Die seit 1960 bestehende Invalidenversicherung ist neben der AHV und der zweiten Säule einer der Pfeiler unseres Systems der sozialen Sicherheit. Die IV wurde mit dem klaren Zweck geschaffen, den Mitb
Die seit 1960 bestehende Invalidenversicherung ist neben der AHV und der zweiten Säule einer der Pfeiler unseres Systems der sozialen Sicherheit. Die IV wurde mit dem klaren Zweck geschaffen, den Mitbürgern, welche nicht mehr erwerbsfähig sind, ein Ersatzeinkommen zu ermöglichen. Dabei ist aber Erwerbsfähigkeit ganz allgemein zu verstehen. Es genügt nicht, im gelernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten zu können. Erwerbsunfähigkeit bedeutet die Unmöglichkeit, in einer beliebigen Form einen Erwerb zu erzielen. Erst wenn trotz Flexibilität und Leistungsbereitschaft der Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann, soll die Allgemeinheit helfend eingreifen.
Schliesslich leben die Bezüger einer IV-Rente auf Kosten ihrer arbeitenden Mitmenschen. Das ist gerechtfertigt – aber nur dann, wenn es sich um einen Fall wirklicher Bedürftigkeit handelt. Der Grundgedanke unserer IV ist, den vom Schicksal hart Getroffenen eine letzte Abfederung zu gewährleisten und ihnen – wenn immer möglich – die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Dieser wichtige Grundgedanke der IV wurde in den letzten Jahren zunehmend missachtet. Mit der 5. IV-Revision soll zum Grundgedanken der Invalidenversicherung zurückgekehrt werden. Hilfe, nicht Umverteilung ist das Ziel. Das Reformpaket, über welches wir am 17. Juni 2007 abstimmen, umfasst im Wesentlichen acht Massnahmen:
Zusammenfassend können wir somit festhalten: bei der 5. IV-Revision handelt es sich nicht nur um eine dringend gebotene Sparanstrengung, vielmehr bringt sie auch einen Ausbau der Integrationshilfe, welche echten Behinderten die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Somit wird der Gedanke der Selbstverantwortung wieder ins Zentrum gestellt, so wie das bei der Gründung der IV der Fall war.