Referat

Stopp dem fragwürdigen Treiben der Rassismuskommission

In den Neunzigerjahren sind alle Dämme gebrochen: Die Schulden, die Einnahmen und die Ausgaben – speziell im Sozialbereich – sind explodiert, die Steuern, Gebühren und Abgaben wurden laufend erhöht, d

Christoph Mörgeli
Christoph Mörgeli
Nationalrat Stäfa (ZH)

In den Neunzigerjahren sind alle Dämme gebrochen: Die Schulden, die Einnahmen und die Ausgaben – speziell im Sozialbereich – sind explodiert, die Steuern, Gebühren und Abgaben wurden laufend erhöht, die IV-Kosten haben sich verdreifacht. Dazu kam die Einführung einer neuen Verfassung, das masochistische „Aufarbeiten“ der Weltkriegsvergangenheit, das verhängnisvolle EU-Beitrittsgesuch des Bundesrates, das verfehlte Krankenversicherungsgesetz mit anschliessender Prämienexplosion, der ruinöse Beschluss zum Bau der heutigen 24-Milliarden-Neat. Und nicht zuletzt die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit durch den Rassismus-Artikel im Strafgesetz und die Einführung einer staatlichen Rassismuskommission.

Die vom Volk 1994 knapp angenommene Rassismusstrafnorm dient der Linken zunehmend als Vehikel, um eine Diskussion über Einwanderungspolitik, Asyl- und Sozialmissbrauch, Ausländerkriminalität, Islamismus oder Entwicklungshilfe möglichst schon im Keime zu ersticken. Die Linke lebt offenbar bestens mit dem Klima der strafgesetzlichen Bedrohung der freien Meinungsäusserung und scheint über die Atmosphäre des Kuschens keineswegs unglücklich. Es sind wohlgemerkt dieselben fortschrittlichen Mitmenschen, die sich noch vor kurzer Zeit über jede Art Gesinnungsschnüffelei und staatliche Fichierung aufs Heftigste erregen konnten.

Linke Lieblingsthemen – staatlich bezahlt
Die linken Achtundsechziger bestimmen seit den 1990er Jahren auch die amtlich privilegierte politische, gesellschaftliche und historische Wahrheit. Wir sehen dies an verschiedensten millionenteuren Nationalfondsprojekten zu linken Lieblingsthemen wie Migration, Integration, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, SVP und Südafrika. Kein einziges Nationalfondsprojekt existiert indessen über die Pilgerfahrten schweizerischer Sozialdemokraten in den früheren Ostblock, über die Verstrickungen hiesiger Linker mit der Stasi, über die Beziehungen linker Exponenten zur PLO und ihrem korrupten Terrorfürsten Arafat oder über das Liebäugeln unserer Achtundsechziger mit den Mörderregimes in Vietnam, Nordkorea oder China.

Auch die Erkenntnisse der Bergier-Kommission zeigen überdeutlich, wo deren Exponenten politisch stehen. Elf Mitglieder umfasste diese sogenannt unabhängige Expertenkommission, 25 Bände sind im Lauf der Jahre erschienen. Ein einziges Mitglied der Kommission hat neben zwei andern Autoren an einem einzigen Band mitgeschrieben.

Von allen andern zehn Kommissionsmitgliedern liegt keine publizierte Zeile vor. Im 619-seitigen Schlussbericht lobte sich die Bergier-Kommission gleich selber für ihren „unentwegten Einsatz“. Nur: 25 Autoren haben diesen Schlussbericht zuammengestellt, darunter finden wir leider wiederum kein einziges Mitglied der Expertenkommission. Deren „unentwegter Einsatz“ bestand vornehmlich im Kassieren von Bundesgeldern (Jean-François Bergier Fr. 516’968.–, Jacques Picard Fr. 592’312.–, Georg Kreis Fr. 323’233.–, Jakob Tanner Fr. 311’531.– usw). Nein, Historiker sind manchmal gute Abzocker, aber keine Weltenrichter, und ihre Forschungsergebnisse dürfen nicht Grundlage juristischer Urteile werden. Dies gilt sowohl für die tätigen Historiker wie für die untätige Bergier-Historiker.

Rassismuskommission zur linken Umerziehung
Die ohne Zustimmung von Volk und Parlament installierte Eidgenössische Rassismuskommission (ERK) gebährdet sich als Zensur- und Umerziehungsbehörde und missbraucht ihre Stellung dauernd zu Wahlkampf- und Abstimmungszwecken. Wenige Tage vor den Wahlen 1999 verunglimpfte sie den heutigen Bundesrat Christoph Blocher in einer Medienmitteilung, indem sie in eindeutig ehrverletzender Weise behauptete, er blende seine „eigene Mittäterschaft als Anheizer von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ aus. Bei den Wahlen 2003 sagte der Präsident der Rassismuskommission, die SVP bewege sich „in der Grauzone zwischen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit“. Die Kommission mischte sich fortwährend mit eigenen Parolen und Kampagnen in Volksabstimmungen ein – etwa jene über die SVP-Asylinitiativen, über die erleichterte Einbürgerung oder über das Asyl- und Ausländergesetz – und kritisierte auch verschiedentlich Einbürgerungsentscheide des Souveräns. Die Rassismuskommission versucht regelmässig, politisch missliebige Meinungen zu unterdrücken, zu desavouieren und zu kriminalisieren. Diese einseitige Politpropaganda erstaunt nicht angesichts der äusserst einseitigen Zusammensetzung der Rassismuskommission. Hier geben sich Linksaktivisten, Migrationsfunktionäre, Kirchenvertreter, Hilfswerkler und Gewerkschafter die Klinke in die Hand. Von den 19 Mitgliedern können nur gerade 3 einigermassen dem bürgerlichen Lager zugerechnet werden (inklusive das linke FDP-Mitglied Georg Kreis, der heute aktiv Abwahlszenarien gegen Bundesrat Blocher erarbeitet). Dies widerspricht entschieden Artikel 9 der geltenden Verordnung über die ausserparlamentarischen Kommissionen, die eine ausgewogene Zusammensetzung solcher Kommissionen vorschreibt. Was unternimmt das der Kommission vorgesetzte Departement des Innern dagegen? Nichts! Dies, obwohl die Veröffentlichung von allen Mitteilungen, Berichten, Empfehlungen und Anträgen der Rassismuskommission der Zustimmung des EDI bedürfen (Bundesratsbeschluss vom 23. August 1995).

2002 wurde neben der Rassismuskommission obendrein eine „Fachstelle für Rassismusbekämpfung“ installiert, deren Notwendigkeit völlig unersichtlich bleibt. Auch diese mehr als überflüssige Institution entfaltet eigenmächtige Aktivitäten und betreibt ein eigentliches „Hoflieferantentum“, indem sie die Verwaltung mit Gutachten, Expertisen und Berichten versorgt. Zur regelmässigen teuren Publikation von Rassismusschriften werden beispielsweise die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz und die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus staatlich mitfinanziert.

Lasst sie leugnen!
In der Schweiz läuft ein Verfahren gegen einen türkischen Professor, weil er in einem Vortrag den Genozid an den Armeniern abstritt. Ich meine, die Meinungsfreiheit erträgt sogar das Abstreiten und Leugnen. Über viele Jahre lang leugnete die Linke den Missbrauch bei der Invalidenversicherung, bei der Fürsorge, im Asylwesen. Wider besseres Wissen, wider alle belegbaren Fakten. Soll man nun diesen Missbrauchsleugnern den Prozess machen? Nein. Beim Asylmissbrauch hat inzwischen der Souverän gerichtet und die Gegner des Asyl- und Ausländergesetzes eiskalt abgeduscht. Die Linke darf und soll weiterhin leugnen.

Man mag jetzt einwenden: Wer den historisch gesicherten Massenmord leugnet, gehört vor Gericht gestellt. Doch was tun wir dann mit allen Mitbürgern, die heute unsere Gesinnungsgesetze mit hehren Worten verteidigen und gleichzeitig die Erlösung der Welt durch den Sozialismus predigen. Sie müssten doch ganz genau wissen: Der real existierende Sozialismus hat den Völkern Knechtschaft, Verarmung, Zwangslager, den Gulag, Folter, Vertreibung und Hungertod gebracht. Hat dies die einstigen Bewunderer von Massenmördern wie Lenin oder Mao je im Geringsten gestört? Nein. Heute sitzen diese Ignoranten des roten Holocaust im Fall von Moritz Leuenberger Bundesrat, im Fall von Ueli Haldimann auf dem Chefsessel unseres Monopolfernsehens, im Fall von Viktor Giacobbo im Amt des Chefsatirikers des Fernsehens, in den Kulturinstituten, auf den Lehrstühlen der Universitäten, ja sogar in staatlichen Historikerkommissionen. Dies ist zwar eigenartig, aber immer noch besser als Berufsverbote, Boykotte, Prozesse und Gefängnisstrafen. Denn die im sicheren kapitalistischen Wohlstand lebenden Bürgersöhnchen und Nachbeter von Marx bekamen die Chance, älter und damit klüger zu werden. Victor Giacobbo steht heute immerhin als ganz ordentlicher Zirkuskomiker in der Manege.

Wir haben die besseren Argumente
Man wendet ein, die Leugner von Völkermorden müssten belangt werden, weil sie die Opfer und deren Nachkommen unsäglich beleidigten. Ich kenne Professorenkollegen an der Zürcher Universität, die ernsthaft leugnen, dass am 11. September 2001 eine Boeing ins Pentagon in Washington gestürzt sei. Es ist ihnen gleichgültig, dass alle Leichen der Flugzeuginsassen identifiziert wurden. Sind solche Behauptungen von Verschwörungstheoretikern nicht auch eine unsägliche Beleidigung der Opfer und ihrer Angehörigen? Sie sind es zweifellos. Und dennoch sollen und können wir die Verschwörtungstheoretiker nicht allesamt vor Gericht schleppen – genau so wenig wie die 100’000 Türken in der Schweiz, die grossmehrheitlich ablehnen, dass an den Armeniern ein Völkermord begangen wurde. Man kann und soll die Menschheit nicht vor Beleidigungen schützen. Das Recht, jemanden zu beleidigen, steht in unserer freiheitlichen Wertordnung höher als das Recht, sich vor Beleidigungen zu schützen. Wenn jede beleidigte Leberwurst vor Gericht zieht, kommt dies dem Ende der freien Meinungsäusserung gleich und bedeutet das Ende jeder demokratischen Streitkultur. Gänzlich absurd werden solche Gesinnungsgesetze, wenn heute islamistische Gruppen ihre westlichen Kritiker wegen
„Diskriminierung“ einklagen und sich so der Diskussion entziehen können.

Wir müssen noch weiter gehen: Wurde je ein Leugner des braunen Holocaust durch den Rassismus-Artikel eines Besseren belehrt oder gar bekehrt? Das Gegenteil ist leider der Fall. Jeder Gerichtsauftritt macht aus Spinnern Märtyrer, die sich mit ihren absurden Behauptungen wichtig machen können. Dabei wäre es ein Leichtes, die der Vernunft zugängliche riesige Mehrheit mit den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Forschung zu überzeugen. Die pathologischen Leugner wird man nicht überzeugen, auch und erst recht nicht, wenn man sie ins Gefängnis steckt. Noch niemals in der Geschichte ist eine Demokratie an zu viel Meinungsfreiheit gescheitert. Die Leugner sollen im Licht der besseren Argumente und der freien Forschung verdorren.

Historiker als Weltenrichter?
Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie und keine Meinungsvielfalt. Darum müsste eigentlich jede Partei jedes Interesse an der Meinungsfreiheit haben. Und doch haben wir in den Neunzigerjahren zugelassen, dass diese Meinungsfreiheit durch eine staatliche Gesinnungsstrafnorm und eine Rassismuskommission eingeschränkt wurde. Die Folge waren bislang rund 250 Anzeigen und ein Klima der politischen Einschüchterung. Was von staatlicher Gesinnungskontrolle, von Rassismuskommissionen und von Professoren wie Georg Kreis zu halten ist, hat Gottfried Keller in seiner Novelle „Das verlorene Lachen“ treffend gesagt: Wir müssten aufhören, stets von Neuem Lehrämter über das zu errichten, was keiner den andern lehren könne und diese Ämter denen zu übertragen, die ihre Hände danach ausstreckten. Die Geschichtswissenschaft ist wahrlich tief gefallen, wenn es ihre Vertreter befriedigt, dass ihre historischen Urteile juristische Konsequenzen haben und sie Vertreter anderer Meinungen hinter Schloss und Riegel bringen können. Auf solche Lehrstühle über die Gesinnung der Mitbürger drängen sich – wie Gottfried Keller richtig erkannt hat – niemals jene, die dazu geeignet wären, sondern immer bloss jene, die ihre Finger am gierigsten danach ausstrecken. Bei der Geschichtsschreibung geht es um die Annäherung an die historische Wahrheit; eine gesetzlich geschützte historische Wahrheit ist in einer freien Gesellschaft ein Unding. Sie führt lediglich dazu, dass jede Interessengruppe jene historische Ansicht, die ihr am nächsten steht, gesetzlich schützen will. Wer diszipliniert denkt, wem Demokratie, offene Meinungsäusserung und Forschungsfreiheit etwas wert sind, kann darum nur zu einem Schluss kommen: Die Rassismus-Strafnorm und die Rassismuskommission sind baldmöglichst abzuschaffen.

Christoph Mörgeli
Christoph Mörgeli
Nationalrat Stäfa (ZH)
 
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