nein zur Revision des Raumplanungsgesetzes!

Jean-François Rime
Jean-François Rime
Nationalrat Bulle (FR)
 
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