Die Bilanz: Der damalige Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum ist für unser Land eine Katastrophe! Der Kriminaltourismus blüht wie noch nie, illegale Einwanderer strömen ungehindert in unser Land…
Grosse Versprechen, damals vor der Abstimmung – eine gähnende Leere und eine noch grössere Stille 2 Jahre nach Inkrafttreten.
Die Bilanz: Der damalige Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum ist für unser Land eine Katastrophe! Der Kriminaltourismus blüht wie noch nie, illegale Einwanderer strömen ungehindert in unser Land. Mehr als 500‘000 Personen reisen jährlich illegal nach Westeuropa…
Die Sicherheit hätte sich erhöhen sollen, leider hat sie sich aber massiv verschlechtert. Die Auswirkungen dieser Entwicklung spürt jede Bürgerin und jeder Bürger am eigenen Leib in seiner eigenen Umgebung!
Dramatisch ist auch der Verlust der Eigenständigkeit! Was auch die EU für eine Ungeheuerlichkeit beschliesst, die Schweiz muss sie einfach übernehmen. Ich erinnere an die von der EU dekretierte Verkürzung der Ausschaffungshaft. Obwohl die Stimmbürger in einem Referendum über das neue Ausländerrecht einer Verlängerung der maximalen Ausschaffungshaft auf 24 Monate zugestimmt haben, musste diese wieder auf 18 Monate verkürzt werden. So kann es geschehen, dass abgewiesene Asylbewerber aus der Ausschaffungshaft entlassen werden müssen, bevor ihr Heimatstaat die Rückreisepapiere übermittelt hat. Die meisten von ihnen entziehen sich dann der Ausschaffung, indem sie in der Schweiz untertauchen.
Seit dem 5. April 2010 ist in allen Schengen-Staaten der Visakodex in Kraft. Abläufe, Prozesse und Verfahren werden im gesamten Schengen-Raum standardisiert – bis hin zum Formular, auf dem die Ablehnungsgründe aufgeführt werden müssen und den Unterlagen, die der Antragssteller einzureichen hat. Die bürokratische Bestrebung, jedes Detail zu regeln, lässt oft vergessen, dass der Visakodex nicht nur technische Angelegenheiten der Abläufe und Verfahren regelt. Er entreisst dem Nationalstaat Schweiz ganz grundsätzlich die Bestimmungshoheit über seine Grenze und über die Einreise in das Land. Die Schweiz muss Schengen-Visa anerkennen, welche von irgendwelchen Konsulaten der übrigen Schengen-Staaten erteilt werden! Sie hat keinen Einfluss auf deren Ausstellungspraxis. Dabei bestätigen etliche Ausländerbehörden: Immer mehr Personen reisen mit falschen Visa in unser Land. Es gibt Schengen-Staaten, in welchen man sehr leicht zu einem Schengen-Visum kommen kann.
Aber – und das wissen wir – manchmal muss man sich gar kein Visum erschleichen, sondern wird vom Visumszwang ganz einfach befreit, wie die Einwohner Ex-Jugoslawiens. Seit kurzem benötigen sie für die Schweiz kein Visum mehr, weil die EU einseitig entschieden hat, die Visumspflicht für Bürger aus Ex-Jugoslawien aufzuheben. Dass in der Schweiz bereits x-1000 Bürger aus Ex-Jugoslawien wohnen und ihre Verwandten und Bekannten nun ganz leicht bei ihnen untertauchen und schwarz arbeiten können, kümmert die EU-Funktionäre natürlich nicht. Aber wir haben das Nachsehen.
Das gravierendste Beispiel hat die Einmischung der EU in die schweizerische Visumpolitik gegenüber Libyen gebracht. Zuerst akzeptierten die Schengen-Staaten das Einreiseverbot, welches die Schweiz für bestimmte libysche Staatsangehörige verhängt hatte. Doch unter zunehmendem Druck musste die Schweiz die Visa-Restriktionen gegen Libyen nach einigen Tagen wieder aufheben – ohne Rücksicht auf die beiden Schweizer Geiseln! Die Schweiz hat den fundamentalen Pfeiler eines souveränen Staates – die Einreise- und Visumpolitik – preisgegeben. Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat bezüglich der Visa-Erteilungen die vollständige Souveränität des Landes wieder herstellt. England und Irland bestimmen ihre Visa-Politik gänzlich unabhängig von der EU. Die Schweiz könnte dies auch!
Ein anderes Kapitel ist die Agentur „FRONTEX“. Eine europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der EU-Mitgliedstaaten. Diese Agentur kostet die Schweiz schätzungsweise 2,3 Mio. Franken pro Jahr. Die eidgenössische Zollverwaltung erhält neu die Kompetenz, ausländischen Staaten nebst Personal auch Material zur Überwachung der Aussengrenzen zur Verfügung zu stellen. Das Grenzwachtkorps hat sich in der Vergangenheit auch schon an Auslandeinsätzen beteiligt. Doch wäre das Schweizer Grenzwachtkorps nicht vor allem für die Sicherung unserer Landesgrenzen zuständig?
Gleichzeitig werden auch der Status und die Einsatzmodalitäten des ausländischen Personals geregelt, welches im Rahmen dieser internationalen, operativen Einsätze zur Grenzkontrolle in der Schweiz auf deren Verlangen eingesetzt würde. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist der Umstand, in welch bedenkenloser Bereitwilligkeit die Schweiz den EU-Beamten mit FRONTEX einen Sonderstatus einräumt, indem sie diese oder sonstige Bedienstete der Agentur von den Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf die von der EU gezahlten Gehälter, Löhne und anderen Bezüge befreit. Der Nationalstaat Schweiz soll der EU und dem EU-Recht untergeordnet werden, – typisch für den antidemokratischen Charakter der EU!
Dem Schweizer Volk wurden anlässlich der Abstimmung über das Schengen-Assoziierungsabkommen falsche Versprechungen gemacht. Es war die Rede vom Beitritt zu einem grossen gemeinsamen Sicherheitsraum. Die Realität sieht anders aus. Schengen ist zu einem Unsicherheitsraum geworden. Zumal die ausgedehnte Seegrenze im Süden, vor allem jene Griechenlands und Italiens, erfahrungsgemäss und laut Meinung zahlreicher Experten unkontrollierbar ist. Der gemeinsame Aussengrenzenfonds wird sich dabei als ein Fass ohne Boden erweisen. Auch die Aussengrenzen in Polen, Bulgarien und Rumänien scheinen relativ durchlässig. Deren Schutz müssen primär diese Länder übernehmen.
Die SVP unterstützt die sich bewährenden Formen polizeilicher Zusammenarbeit unter den Schengen-Mitgliedstaaten. Sie verlangt aber angesichts der hohen Zahl an illegalen Migranten und Kriminaltouristen die Wiederaufnahme wirksamer Kontrollen an unseren eigenen Landesgrenzen.