Referat

Rückbesinnung auf den Grundgedanken der IV

Die seit 1960 bestehende Invalidenversicherung ist neben der AHV und der zweiten Säule einer der Pfeiler unseres Systems der sozialen Sicherheit. Die IV wurde mit dem klaren Zweck geschaffen, den Mitb

Pierre-François Veillon
Pierre-François Veillon
Nationalrat Les Plans-sur-Bex (VD)

Die seit 1960 bestehende Invalidenversicherung ist neben der AHV und der zweiten Säule einer der Pfeiler unseres Systems der sozialen Sicherheit. Die IV wurde mit dem klaren Zweck geschaffen, den Mitbürgern, welche nicht mehr erwerbsfähig sind, ein Ersatzeinkommen zu ermöglichen. Dabei ist aber Erwerbsfähigkeit ganz allgemein zu verstehen. Es genügt nicht, im gelernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten zu können. Erwerbsunfähigkeit bedeutet die Unmöglichkeit, in einer beliebigen Form einen Erwerb zu erzielen. Erst wenn trotz Flexibilität und Leistungsbereitschaft der Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann, soll die Allgemeinheit helfend eingreifen.

Schliesslich leben die Bezüger einer IV-Rente auf Kosten ihrer arbeitenden Mitmenschen. Das ist gerechtfertigt – aber nur dann, wenn es sich um einen Fall wirklicher Bedürftigkeit handelt. Der Grundgedanke unserer IV ist, den vom Schicksal hart Getroffenen eine letzte Abfederung zu gewährleisten und ihnen – wenn immer möglich – die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Dieser wichtige Grundgedanke der IV wurde in den letzten Jahren zunehmend missachtet. Mit der 5. IV-Revision soll zum Grundgedanken der Invalidenversicherung zurückgekehrt werden. Hilfe, nicht Umverteilung ist das Ziel. Das Reformpaket, über welches wir am 17. Juni 2007 abstimmen, umfasst im Wesentlichen acht Massnahmen:

  • Der Rentenzugang wird erschwert.
    Bevor eine Rente zugesprochen wird, muss der Antragssteller alle zumutbaren Massnahmen aktiv unterstützen, welche die Eingliederungsfähigkeit erhalten, herstellen oder verbessern können.
  • Die Verfahren werden beschleunigt.
    Der Grundsatzentscheid, ob Eingliederungsmassnahmen zu ergreifen sind oder ob eine Rente zugesprochen wird, ist nach neuem Recht ein Jahr nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs zu fällen. Heute dauert dies bis zu drei Jahre. Die Eingliederung kann somit dank der Revision früher angegangen werden.
  • Die Mindestbeitragsdauer wird von einem auf drei Jahre erhöht.
    Damit wird, insbesondere mit Blick auf die erweiterte Personenfreizügigkeit, die Einwanderung in unser Sozialsystem erschwert.
  • Mit Mitteln der Früherfassung und Frühintervention werden Personen im Erwerbsleben gehalten bzw. rasch wieder darin integriert.
    Solche Massnahmen sind Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Beschäftigungsmassnahmen und sozialberufliche Rehabilitation. Da nach sechs Monaten die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr an Arbeitsplatz nur noch 50 Prozent beträgt, ist ein derartiges Instrumentarium ausserordentlich wichtig.
  • Integrationsmassnahmen bereiten Menschen mit psychischen Problemen auf die Rückkehr in den Arbeitsmarkt vor.
    Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Betroffenen den anfänglich meist noch bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten.
  • Arbeitgeber werden durch die IV-Stellen bei der Integration Behinderter unterstützt.
  • Der Karriere-Zuschlag wird gestrichen.
    Damit wird die Privilegierung jüngerer IV-Rentner gegenüber älteren aufgehoben. Für jüngere IV-Rentner dürfte damit auch die Motivation zunehmen, aktiv zum Wiedereinstieg ins Erwerbsleben beizutragen.
  • Die noch laufenden Zusatzrenten werden gestrichen.
    Seit der 4. IV-Revision kommen Zusatzrenten einer Doppelzahlung gleich, weshalb ihre Streichung gerechtfertig ist.

Zusammenfassend können wir somit festhalten: bei der 5. IV-Revision handelt es sich nicht nur um eine dringend gebotene Sparanstrengung, vielmehr bringt sie auch einen Ausbau der Integrationshilfe, welche echten Behinderten die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Somit wird der Gedanke der Selbstverantwortung wieder ins Zentrum gestellt, so wie das bei der Gründung der IV der Fall war.

Pierre-François Veillon
Pierre-François Veillon
Nationalrat Les Plans-sur-Bex (VD)
 
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