Das Thema Alterssicherung verunsichert und bewegt die Schweizer Bevölkerung zu Recht. Das ist nicht weiter verwunderlich. Weit reichende…
Das Thema Alterssicherung verunsichert und bewegt die Schweizer Bevölkerung zu Recht. Das ist nicht weiter verwunderlich. Weit reichende Einflüsse von Demographie und wirtschaftlicher Entwicklung sind bekannt und umfassend erforscht. Drei Säulen-Bericht und IDA FiSo 1 + 2 haben aufgezeigt, wo die Reise hingeht. Ohne Korrektur ist ein massiver finanzieller Mehrbedarf notwendig. Die Entwicklung der Soziallast, welche in den vergangenen 12 Jahren von ca. 21 % auf ca. 28 % des BIP angestiegen ist, real um über 30 %, hat auf den Werkplatz Schweiz und die Zahl der Arbeitsplätze negative Auswirkungen. Der Aufwand für die soziale Sicherheit hat für viele Beitragszahler das erträgliche Mass überschritten. Die wachsende Schattenwirtschaft ist ein untrügliches Zeichen dafür.
Vergleichbare westliche Staaten mit annähernd gleicher oder nur leicht höherer Soziallast sind heute daran, Rentenkürzungen zu beschliessen und andere einschneidende Massnahmen zu treffen. Wer in unserem Land solche Diskussionen vermeiden, aber auch drastische Steuererhöhungen umgehen will, muss einsehen, dass die 11. AHV-Revision die richtigen Wege beschreitet. Wir stehen vor einer Weichenstellung in der Sozialpolitik. Nachdem über Jahrzehnte schrittweise Ausbau und Mehreinnahmen beschlossen wurden, ist die Grenze des Sinnvollen überschritten.
Niemand behauptet heute, dass es ernsthafte soziale oder gesellschaftliche Probleme gibt, die einen Ausbau der Sozialversicherungen rechtfertigen würden. Eher das Gegenteil ist der Fall. Es muss dafür gesorgt werden, dass die aktive Generation Entlastungen erfährt und sie nicht weitere Abgabenlasten aufgebürdet bekommt.
Die Massnahmen der 11. Revision sind der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst. Nachdem über 80 % der erwerbsfähigen Frauen eine Anstellung vorweisen können, ist das Rentenalter 65 für alle und moderate Anpassungen mit sozialer Rücksichtsnahme bei Hinterbliebenen vertretbar. Die gleichzeitig erfolgte Verbesserung im BVG mit einer tieferen Eintrittsschwelle ist in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Nicht einmal der Vorwurf einer Abbauvorlage, wie es der 11. AHV-Revision unterstellt wird, ist haltbar. Die nach wie vor stetig ansteigende Lebenserwartung der ins Rentenalter gelangenden Bevölkerung entspricht einem natürlichen Ausbau der AHV. Unser Dreisäulensystem ist in seiner Grundstruktur flexibel und vertraut. Es gilt allerdings unter dem Eindruck der bekannten Veränderung auf Experimente zu verzichten. Frühpensionierungen mit Kostenfolge für die AHV sind in dieser Situation zu vermeiden. Zurückhaltung am Beispiel der 11. AHV-Revision bilden zusammen mit der Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel Gold und volles Mehrwertsteuerprozent – das seit 1999 für die AHV erhoben wird, dieser aber nur teilweise zukommt – für einige Jahre die Garantie, ohne neue Abgabenlasten die Renten zu sichern.