Oberster Gesetzgeber unseres Landes – so hält es die Bundesverfassung fest – ist das Schweizer Volk und die Kantone. Doch in aller Stille entmachten Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre in unheimlichem Zusammenspiel den Verfassungsgeber.
An Stelle zahlloser Fälle seien hier als Beispiele genannt:
Die Absicht ist eindeutig, die direkte Demokratie, d.h. die schweizerische Besonderheit, wonach die Bürger den Souverän bilden, soll eingeschränkt, ja gar ausgeschaltet werden. Das ist ein Staatsstreich gegen die von der Verfassung geltende Rangordnung im Staat.
Die Volksinitiative "Schweizer Recht – statt fremde Richter" (Selbstbestimmungsinitiative), stellt sicher, dass die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und dass – mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts – die in der Verfassung festgeschriebene schweizerische Rechtsordnung gilt.