Die Schweiz verdankt ihren Wohlstand der weltweit einmaligen direkten Demokratie und ihrer damit verbundenen Freiheit und Unabhängigkeit. Dank Volksentscheiden konnten Fehlbeurteilungen von Regierungen und Parlamenten auf allen drei Ebenen – Gemeinde, Kanton und Bund – stets zum Wohle des Landes korrigiert werden. Sowohl Ausschläge nach links wie auch nach rechts, auch wenn uns Ersteres nicht immer gefällt, werden stets korrigiert. Trotz diesen offenkundigen Erfolgsmodellen kämpfen in regelmässigen Abständen politische Eliten für die Einbindung der Schweiz in grössere Gebilde, wohl letztlich, weil ihnen die ständigen Korrekturen durch Volksabstimmungen zu mühselig sind und ihre persönliche Macht dadurch beschränkt wird.
Dass das anliegende Ausland zwar durchaus mit Respekt, aber in den letzten Jahrzehnten auch etwas mit Argus-Augen auf die Schweiz schaut, ein Land, das es zu hohem Wohlstand gebracht hat, ist nachvollziehbar. Dass sich die Nachbarländer auch gerne am Kuchen dieser reichen Schweiz beteiligen möchten, ist ebenso verständlich. So musste sich die Schweiz ihre Unabhängigkeit im vergangenen Jahrhundert praktisch alle 25 Jahre erneut erkämpfen. Angefangen 1918, als die Kreise um den Landesstreik am Ende eigentlich eine Revolution vorbereiten wollten, um in der Schweiz kommunistische Ideen zu verbreiten. Natürlicherweise war 25 Jahre später im 2. Weltkrieg der Druck, um mit dem deutschen Reich zu kooperieren, enorm hoch. Auch da brauchte es die Kraft unabhängiger Bürger, die auch bereit waren, Risiken einzugehen, um die Freiheit der Schweiz zu bewahren. Weitere 25 Jahre später, wenn auch deutlich weniger dramatisch, wurde in linken Kreisen während den 1968er Jahren wieder dem Kommunismus gefrönt. Erneut ein Vierteljahrhundert später, 1992, war es der Kampf gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum, dem das Schweizer Volk in einer denkwürdigen Abstimmung bei einer Stimmbeteiligung von 80 % dank der Ablehnung bis heute seine Freiheit verdankt. Weitere 25 Jahre später warten wir heute gespannt, welche Vorschläge nächste Woche Aussenminister Cassis dem Bundesrat zu den weiteren Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU unterbreiten wird. Die SVP hält fest, dass mit dem bestehenden Verhandlungsmandat für einen Rahmenvertrag mit der EU keine Lösung möglich ist.
Am 21. Dezember 2012 verlangte Brüssel von Bern die „institutionelle Anbindung“ der Schweiz an die Europäische Union. Der Bundesrat selber antwortete mit dem Vorschlag eines Rahmenvertrags. Im Vorvertrag („Non-Paper“) vom 13. Mai 2013 ging der Bundesrat drei Konzessionen gegenüber Brüssel ein:
Mit diesen Eckpunkten des Rahmenvertrags annullieren Brüssel und Bundesbern den bilateralen Weg. Die Schweiz wäre nicht mehr gleichberechtigte Verhandlungspartnerin, sondern viel mehr reine Befehlsempfängerin Brüssels. Wenn also die Befürworter eines Rahmenvertrags für diesen mit der Notwendigkeit der Weiterentwicklung der bilateralen Verträge plädieren, bewirken sie damit in Wirklichkeit das Gegenteil. Es handelt sich dabei um einen Unterwerfungsvertrag, auch wenn er als Konsolidierungsvertrag, institutionelles Abkommen, Freundschaftsvertrag oder neuerdings auch Bilaterale III schöngeredet wird. Der Rahmenvertrag ist ein Frontalangriff auf die direkte Demokratie. Zu allem, was in Verträgen mit der EU vereinbart ist, können die Schweizerinnen und Schweizer zwar abstimmen, aber immer mit dem Revolver an der Brust. Warum? Da jedes Mal die Drohung im Raum steht, dass alle Abkommen dahinfallen, wenn wir dieses eine neue Gesetz aus der EU nicht übernehmen. Wir kennen es ja vom Schengener Abkommen. Das Initiative- und Referendumsrecht verkämen zur Farce, da der EU ein Sanktionsrecht bei Nicht-Akzeptieren von EU-Entscheiden obliegen würde.
Zum Rahmenvertrag konnte in den vergangenen Wochen entnommen werden, dass weite Kreise diesen Automatismus ebenfalls als problematisch einstufen, ohne sich dann aber in aller Konsequenz gegen ein Rahmenabkommen zu äussern. So stellen beispielsweise Stefan Breitenmoser, Rechtsprofessor an der Universität Basel und Richter am Verwaltungsgericht in St. Gallen, sowie Simon Hirsbrunner, Rechtsanwalt und Partner bei Steptoe & Johnson in Brüssel, fest, dass Regelungen mit politisch umstrittenen Inhalten von den automatischen Abänderungen erfasst werden können. Gute Beispiele hierfür sind das geplante Stromabkommen, das auf das Energierecht in der Schweiz einen grossen Einfluss hätte, sowie von der EUGH-Rechtsprechung besonders betroffenen Bereiche der Personenfreizügigkeit und der Steuerpolitik, einschliesslich der Unternehmensbesteuerung. Ebenso könnte das Verbot staatlicher Beihilfen Eingang in unsere Rechtsprechung und für die Schweiz von Relevanz werden, womit beispielsweise steuerliche Anreize an ausländische Unternehmen oder auch nur ein Darlehen an den Zürcher Schlittschuhclub durch die Stadt Zürich verboten würden. Ein derartiges Finanzdienstleistungsabkommen könnte auch die in den Kantonen üblichen Staatsgarantien für ihre Kantonalbanken in Frage stellen. Ebenso darf speziell die Frage gestellt werden, weshalb SP-Präsident Levrat rasch ein Rahmenabkommen will, zumal dieses gerade die von der Schweiz im Rahmen des Freizügigkeitsabkommen ausgehandelten flankierenden Massnahmen arg in Frage stellen könnte. So äussert sich z.B. der SGB-Chef-Ökonom, Daniel Lampart, folgendermassen: „Für uns ist entscheidend, dass der Europäische Gerichtshof nicht über die flankierenden Massnahmen urteilen kann, denn er hat in den letzten Jahren verschiedentlich gegen den Arbeitnehmerschutz entschieden.“ Das haben wir damals dem Bundesrat in aller Deutlichkeit mitgeteilt, als das Verhandlungsmandat beschlossen wurde. Und weiter: Aus unserer Sicht ist das Rahmenabkommen nichts, was die Schweiz haben müsste. Auch der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm warnt vor der Aufweichung der flankierenden Massnahmen: „Der grosse Knackpunkt des Rahmenvertrags liegt bei den flankierenden Lohnschutzmassnahmen in Rahmen der Personenfreizügigkeit. 90 Prozent aller EU-Beschwerden gegen die Schweiz im gemischten Ausschuss betreffen nämlich die Schutzmassnahmen für Schweizer Arbeitnehmer und Gewerbetreibende.“ Diese Sache wird in Bundesbern gerne verschwiegen. Schon nur diese kurze Auflistung von für die Schweiz wichtigen Politikbereiche wie Energiepolitik, Steuerpolitik, Förderpolitik oder Arbeitnehmerschutzpolitik könnten plötzlich nicht mehr autonom beschlossen werden. Das kann niemals im Interesse der Schweiz sein. Eigentlich müsste das ungeachtet der politischen Couleur erkannt werden. Wenn nun die Präsidentin der aussenpolitischen Kommission, Elisabeth Schneider-Schneiter, CVP, und die Präsidentin der FDP, Petra Gössi, über Details in der Auslegung der Streitbeilegung elaborieren, lenken sie vom eigentlichen Kern, dem Rechtsautomatismus und der Übernahme fremden Rechts durch die Schweiz sowie der damit einhergehenden Abschaffung des Stimmrechts ab.
Diese Vernebelungstaktik kennen wir im Übrigen auch von der damaligen Bundespräsidentin Leuthard anlässlich ihres Treffens mit EU-Kommissionspräsident Juncker.
Offenbar wurde versucht, in einem parteiinternen Geheimtreffen zwischen Junker, Leuthard und Pfister einen Weg aus der Sackgasse des Rahmenvertrags zu finden. Seither wird nämlich vor allem von einer Lösung über den EFTA-Gerichtshof, anstelle des Europäischen Gerichtshofs diskutiert. Auch das letztlich eine Nebensächlichkeit, ob EFTA-Gerichtshof oder EU-Gerichtshof, es sind beides fremde Gerichte und beide schaffen den Automatismus nicht aus dem Weg. Dieses Geheimtreffen übrigens eine Ungeheuerlichkeit. Ich habe dazu in der Fragestunde der letzten Session den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Frage gebeten:
Kann der Bundesrat bestätigen, dass sich Bundespräsidentin Leuthard gemäss „NZZ am Sonntag“ unmittelbar vor dem offiziellen Besuch des EU-Kommissionspräsidenten Juncker mit ihm und CVP-Präsident Pfister zusammen am vergangenen 23. November zu einer inoffiziellen geheimen Besprechung getroffen hat? Wurden er und insbesondere EDA-Chef Cassis vorgängig oder allenfalls anschliessend von Bundespräsidentin Leuthard über dieses Treffen und die entsprechenden Inhalte und Beschlüsse informiert?
Antwort des Bundesrates vom 04.12.2017: Es ist normal, dass sich befreundete politische Parteien austauschen. Da es sich beim angesprochenen Treffen um einen kurzen, informellen Austausch unter Parteien handelte, wurde der Bundesrat nicht informiert. Es wurde über verschiedene aktuelle Themen gesprochen. Entscheide zu europapolitischen Fragen obliegen dem Gesamtbundesrat. Es handelte sich beim Besuch von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker protokollarisch nicht um einen Staatsbesuch, sondern um einen offiziellen Besuch. Es ist nicht üblich, die Präsidenten der aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte darüber zu informieren, bzw. ins Programm zu integrieren.
Inwieweit dieses Treffen zum späteren Eklat seitens der EU geführt hat, weil man ihr dort vielleicht mehr versprochen hatte, als anschliessend gehalten werden konnte, ist nicht zu eruieren. Sicher kann aber gesagt werden, dass ein inoffizielles Vorgehen wie ein solches Geheimtreffen nicht toleriert werden kann; gerade wenn es um so wichtige Fragen der Zukunft unseres Landes geht. Stellen Sie sich vor, wie die Medien aufgeheult hätten, wenn vor einem offiziellen Staatsbesuch ein geheimes Treffen Juncker, Maurer, Rösti stattgefunden hätte. Es hätte Rücktrittsforderungen zuhauf gegeben.
Fazit: Noch einmal – um was geht es bei diesem Rahmenvertrag? So wie er im Moment skizziert ist, handelt es sich um einen Unterwerfungsvertrag. Wer diesem Rahmenvertrag zustimmt, gibt sein Stimmrecht nach Brüssel ab. Die SVP wird deshalb alles unternehmen, um einen solchen, für die Selbstbestimmung der Schweiz desaströsen Schritt, zu verhindern.
Die 1,3 Milliarden Franken EU-Ost-Hilfe ist abzulehnen. Schon nur, dass man diese Schweizer Steuergelder ohne Bedingungen an die EU überweisen will, ist absurd. Wir stimmen aber diesen 1,3 Milliarden auch mit Bedingungen nicht zu, zumal heute diese ungeheure Summe sozusagen als Marktzutrittsprämie getarnt wird. Viele der Empfängerländer mit 3 bis 4 Prozent BIP-Wachstum pro Jahr konkurrenzieren teilweise unserer Exportfirmen direkt und benötigen sicher keine Entwicklungshilfe mehr. Handelt es sich tatsächlich um eine Marktzutrittsprämie, müssten wir aber den Marktzutritt, den wir als Schweiz der EU gewähren, gegenrechnen. Mit unserer negativen Handelsbilanz könnten wir somit als drittwichtigster Handelspartner der EU vielmehr ein paar hundert Millionen in Rechnung stellen.
Schliesslich soll als dritte Massnahme die von der SVP längst geforderte Abschaffung der Stempelsteuer rasch umgesetzt werden, um so den Finanzplatz eigenständig zu stärken und uns entsprechend nicht von der EU mit der Nicht-Anerkennung der Börse unter Druck setzen zu lassen. So reagiert eine starke, unabhängige Nation!
Zudem wollen wir mit der am 16. Januar 2018 erfolgten Lancierung der Begrenzungsinitiative – Unterschriftenbogen liegen auf dem Tisch – einen bereits verlorenen Teil unseres Handlungsspielraums, nämlich die Steuerung der Zuwanderung, zurückgewinnen. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU sind netto bald eine Million Menschen neu in unser Land eingewandert. So wird die 10-Millionen-Schweiz bald Realität, mit dramatischen Folgen für unsere Gesellschaft. Grund dafür ist ein weltfremder Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit, welcher allen über 500 Millionen EU-Bürgern ein Recht auf Einwanderung und Niederlassung in unserem Land gibt. Es gibt keine andere unabhängige Nation auf dieser Welt, welche die Kontrolle über die Zuwanderung in diesem Ausmass aufgegeben hat. Ich rufe Sie dazu auf, jetzt aktiv die Unterschriften zu sammeln, um endlich die Kontrolle über unsere Einwanderung wieder zurückzuerhalten.
Jetzt freue ich mich auf eine gute und spannende Delegiertenversammlung und eine gute Auseinandersetzung in Bezug auf die für die Demokratie so wichtige Frage der Freiheit und der Rolle der Medien.