Veton Kastrati. Teki Elshani. Mitat Catuzzo. Drei Ausländer. Drei Verbrecher. Diese drei Herren sind am Sonntagabend, 4. April, aus dem Gefängnis Willisau ausgebrochen. Ihre Fluchtpläne haben die…
Veton Kastrati. Teki Elshani. Mitat Catuzzo. Drei Ausländer. Drei Verbrecher. Diese drei Herren sind am Sonntagabend, 4. April, aus dem Gefängnis Willisau ausgebrochen. Ihre Fluchtpläne haben die drei Serben offenbar vor den Augen der Wärter auf Albanisch besprochen; sie dürften denn auch Kosovo-Albaner sein. Nach dem Nachtessen knebelten sie den Gefängnismitarbeiter, brachen ihm drei Rippen und schlossen ihn in einer Zelle ein. Danach türmten sie aus der Anstalt. Zunächst tönte es harmlos von Seiten der Behörden: Die Ausbrecher seien relativ ungefährlich. Gefängnisdirektor Zihlmann meinte, in seinem Gefängnis würden sich keine Schwerverbrecher aufhalten. Zwei der Täter seien Serben, Veton Kastrati sei Schweizer hiess es. Nun, da haben sich die Behörden gleich doppelt geirrt: Erstens ist Kastrati kein Schweizer, sondern hat einen serbischen Pass, und zweitens ist er den Behörden nicht unbekannt. Schon im Alter von 17 Jahren ist er wegen eines Raubüberfalls zu 8 Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Im selben Jahr wird Kastrati gleich wieder straffällig: Zusammen mit seinem Bruder greift er an einem Winzerfest drei Burschen an und verletzt sie schwer. Mit einem Messer und einem Werkzeug. Veton Kastrati wird wegen versuchter Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein erwachsener Bruder erhält sieben Jahre. Bereits im Juni 2008 ist Veton Kastrati einmal ausgebrochen.
Diesen Ausbruch nützte er für einen weiteren Raubüberfall. Dafür hat er noch einmal vierzehn Monate kassiert. Zwei der Täter (Kastrati, Elshani) sind übrigens noch immer auf der Flucht.
Immer mehr kriminelle Ausländer – immer schlimmere Zustände
Veton Kastrati ist kein Einzelfall. Die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 zeigt es deutlich: Noch nie gab es so viele Gewaltverbrechen wie heute. Die Zahlen sind eindrücklich – und beängstigend. In den vergangenen neun Jahren stiegen die Körperverletzungen von rund 5’500 Fällen auf über 10’000 Fälle. Auch die vorsätzlichen Tötungen, Vergewaltigungen, Raubüberfälle, Nötigungen, Unzuchtsdelikte oder Freiheitsberaubungen und Entführungen sind massiv angestiegen. Bei den Drohungen sowie Gewalt und Drohung gegen Staatsangestellte spricht das Bundesamt sogar von einem „Höchststand seit statistischer Messung“. Das sind unhaltbare Zustände. Hier müssen wir etwas unternehmen.
Doch nicht nur die Zahl der Delikte steigt ständig an, sondern auch der Ausländeranteil. Fast die Hälfte der Gesetzesverstösse betrifft Ausländer. Und dies bei einem Ausländeranteil von offiziell 22 Prozent. Bei schweren Delikten gegen Leib und Leben beträgt die Ausländerquote oft über 50 Prozent. Bei Vergewaltigungen liegt der Ausländeranteil beispielsweise bei 62 Prozent. Und von den Insassen unserer Gefängnisse hatten 2009 über 70 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft.
210’000 gültige Unterschriften gegen Ausländerkriminalität
Diese Zustände will die SVP bekämpfen. Und vor diesem Hintergrund hat unsere Partei darum im Sommer 2007 die Ausschaffungsinitiative lanciert. Dass über 210’000 Stimmbürger innert weniger Monate eine Volksinitiative unterzeichnen, kommt selten vor. Die hohe Zahl an Unterschriften zeigt: Im Bereich Ausländerkriminalität besteht enormer Handlungsbedarf. Dieses Problem brennt den Leuten unter den Nägeln.
Früher hatte ein Richter die Möglichkeit, eine sogenannte Landesverweisung auszusprechen. Heute ist es viel schwieriger geworden, ausländische Straftäter auszuweisen. Die Ausweisung ist eine verwaltungsrechtliche Massnahme. Bis ein straffälliger Ausländer tatsächlich des Landes verwiesen werden kann, muss oft ein kompliziertes Verfahren mit diversen Rekurs- und Einsprachemöglichkeiten durchlaufen werden. Darum ist die Justiz faktisch handlungsunfähig. Und darum haben wir auch so schlimme Zustände in unserem Land.
Konsequente SVP-Politik
Seit vielen Jahren kämpft die SVP für mehr Sicherheit. Im vergangenen Juni hat die SVP im Nationalrat eine Sondersession zur „Verschärfung des Strafrechts“ durchgesetzt. Zahlreiche SVP-Vorstösse wurden überwiesen. Doch Ständerat und auch Bundesrat verweigerten sich einmal mehr. Dabei vergeht kein Tag ohne Schlägereien, Messerstechereien, Vergewaltigungen, Tötungen. Die Jugendgewalt wird immer brutaler und die Täter immer jünger. Der Ausländeranteil unter jugendlichen Gewalttätern ist kaum messbar, da viele von ihnen eingebürgert sind und als Schweizer gelten. Experten schätzen den Anteil der „Schweizer mit Migrationshintergrund“ auf 75% – eine direkte Folge unserer fehlgeleiteten Einbürgerungspolitik. Dies sind natürlich auch die Auswirkungen der unkontrollierten Zuwanderung: Wir haben immer mehr Gewalt in der Schweiz.
Das sind die Resultate der Politik der „Linken und Netten“. Viele Politiker haben den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich CVP, FDP und SP lange überlegten, die Ausschaffungsinitiative für ungültig zu erklären. Den meisten Parlamentariern gefällt es nicht, dass die SVP zu diesem wichtigen Thema die Lösungsvorschläge präsentiert. Darum haben sie Interesse daran, die SVP-Initiative aus angeblich „juristischen Gründen“ abzulehnen.
Resultat dieser Diskussionen ist nun ein sogenannter Gegenvorschlag, welcher der Ausschaffungsinitiative gegenübergestellt werden soll. Den meisten Parlamentariern ging es bei diesem Gegenvorschlag aber nicht um juristische Verbesserungen. Es ging ihnen einzig darum, dass die SVP die Wahlen nicht gewinnen darf. Und so hat der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative verschiedenste Schwächen.
Schwammiger Gegenvorschlag
Vordergründig tönt der Gegenvorschlag gut. Er umfasst sogar mehr Delikte als die Ausschaffungsinitiative. So berücksichtigt der Gegenvorschlag z.B. auch Wirtschaftsdelikte. Nur: Dies ist auch mit der Ausschaffungsinitiative möglich. Die SVP-Initiative sieht ausdrücklich vor, dass der Gesetzgeber die Liste um weitere Tatbestände ergänzen kann.
Daneben enthält der Gegenvorschlag aber Bestimmungen, denen wir unter keinen Umständen zustimmen dürfen. So wird zum Beispiel in einem „Integrationsartikel“ festgehalten, dass Bund, Kantone und Gemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration“ zu berücksichtigen hätten. Integration soll also neu zur staatlichen Aufgabe werden. Linken Begehrlichkeiten werden Tür und Tor geöffnet: So haben wir bald noch mehr Ausländertreffs oder subventionierte staatliche Integrationsprogramme. Zudem wird die Vereinfachung der Einbürgerungen weiter vorangetrieben. Kommt hinzu: Die Integrationsfrage betrifft ein ganz anderes Thema. Mit dem Gegenvorschlag soll der Bevölkerung also wieder eine Fragestellung unterbreitet werden, welche gegen die sog. Einheit der Materie verstösst und damit eine differenzierte Stimmabgabe verunmöglicht. Sie sehen also: Der Gegenvorschlag hat seine Tücken.
Gegenvorschlag lässt alles offen
Der Gegenvorschlag ist an verschiedenen Stellen äusserst schwammig formuliert und wirft zahlreiche Fragen auf. Eine Mindestdauer für den Landesverweis (SVP-Initiative: 5 Jahre) ist nicht gegeben. Ein „symbolisches Einreiseverbot“ für 1-2 Jahre wäre also denkbar. Genau dies jedoch will die Ausschaffungsinitiative verhindern.
Sodann ist der Hinweis, dass die Grundprinzipien „des Völkerrechts“ und der Bundesverfassung zu beachten seien, irreführend und relativiert die Wirksamkeit des Gegenvorschlags massiv. Es gibt keine Definition dafür, was „das Völkerrecht“ ist – der entsprechende Hinweis ist viel zu allgemein. Solche Formulierungen eröffnen unzählige Möglichkeiten für Rekurse und Beschwerden. Den Gerichten sind kaum mehr Grenzen gesetzt, zugunsten der auszuschaffenden Sträflinge zu urteilen. Genau dies jedoch widerspricht der Zielsetzung der Ausschaffungsinitiative, welche einen wirkungsvollen Vorschlag zur Ausweisung krimineller Ausländer bieten will.
Fazit: Es braucht die Ausschaffungsinitiative!
Das Fazit ist klar und einfach: Wer will, dass wir Ordnung herstellen und kriminelle Ausländer ausschaffen können, muss die Ausschaffungsinitiative der SVP unterstützen. Die Chancen, dass dieses Volksbegehren auf eine Mehrheit von Volk und Ständen zählen kann, sind glücklicherweise gross.