Staatsverträge vors Volk

Die Politik der Anpassung und Gleichmacherei an fremdes Recht und der Unterstellung unter fremdes Recht bindet uns immer mehr in die Europäische Union und in andere Grossmachtgebilde wie NATO…

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Nationalrat Lachen (SZ)

Die Politik der Anpassung und Gleichmacherei an fremdes Recht und der Unterstellung unter fremdes Recht bindet uns immer mehr in die Europäische Union und in andere Grossmachtgebilde wie NATO ein. Das Volk hat dabei immer weniger zu sagen und wird ausgeschaltet. Die Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ will deshalb eine gezielte Ausweitung des obligatorischen Referendums. Damit sollen unsere Volksrechte wieder gestärkt werden.

Keine Aushebelung der Volksrechte
Die direkte Demokratie nimmt Bundesrat und Parlament sozusagen an die kurze Leine. Sie will damit sicherstellen, dass der Volkswille auch befolgt und durchgesetzt wird. Bundesrat, Bundesverwaltung und Teile des Parlamentes waren in den letzten Jahren immer mehr darauf aus – und das jüngste Beispiel der Personenfreizügigkeit zeigt es exemplarisch -, ihre Kompetenzen und Vorrechte auf Kosten der Bürger auszudehnen und die Souveränität des Volkes zu beschneiden. Die Frage, ob ein Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss oder nicht, darf nicht im Ermessen der Behörden, der Verwaltung und des Parlamentes liegen.
Ebenso darf der Anwendungsbereich der bilateralen Abkommen nicht ohne das Volk ausgeweitet werden. Zu diesem Zweck hat die AUNS zum ersten Mal seit ihrem 20-jährigen Bestehen eine Volksinitiative lanciert. Nur auf diesem Weg ist es möglich, der zunehmenden Aushebelung unserer Volksrechte und dem schleichenden EU-Beitritt wirksam entgegenzutreten.
Heute ist nur der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (EU, NATO) dem obligatorischen Referendum unterstellt und muss damit die doppelte Mehrheit von Volk und Ständen erreichen. In allen anderen Fällen gilt das fakultative Referendum.

Stossrichtung der Initiative
Mit der Volksinitiative der AUNS müssen neu Staatsverträge und internationale Abkommen in wichtigen Bereichen sowie Staatsausgaben ab einer bestimmten Höhe zwingend vors Volk und es braucht neben dem Volksmehr auch das Ständemehr. Folgende bisherige Abstimmungen wären neu dem obligatorischen Referendum unterstellt: Schengen/Dublin, Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, Kohäsionsmilliarde. Des Weiteren müssten bei Annahme unserer Initiative dem obligatorischen Referendum unterstellt werden: Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien, Rahmenabkommen mit der EU, Dienstleistungsabkommen, Agrarfreihandel, Zollunion usw.

Der Initiativtext
Die Initiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“ ergänzt den Artikel 140 der Bundesverfassung. Neu werden auch „die völkerrechtlichen Verträge Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet“, die

1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,

2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,

3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,

4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.“
Der Begriff der „wichtigen“ Bereiche ist bereits in Artikel 164 der Bundesverfassung verankert und in Lehre und Praxis konkretisiert und definiert.

Stärkung des Souveräns
Gemäss unserer Verfassung steht die höchste Gewalt dem Souverän zu, also dem Volk, und den Kantonen (Ständen). Das hat folgende Konsequenzen:

1. Wichtige politische Weichenstellungen von nationaler und internationaler Bedeutung dürfen nur durch Volk und Stände vorgenommen werden, und nicht durch Bundesrat und Parlament. Diese einzigartige Staatsstruktur ist in der Verfassung mehrmals verankert.

2. Volk und Stände können auf dem Weg der Volksinitiative alle beliebigen Rechtsänderungen beschliessen (mit der einzigen Ausnahme von Verstössen gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts).

3. Die Abtretung von Rechtsprechung an ausserschweizerische Gremien ist verfassungswidrig. Sie höhlt nicht nur die Rechte des Volkes aus, sondern auch die in der Verfassung gewährte Autonomie der Kantone und Gemeinden.

Diese zentralen Pfeiler unserer direkten Demokratie und unseres Föderalismus sind bisher durch internationale Verträge umgangen worden. Mit dem „Schengener Abkommen“ ist die Schweiz zum Beispiel verpflichtet, bestimmte Rechtssätze zu übernehmen und bestimmte Rechtssätze zu erlassen. Damit wird die Zuständigkeit des demokratischen Verfassungs- und Gesetzgebers de facto aufgehoben. Mit der vorliegenden Initiative werden solche Umgehungen und Aushöhlungen der demokratischen und föderalistischen Rechte verhindert.

 

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Nationalrat Lachen (SZ)
 
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