Die Schweiz ist auch für Asylbewerber, die gar keine Flüchtlinge sind, ausserordentlich attraktiv. Tausende von Zuwanderern, vor allem junge Männer aus Afrika, die keinerlei Asylgründe haben, aber ein besseres Leben in Europa suchen, kommen – in der Regel über Schlepper – ins „Asylparadies Schweiz“. Sie haben die Gewissheit, dass sie für viele Monate oder gar für Jahre hier bleiben können – sei es als Wehrdienstverweigerer oder Deserteur, sei es, dass sie eine (angebliche) Verfolgung in ihrem Herkunftsland erst nachträglich durch sogenannte „Nachfluchtgründe“ geltend machen, sei es, dass sie als Härtefall deklariert werden, sei es, dass sie aus medizinischen Gründen hier bleiben können und teure Behandlungen erhalten, sei es, dass sie nach heutigem Recht jahrelang Sozialleistungen oder Nothilfe bekommen, auch wenn sie ihre Identität verheimlichen, oder sei es, dass auch „vorläufig Aufgenommene“ staatliche Integrationshilfen bekommen und dass Ihnen sogar ein Familiennachzug gewährt wird.
Die Attraktivität unseres Landes muss für Scheinflüchtlinge mit wirksamen Massnahmen gesenkt werden. Es geht darum, eine Abhaltewirkung zu erzielen, die Spreu vom Weizen zu trennen und die Schlepper- und Asylindustrie auszutrocknen. Nur so können wir den echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen gerecht werden.
Einige Massnahmen zur Attraktivitätssenkung (alle Anträge mit detaillierten Gesetzesartikeln finden Sie in den Unterlagen):
Eventualantrag: Die betroffene Person muss sich seit Einreichung des Asylgesuchs mindestens sieben Jahre in der Schweiz aufhalten. (weitere Eventualanträge siehe Anhang
Das Bundesgericht hat dies abgelehnt. Damit liegt eine Ungleichbehandlung von Schweizern und Ausländern vor, die mit der Änderung der Rechtsgrundlage beseitigt werden muss. Es kann nicht sein, Personen Sozialleistungen erhalten, ohne dass sie ihren Namen preisgeben. Für Schweizer wäre dies unvorstellbar.
Nothilfe dient dazu, eine vorübergehende Notlage abzudecken. Heute dauert diese zum Teil mehrere Jahre. Nothilfe bekommen bekanntlich nur Personen mit einer definitiven Wegweisungsverfügung; sie müssen und könnten unser Land verlassen. Mit der Beschränkung der Nothilfe soll Druck zur selbstständigen Ausreise entstehen.
Mit all diesen Massnahmen wird die Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge (zugunsten der echten Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind) wirksam gesenkt.