«Ein kosovarischer Familienvater hat innerhalb von 13 Jahren zu Unrecht 527’000 Franken Sozialhilfe bezogen», oder: «Die schlimmsten Sozialhilfe-Betrüger der Schweiz» [1], oder: «Vier Jahre lang bezog Kadir B. Sozialhilfe – 159’000 Franken davon zu Unrecht» [2]. Pressemeldungen wie diese sind leider keine Einzelfälle. Sozialbetrüger erschleichen sich die Fürsorgegelder beispielsweise in dem sie Vermögen im Ausland und Einkünfte aller Art nicht deklarieren, schwarz arbeiten oder im günstigen Ausland leben und in der Schweiz mittels einer falschen Wohnadresse Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen kassieren. So wie ein italienischer Rentner, der in Norditalien lebte und bei der Ergänzungsleistungs-Verwaltungsstelle angab, sein Wohnsitz sei in Genf. Er ertrog 220’000 Franken Sozialhilfe, die er zur Finanzierung seiner Villa in Italien verwendete [3]. Manch ein Betrüger entwickelt beträchtliche kriminelle Energie, um sich auf Kosten der Schweizer Steuerzahlenden in die soziale Hängematte legen zu können.
Der Schaden ist immens. Dauert der Bezug beispielsweise 15 Jahre lang – was keine Seltenheit ist – so kostet dies die Schweizer Steuerzahlenden Hunderttausende von Franken. So kommt beispielsweise bei einem Vier-Personen-Haushalt eine Deliktsumme von 909’000 Franken zusammen.
Skandalöse 5,6 Prozent der Sozialbetrüger kassierten einen Landesverweis
Sozialbetrug kommt unsere Gesellschaft allerdings nicht allein in finanzieller Hinsicht teuer zu stehen. Er zerstört auch das Vertrauen der Bürger in die Sozialwerke, höhlt den Sozialstaat aus und gefährdet die Solidarität und damit den Zusammenhalt. Deshalb ist es dringend geboten, diese Betrüger entsprechend hart zu bestrafen oder sie – sofern sie keinen Schweizer Pass haben – des Landes zu verweisen. Das sah im November 2010 auch die Schweizer Stimmbevölkerung so, als sie Ja sagte zur Ausschaffungsinitiative. Seither gehört Sozialbetrug zu jenen Delikten, die gemäss unserer Verfassung im Falle einer Verurteilung zwingend zu einem Landesverweis führen müssen.
Dank der vom Parlament gegen den Willen der SVP eingeführten Härtefall-, oder besser: Täterschutzklausel, werden Sozialbetrüger jedoch noch immer mit Samthandschuhen angefasst. Die jetzt endlich vorliegenden Zahlen des Bundes bestätigen unsere schlimmsten Befürchtungen: Von den 2019 wegen einfachen Sozialbetrugs verurteilten Ausländern wurden nur skandalöse 5,6 Prozent des Landes verwiesen [4]. Bei den Ausländern, die wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen verurteilt wurden, waren es mit 4,9 Prozent sogar noch weniger.
Dass Sozialbetrug keine Randerscheinung ist, zeigen die Erfahrungen in den Kantonen Genf und Neuenburg, die im Hinblick auf das Inkrafttreten des Ausschaffungsartikels im Oktober 2016 Amnestien für Sozialbetrüger durchgeführt haben.
Im Kanton Genf gingen in der Folge 1939 Selbstanzeigen ein, es kamen nachträglich Tausende von verheimlichten Häusern, Wohnungen oder Bankkonten im Ausland zum Vorschein, 370 Personen haben ohne Angaben auf Sozialleistungen verzichtet. Der selbstdeklarierte Sozialbetrug betraf 3 Prozent der Sozialleistungsbezüger.
Bei der Amnestie im Kanton Neuenburg verloren 1607 Personen ihre Prämienverbilligung, 61 Personen die Sozialhilfeleistungen, 226 Personen ihre Zusatzleistungen, insgesamt haben sich 3,5 Prozent aller Sozialleistungsbezüger regularisiert [5] mit dem Fazit, dass die Kontrollen verschärft wurden.
Auch Gewaltäter werden geschont
Ein Blick auf die Verurteiltenstatistik und in die Schweizer Gefängnisse zeigt deutlich: Kriminalität und Gewalt ist zu weiten Teilen importiert. Doch auch bei den ausländischen Gewalttätern wird die Ausschaffungsinitiative nicht umgesetzt. So erhielt letztes Jahr mit 48,6 Prozent nicht einmal die Hälfte der wegen schwerer Körperverletzung verurteilten Ausländer einen Landesverweis.
Insbesondere bei der häuslichen Gewalt spielt die Herkunft eine Rolle. Laut dem Bundesamt für Statistik hat bei zwei Dritteln der Fälle mindestens eine Person eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dies deckt sich mit meiner Erfahrung als langjähriges Mitglied der Sozialbehörde einer grossen Agglomerationsgemeinde.
Gerade bei der Gewalt gegen Frauen spielt die Linke eine himmeltraurige Rolle: Sie beklagt zwar die Zunahme des Problems, verleugnet aber dessen Ursprung. Statt die verurteilten Ausländer konsequent auszuschaffen, will die Linke lieber mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fruchtlose Beobachtungsstellen, Sensibilisierungskampagnen sowie Beratungs- und Therapieangebote schaffen. Wir von der SVP – und mit uns eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer – fordern echte Strafen für die Täter und endlich eine konsequente Ausschaffung, wenn es sich dabei um Ausländer handelt.
[2] https://www.blick.ch/news/schweiz/basel/mazedonier-prellte-basler-sozialamt-um-159000-franken-fette-autos-duenne-ausreden-id15286158.html
[3] Siehe 20minutes vom 30. Dezember 2019, Seite 1 und 2.
[4] https://www.bluewin.ch/de/news/vermischtes/sozialhilfebetrug-so-prellte-ein-ehepaar-die-behoerden-277400.html
[5] Und nebenbei 671 Mio. Steuersubstrat nachträglich deklariert, es hat NE 96 Mio. zusätzliche Steuern eingebracht.