In der Schweizer Bevölkerung ist ein weitverbreitetes Missbehagen fest-zustellen: "Wir Stimmbürger können zwar abstimmen – anschliessend passiert jedoch nichts oder das Gegenteil." So tönt es…
In der Schweizer Bevölkerung ist ein weitverbreitetes Missbehagen fest-zustellen: „Wir Stimmbürger können zwar abstimmen – anschliessend passiert jedoch nichts oder das Gegenteil.“ So tönt es landauf – landab. Das Missbehagen ist begründet. Neuestes Beispiel: Die Annahme der Ausschaffungsinitiative durch Volk und Stände.
Am 28.11.2010 ist nach einem heftigen und tiefgreifenden Abstimmungskampf die Ausschaffungsinitiative deutlich von Volk und Ständen angenommen worden. Der vom Bundesrat und Parlament gegenübergestellte Gegenvorschlag wurde wuchtig abgelehnt. Kein einziger Kanton hatte diesem Gegenvorschlag zugestimmt.
Die angenommene Ausschaffungsinitiative sieht vor, dass ausländische Straftäter – vor allem für Delikte gegen Leib und Leben und Einbruchdiebstähle – unabhängig vom Strafmass ausgeschafft werden müssen. Der abgelehnte Gegenvorschlag sah demgegenüber vor, dass dies nur bei einer Mindeststrafe von 6 Monaten erfolgen soll.
Angesichts der enormen und steigenden Ausländerkriminalität ist es bedenklich, dass alles getan wird, damit der Volksentscheid nicht durch-gesetzt wird. 17 Monate sind seit Annahme der Initiative vergangen. Lediglich eine Expertenkommission wurde eingesetzt, die – wie schon durch deren Zusammensetzung vorauszusehen war – ein Gesetz gemäss dem abgelehnten Gegenvorschlag vorschlägt. Sonst ist nichts passiert. Fazit: An der heutigen Praxis wird sich kaum etwas ändern. Zudem: Man lässt sich Zeit – viel Zeit. Man schubladisiert. Die Misstände in der Ausländerkriminalität bleiben. Der Volkswille wird miss-achtet!
Diese Einschränkung der Demokratie ist auch andernorts im Vormarsch. Sei es durch Einschränkung des Initiativrechts, die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit und die Vormachtstellung, die man dem ausländischen Recht gegenüber dem Inlandrecht zuweist.
Die SVP ist darum entschlossen, eine neue Volksinitiative – die sog. Durchsetzungsinitiative – zu lancieren, die dann direkt anwendbar ist und unmittelbar nach Annahme der Initiative gilt. Der Text liegt jetzt – durch die Bundeskanzlei geprüft – vor. Wird diese Initiative angenommen, haben Bundesrat und Parlament keine Möglichkeit mehr, diese zu missachten.
Die Durchsetzungsinitiative ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Volksrechte und zur Achtung von Volksentscheiden.