Die vom Bundesrat kürzlich vorgeschlagene Lösung, die zum Ziel hat, die Volksrechte einzuschränken, ist in den Augen der SVP ein Skandal. Sowohl die materielle Vorprüfung als auch der Warnhinweis…
Wir müssen die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Einschränkung der Volksrechte bekämpfen.
Die vom Bundesrat kürzlich vorgeschlagene Lösung, die zum Ziel hat, die Volksrechte einzuschränken, ist in den Augen der SVP ein Skandal. Sowohl die materielle Vorprüfung als auch der Warnhinweis auf den Unterschriftenbögen und die Verschärfung im Hinblick auf die Verpflichtungen der Schweiz gemäss internationalem Recht stellen unzulässige Beeinträchtigungen der demokratischen Rechte dar. Im Grunde genommen versucht der Bundesrat sich, der Verwaltung und dem Parlament zusätzliche Macht zu geben und nimmt damit eine Einschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Kauf. Dies stellt einen Frontalangriff auf die Volksrechte und die direkte Demokratie dar. Es versteht sich von selbst, dass die SVP die Vorschläge des Bundesrates mit allen politisch verfügbaren Mitteln bekämpfen wird.
Mit seinen Verlautbarungen über die Verträglichkeit von Volksabstimmungen mit international geltendem Recht gefährdet der Bundesrat unsere direkte Demokratie.
Gemäss unserer Regierung würde eine materielle Vorprüfung der Volksinitiativen dazu beitragen, Konflikte zwischen dem Verfassungsrecht und international geltendem Recht zu vermeiden, so die Schlussfolgerung des Zusatzberichts über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, dem der Bundesrat zugestimmt hat.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung, die zum Ziel hat, die Volksrechte einzuschränken, ist ein Schritt, der in unserer Demokratie nicht getan werden darf. Sowohl die materielle Vorprüfung als auch die verschärfte Überprüfung im Hinblick auf die Verpflichtungen der Schweiz gemäss international geltendem Recht stellen unzulässige Beeinträchtigungen der demokratischen Rechte dar.
Es ist zu unterschieden zwischen zwingendem Völkerrecht und nicht zwingendem internationalen Recht. Gemäss geltendem Recht kann das Parlament eine Volksinitiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendes Völkerrecht (z.B. Verbot des Völkermordes, der Folter oder der Sklaverei) verletzt. Die Regierung schlägt nun vor, eine materielle Vorprüfung vorzunehmen, bevor Unterschriften gesammelt werden können. Wenn die Initiative das Risiko birgt, mit irgendeinem internationalen Abkommen oder irgendeiner Verfügung aus dem nicht zwingenden internationalen Recht in Konflikt zu stehen, soll auf den Unterschriftenbögen ein «Warnhinweis» aufgedruckt werden.
Die tatsächliche Absicht des Bundesrates ist es allerdings, sich selbst und dem Parlament die Mittel in die Hand zu geben, unangenehme Themen beiseite zu schieben oder zumindest die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird, beeinflussen zu können. Das ist das eigentliche Ziel dieses Vorschlags zur Einschränkung der demokratischen Rechte.
Parallel dazu verlangt die Regierung eine massive Ausweitung der Gründe, die eine Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative ermöglichen. So könnte das Parlament eine Volksinitiative für ungültig erklären, wenn sie gegen «grundrechtliche Kerngehalte» verstösst. Gemäss Bundesrat soll diese Massnahme bewirken, dass «Unvereinbarkeiten zwischen Volksinitiativen und internationalem Recht» vermieden werden. Was unsere Regierung nicht begriffen hat: Volksinitiativen sind ja gerade dazu da, die Bundesverfassung abzuändern!
In Tat und Wahrheit öffnen die Vorschläge des Bundesrates der Willkür Tür und Tor. Bundesrat und Parlament würde die Möglichkeit gegeben, Initiativen, die nicht ins Konzept passen, nach Gutdünken und unter Berufung auf absichtlich vage gehaltene internationale Vereinbarungen für ungültig zu erklären. Dieses Vorgehen ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf die Volksrechte und eine massive Einschränkung der Demokratie.
Es ist zumindest fragwürdig, dass das demokratische Recht, das die Volksinitiative darstellt, von unserer Regierung unter Berufung auf die „sakrosankten“ Regeln des internationalen Rechts in Frage gestellt wird, eines internationalen Rechts notabene, das von bestimmten Ländern permanent und in unzulässiger Art und Weise mit Füssen getreten wird.
In unserem Land ist das Volk der Souverän, das Initiativrecht ist ein Grundrecht, das unangetastet bleiben muss, dafür steht die SVP ohne Wenn und Aber ein.
Wir müssen die vom Bundesrat gemachten Vorschläge bekämpfen, indem wir uns kompromisslos für die Volksrechte und die direkte Demokratie einsetzen. In einer direkten Demokratie ist es immer das Volk, welches das letzte Wort hat – und das soll auch so bleiben.