Die Zeit, die mir hier zugestanden wird, reicht bei weitem nicht aus, um sämtliche Probleme auszuleuchten, die mit Schengen zusammenhängen. Ich werde mich deshalb auf die Problematik der Sicherheit konzentrieren.
Auf dem Papier scheinen die Abkommen von Schengen und Dublin klar. Sie regeln unter anderem folgende Problemkreise:
• Aufhebung der Grenzkontrollen innerhalb der EU und Verstärkung der Kontrollen an den Aussengrenzen der Union.
• Kontrollen hinter den Grenzen aufgrund fundierter Verdachtsmomente.
• Gemeinsame Visum-Politik
• Informationsaustausch bezüglich gesuchter Personen.
• Rechtshilfe auf einer Basis der Gegenseitigkeit.
• Rechtssystem, welches das gleichzeitige Einreichen mehrerer Asylgesuche unterbindet (Abkommen von Dublin)
• Einrichtung einer europaweiten Datenbank, in welcher die Fingerabdrücke der Asylbewerber registriert sind (Eurodac).
Diese Abkommen weisen aber Schwächen auf, welche die innere Sicherheit der Schweiz ernsthaft gefährden könnten.
Tatsache ist, dass die EU-Länder ihre Kontrollen an den Aussengrenzen nicht verstärkt haben. So hat Spanien im Jahr 2002 an die 500 000 Südamerikaner einwandern lassen, die sich dann in den verschiedenen EU-Ländern niedergelassen haben. Ein Land wie Belgien verzeichnet seit 2000 eine markante Zunahme der Kriminalität. In der französischen Region Rhône-Alpes sind noch nie so grosse Drogenmengen aus Spanien, Italien oder Holland sichergestellt worden, wie in den letzten Jahren. In Österreich schliesslich haben die Straftaten zwischen 2002 und 2003 von 591 584 auf 654 381 zugenommen. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote von 40,8 auf 39,6% gesunken. Bis heute ist den EU-Bürgern noch keine genau bezifferte Bilanz vorgelegt worden. Sie konnten sich auch nicht grundsätzlich zu den Abkommen von Dublin und Schengen äussern.
Letzter Beweis für die Ineffizienz des Systems Schengen bei der Sicherheit: Auf die Fussball-EM hin hat Portugal wegen Terrorismusgefahr die Grenzkontrollen wieder eingeführt. Die gleichen Massnahmen haben Frankreich und Spanien nach den Attentaten von Madrid ergriffen.
Auch das Informationsorgan „Forum Finanzplatz Schweiz“ äussert starke Bedenken (Ausgabe 3/03): Nach zahlreichen Verhandlungsrunden bleiben neben grundsätzlichen Fragen, wie der Aufgabe eigenständiger grenzpolizeilicher Kontrollen, zwei kritische Punkte mit Schlüsselfunktion für das Zustandekommen einer Einigung zu klären, unter anderem dass sich die Schweiz in einem System engagieren soll, ohne irgendein Mitspracherecht zu haben. Ihr Recht beschränkt sich darauf, allenfalls konsultiert zu werden.
Seit Inkrafttreten des Abkommens von Nizza teilt die EU-Kommission ihr Initiativrecht in Sachen Einwanderung mit den EU-Mitgliedsländern. Das Europaparlament wird konsultiert. Jede Konvention kann jetzt mit der Zustimmung der Hälfte der Mitgliedländer in Kraft gesetzt werden, ob die Schweiz nun einverstanden ist oder nicht. Die einzelnen Länder haben also einen grossen Teil ihrer bisherigen Entscheidungsrechte an die EU abgetreten. Wenn die Schweiz dem Schengen-Abkommen beitreten sollte, würde sie sich lediglich ein Konsultativ- aber kein Mitspracherecht einhandeln. Und wenn die Schweiz sich weigern sollte, die von der EU diktierten Regeln zu befolgen, wäre das ganze Vertragswerk null und nichtig.
Rufen wir in diesem Zusammenhang die Aussage von EU-Kommissar Chris Patten in einem „Blick“-Interview in Erinnerung. Ich zitiere: „Die Schweiz muss sich bewusst sein, dass sie gleich wie die andern unterzeichnenden Länder die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen der EU übernehmen muss.“
All das hat wenigstens den Verdienst, klar zu sein. Es ist also höchste Zeit, sich der Frage unserer Unabhängigkeit anzunehmen. In den letzten Jahren hat die Schweiz mehrere Abkommen abgeschlossen, welche die Zusammenarbeit in den Bereichen Zoll, Polizei und Justiz regeln. Diese gingen zum Teil weiter als die Schengen-Bestimmungen, ohne dass die Schweiz auf das Recht verzichten musste, Identitätskontrollen an der Grenze durchzuführen oder ihre eigene Visum-Politik zu betreiben, eine Politik, die für die innere Sicherheit von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Mit einem Beitritt zu Schengen wäre die Schweiz verpflichtet, für 17 Länder die Visumspflicht wieder einzuführen. Sie müsste sich also ein Stück von der Welt abkapseln und sich in eine Brüsseler Uniform stürzen. So etwas ist unerträglich.
In einer ersten Phase hätte die Schweiz das Recht – davon steht zwar nichts im Schengen-Abkommen – , im Rahmen steuerlicher Erhebungen an der Grenze weiterhin Kontrollen durchzuführen. Am Tag jedoch, an welchem die Schweiz der europäischen Zollunion beitritt, würde dieses Recht entfallen. Der Bund ist nicht in der Lage zu sagen, mit welchen Ersatzmassnahmen er die Sicherheitslücke, die durch das Wegfallen der Grenzkontrollen entsteht, wieder schliessen will. Zur Erinnerung: Die Hälfte der in der Schweiz beschlagnahmten Drogen ist an der Grenze sichergestellt worden. Diese Beschlagnahmungen haben es den kantonalen Polizeibehörden ermöglicht, ganzen Händlerringen das Handwerk zu legen. Im Jahr 2003 hat das Grenzwachtkorps über 254 000 mal interveniert, 34 063 Personen der Polizei übergeben und über 100 000 weitere an der Grenze zurückgewiesen.
Für die Schweiz hätte der Beitritt zum Schengen-Abkommen folgende Konsequenzen:
• Eine deutliche Abnahme der Kontrolle des Grenzverkehrs, insbesondere was die Identitätskontrollen betrifft.
• Die Fahndung nach Personen unter Haftbefehl oder nach Personen, die entweder unter Landes- oder Einreiseverbot stehen, wäre umso schwieriger, weil der „berechtigte Verdachtsmoment“, der im Abkommen festgeschrieben ist, diesen Leuten nicht auf die Stirn geschrieben ist.
• Zahlreiche Personen, die im Rahmen der gegenwärtigen Asylpolitik abgewiesen worden sind und sich in einem EU-Land niedergelassen haben, könnten aufgrund der Aufenthaltsbewilligung im entsprechenden EU-Land völlig legal wieder in die Schweiz einreisen.
• Mittelfristig könnte die Kontrolle der Gültigkeit eines Schengen-Visums nicht mehr an der Grenze vorgenommen werden. Es ist also mit weit weniger an den Grenzen abgewiesenen Personen zu rechnen. Ein von irgendwelchem EU-Land ausgestelltes Visum wäre auch in der Schweiz gültig. Unser Land würde jegliche Kontrolle über die Migrationströme verlieren. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang ein konkretes Beispiel zu nennen: Die offensichtlich korrupte Botschaft Portugals in Angola stellt 30 000 Visa pro Jahr aus. Im Vergleich dazu stellt die deutsche Botschaft im gleichen Land gerade mal 500 bis 600 Visa aus. Diese Personen können sich also im Schengen-Raum völlig legal bewegen. Wenn die Schweiz dem Schengen-Abkommen beitritt, können die gleichen Personen auch problemlos in unser Land einreisen. Die EU hat unterdessen eine Untersuchung der Vorkommnisse in der portugiesischen Botschaft in Angola angeordnet. Es ist leider davon auszugehen, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt.
• Die Ausreisekontrollen würden aufgehoben, was den Kampf gegen Einbruchsvergehen deutlich erschweren würde. Der Jahresbericht der Bundespolizei spricht in diesem Zusammenhang eine recht deutliche Sprache: „Das zusammenwachsende Europa eröffnet kriminellen Organisationen neue Möglichkeiten, und die EU mit ihren leichter zu überwindenden Ostgrenzen kann ein nahe liegendes Ziel aller grösseren kriminellen Organisationen werden“.
• Was Dublin betrifft, braucht nur daran erinnert zu werden, dass der grösste „Asylanten-Lieferant“ der Schweiz, nämlich Italien, gar keinen Asylantenstatus kennt, was das ganze System aushöhlt. Die Erfahrung hat ferner gezeigt, dass zahlreiche Länder die Asylbewerber nur summarisch registrieren, und das mit dem Hintergedanken, diese Leute diskret an andere, attraktivere Länder weiter zu reichen. Unser Land als traditioneller Musterschüler müsste zweifellos die Zeche dieses egoistischen Verhaltens begleichen. Was die Datenbank für Fingerabdrücke, EURODAC betrifft, muss man wissen, dass die Asylbewerber schon längst ein Abwehrmittel gefunden haben: sie zerstören ihre Fingerabdrücke mit Säuren oder Feuer und können so nicht mehr registriert werden.
• Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die dank des Abkommen verbessert werden soll, läuft Gefahr, unter der Demobilisierung der nationalen Sicherheitskräfte zu leiden. Es stellt sich die berechtigte Frage, wie künftig Hunderte von Kilos an Drogenmengen, wie sie das Grenzwachtkorps in den letzten Jahren beschlagnahmt hat, sichergestellt werden sollen.
• Der Grenzübertritt in unsere Nachbarländer wird kaum erleichtert, weil die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. So wird der französische Zoll an der Schweizer Grenze zweifellos weiterhin Fiskalkontrollen durchführen.
• Ab 2008 haben in der EU niedergelassene Staatsbürger aus Drittländern das Recht, auch in der Schweiz Arbeit zu suchen. Der Wettbewerb auf dem einheimischen Arbeitsmarkt würde merklich härter.
• Die Souveränität der Kantone in den Bereichen Polizei und Sicherheit würde stark eingeschränkt, was unserem föderalistischen System einen Tiefschlag versetzen würde. Zusätzlich ist zu befürchten, dass sich eine schwerfällige, zentralistische Bürokratie breit macht und dies ausgerechnet in einem Bereich, in welchem es darum geht, schnell und mit lokalen Kenntnissen zu reagieren.
Zusammengefasst: Vor Schengen war die Schweiz eine Villa mit einem Sicherheitssystem. Schengen schlägt ihr nun vor, das Sicherheitssystem auszuschalten und dies im Austausch gegen eine Liste mit einer Reihe von Namen potenzieller Krimineller. Es handelt sich um einen zumindest beunruhigenden Vertrag, den weder Grossbritannien noch Irland – beides EU-Länder – unterzeichnen wollten, weil sie die Selbstbestimmung bei Sicherheitsfragen nicht aufgeben und der Bürokratie Brüssels abtreten wollten. Der Bundesrat hat eine andere Sicht der Dinge, weil ein Beitritt zur EU nach wie vor sein Fernziel ist.
Als Beweis dafür verweise ich auf die Ausführungen von Bundesrätin Calmy Rey anlässlich ihrer Bilanz der ersten 100 Tage in der Landesregierung. Ich zitiere:
„Die bilateralen Verhandlungen decken sich mit der langfristigen Europastrategie des Bundesrates. (…) Mit einem verstärkten Näherrücken an die EU, an ihre Mitgliedländer sowie an die künftigen EU-Länder können wir den Weg für einen EU-Beitritt ebnen.“
In seiner Botschaft zu den bilateralen Abkommen vom 23. Juni 1999 hat der Bundesrat aber geschrieben, dass „Verhandlungen für jene Bereiche nicht in Frage kommen, bei deren Regelung Souveränitätsübertragungen an supranationale Instanzen unerlässlich sind (Zollunion, Währungsunion, Schengen, Aussenhandels- und Sicherheitspolitik)…“.
In Tat und Wahrheit wäre ein Beitritt zum Schengen-Abkommen nichts anderes als eine Flucht vor unserer Verantwortung und eine Übertragung unserer Sicherheit an ein wackliges, supranationales System. Und das Alles für die bescheidene Summe von einer Milliarde Franken.
Der Entscheid des Bundesrates vom vergangenen Mittwoch, das Schengen-Dossier nicht dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, ist absolut unglaubwürdig. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat darauf zurück kommt und noch anders entscheiden wird. Andernfalls muss das fakultative Referendum ergriffen werden.