Zwar konnten wir bei den Jahresrechnungen des Bundes in den letzten Jahren meistens positive Resultate zur Kenntnis nehmen. Dieser Umstand darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie…
Zwar konnten wir bei den Jahresrechnungen des Bundes in den letzten Jahren meistens positive Resultate zur Kenntnis nehmen. Dieser Umstand darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor grosser Handlungsbedarf besteht. Nach wie vor ist die Aufgabenüberprüfung, welche dem Bund Handlungsfreiheit für neue, wichtige Aufgaben geben sollte, nicht erfolgt. Und es ist dringend nötig, dass der Bundeshaushalt mit weiteren Einsparungen in Ordnung gebracht wird. Zudem gilt es, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu optimieren. Nur so kann nämlich die Wettbewerbsfähigkeit langfristig erhalten und gestärkt werden.
Öffentliche Finanzen sanieren
Anfang dieser Woche wurde von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die Statistik „Öffentliche Finanzen 2011″ publiziert. Die darin präsentierten Zahlen sind zwar im Vergleich zu jenen der meisten anderen europäischen Staaten erfreulich, dürfen aber nicht über den Umstand hinwegtäuschen, dass weiterhin grosse Sparanstrengungen nötig sind, um den Bundeshaushalt in Ordnung zu halten.
Im Vergleich zum Vorjahr werden die Einnahmen kaum mehr steigen. Hingegen ist ein Wachstum der Ausgaben um satte 4,6% geplant. Dass diese Entwicklung zu neuen Problemen führen wird, muss ich wahrscheinlich nicht speziell erläutern. Wenn man die Ausgaben nach Aufgabengebieten aufgeschlüsselt unter die Lupe nimmt, so wird schnell klar, wo der Hebel angesetzt werden muss: Der Bereich „Soziale Wohlfahrt“ beispielsweise war im letzten Jahr mit einem Anteil von 31,1% an den gesamten Belastungen mit Abstand der grösste Ausgabenposten. Aber auch andere Bereiche, wie etwa „Beziehungen zum Ausland“, verzeichnen ein kontinu-ierliches Kostenwachstum. Die SVP hat auch in der vergangenen Legislatur mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Entwicklung beim Personalbestand in der Bundesverwaltung endlich gestoppt und plafoniert werden muss. Es darf nicht sein, dass der Staatsapparat Jahr für Jahr personell aufgestockt wird. Auch die fi-nanziellen Mittel, welche für die Informatik und externe Beratungen verwendet werden, sind zu kürzen. Der Auftrag des Parlaments zur Aufgabenüberprüfung und zu einer konsequenten Beschränkung auf die Kernaufgaben des Bundes ist endlich an die Hand zu nehmen. In der vergangenen Legislaturperiode liess sich beim Bundesrat der dafür notwendige politische Wille leider vermissen.
Obschon der staatliche Schuldenberg per Ende 2011 gegenüber dem Vorjahr vor-aussichtlich um einen Prozentpunkt abnimmt, beläuft sich dieser nach wie vor auf fast 110 Milliarden CHF. Der Abbau der Staatsschuld muss deshalb vorbehaltlos weiter vorangetrieben werden. Die Sanierung des Bundeshaushalts darf nicht in Frage gestellt werden. Daher wird die SVP den Voranschlag und den Finanzplan des Bundesrates genau unter die Lupe nehmen und verschiedene Sparanträge ein-bringen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen optimieren
Neben den Einsparungen gilt es aber auch die Rahmenbedingungen für Unternehmen signifikant zu verbessern. In der globalisierten Wirtschaft wählen Unternehmen jenen Standort, welcher die günstigsten Voraussetzungen offeriert. Eine niedrige Steuerquote ist in diesem Zusammenhang entscheidend. Für ein kleines und rohstoffarmes Land wie die Schweiz sind international attraktive Unternehmenssteuern deshalb von elementarer Bedeutung für die Sicherung des Wohlstands. Nichts desto Trotz wurden in der zu Ende gehenden Legislatur von Bundesrat und Parlament zusätzliche Belastungen durch Steuern und Abgaben beschlossen, alleine auf Anfang 2011 bürdeten diese Bevölkerung und Unternehmen über 4 Milliarden CHF zusätzliche Steuern, Gebühren und Abgaben auf.
Die Auswirkungen des starken Frankens haben viele Unternehmer hart getroffen. Auf Unternehmerseite wurde mit Massnahmen wie Erhöhung der Produktivität, Kostensenkungen und einer Verlängerung der Arbeitszeit versucht, den negativen Auswirkungen der Frankenstärke entgegenzuwirken.
Diese Massnahmen konnten zwar in einzelnen Fällen zu einer Beruhigung der an-gespannten Situation führen, dennoch sind weitere Schritte zwingend notwendig:
Bei der Unternehmensbesteuerung gilt es ein starkes Zeichen zu setzen, gerade auch, um potentiellen Investoren ein Signal zu senden. Die Standortförderung des schweizerischen Werkplatzes soll in erster Linie durch fiskalische Anreize und durch einen Abbau bürokratischer und staatlicher Auflagen erfolgen. Aus diesem Grund ist die Unternehmenssteuerreform III nun endlich anzupacken und umzusetzen. Die Gewinnsteuer muss gesenkt werden, die Stempelabgaben gehören gänzlich abgeschafft.
Allfällige steuerliche Anreize zur besseren Erschliessung wirtschaftlich schwächerer Regionen müssen nach wie vor möglich sein, die kantonale Steuerhoheit darf nicht in Frage gestellt oder aufgeweicht werden. Eine Weichenstellung zur Stärkung des Unternehmensstandorts Schweiz ist notwendig, primär hat diese via steuerliche Entlastungen zu erfolgen.
Das wichtigste Anliegen sollte nun sein, die Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer steuerlichen Entlastung. Die Einführung neuer Steuern wie etwa der von linker Seite geplanten Erbschaftssteuer wirkt sich dagegen schädlich und kontraproduktiv aus. In einem wirtschaftlich immer härter umkämpften Umfeld gilt es allfällige Investoren durch günstige Rahmenbedingungen zu gewinnen.
Eine möglichst tiefe Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen führt zu einer Erhöhung des Steuersubstrats und somit zu mehr Staatseinnahmen.