Die Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung entspricht nicht dem Grundsatz der Volkssouveränität. Die Wahl des Bundesrates durch das Volk wäre ein weiterer Schritt, auf Bundesebene die…
Die Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung entspricht nicht dem Grundsatz der Volkssouveränität. Die Wahl des Bundesrates durch das Volk wäre ein weiterer Schritt, auf Bundesebene die direkte Demokratie zu vervollständigen.
Gegen eine Volkswahl gibt es eigentlich keine vernünftigen Gründe einzuwenden. Der einzige Grund wäre das Überstimmen der sprachlichen Mindefrheiten durch die Mehrheit, was aber durch unseren Vorschlag explizit verhindert wird.
Wir kennen in allen Kantonen die Volkswahl der Exekutiven durch das Volk. Es gibt keinerlei Bestrebungen in den Kantonen, die Volkswahl einer Kantonsregierung dem Parlament zu übertragen. Auch hier könnte man ja die gleichen Argumente anführen, welche angeblich gegen eine Volkswahl des Bundesrates sprechen. In grossen Kantonen, beispielsweise dem Kt. Zürich, kennen die meisten Stimmenden die Kandidierenden auch nicht persönlich. Die Stimmenden müssen sich selber ein Bild von den Kandidaten machen. Dies geschieht vor allem durch die Medien, aber auch durch persönliche Auftritte der Kandidierenden.
Das heutige System der Bundesratswahl ist für die Bevölkerung intransparent. Zwar wird behauptet, dass das Parlament die Kandidierenden besser kenne als dies das Volk könne. Doch dieses Argument ist an den Haaren herbeigezogen. Die Wahl von Frau BR Widmer-Schlumpf beispielsweise hat aufgezeigt, dass die Wahl in Hinterzimmern unter Ausschluss der Oeffentlichkeit vorbereitet wurde. Für die grosse Mehrheit des Parlamentes war Frau Widmer-Schlumpf zudem unbekannt. Ein weiteres Beispiel wäre die damalige Wahl von Frau alt-BR Ruth Dreifuss. Auch sie war den meisten Parlamentariern nicht bekannt; eine Alibifrau der SP, welcher die Mehrheit des Parlamentes nachgeben musste, da Frau Christiane Brunner nicht gewählt worden war. Wieso sollen 246 Parlamentarier eine bessere Auswahl treffen können als mehrere hundertausend Stimmberechtigte?
Stärkung des Bundesrates
Ein vom Volk gewählter Bundesrat besitzt die grössere Legitimation gegenüber dem Parlament. Heute ist die Bundesversammlung das Elektorat des Bundesrates. Ein Bundesrat, der wieder gewählt werden will, muss sich also mit dem Parlament gut stellen, was seine politische Unabhängigkeit untergräbt. Zudem hat ein Aussenseiter im heutigen System kaum Chancen gewählt zu werden. Ein Kandidat muss nur dem Parlament, nicht aber dem Volk genehm sein. Ein vom Volk gewählter Bundesrat ist dagegen auf Augenhöhe mit dem Parlament.
Wahlchancen nur für bekannte oder reiche Persönlichkeiten?
Auch dieses Argument trifft in der Praxis nicht zu. Im Kanton Zürich beispielsweise gelang der damals grünen Politikerin Verena Diener der Einzug in die Zürcher Kantonsregierung. Eine Vertreterin einer Minderheitspartei hat es Kraft ihrer Persönlichkeit und ihrer Überzeugungskraft geschafft, eine Mehrheit des Volkes für sich zu gewinnen.
Auch die Regierungsratswahl 2005 im Kt. Zürich „Toni Bortoluzzi, SVP gegen Hans Hollenstein CVP“ wurden vom viel weniger bekannten CVP-Kandidaten gewonnen. Die Regierungsrats-Ersatzwahlen im November 2009 „Ernst Stocker, SVP gegen den schweizweit bekannten Daniel Jositsch, SP“ ging zu Gunsten von Ernst Stocker aus.
Bei den Ständeratswahlen im Kt. Zürich „Ueli Maurer, SVP gegen Verena Diener, GLP“ gewann wiederum die weniger bekannte Kandidatin.
Wieso ist dies möglich? Dank den elektronischen Medien kann sich heute der Bürger selbst ein Bild eines Kandidaten machen. Bei Gründung des Bundesstaates war dies noch nicht möglich. Ein Genfer hätte damals tatsächlich Probleme gehabt, darüber zu urteilen, ob ein St. Galler Kandidat die Fähigkeit hat, ein Exekutivamt auszuüben. Heute aber kann sich auch ein St. Galler oder ein Urner ein Bild darüber machen, ob ein Tessiner, eine Genferin oder eine Waadtländerin zur Wahl in den Bundesrat taugt. Er kann dies genauso gut wie ein Mitglied der Bundesversammlung.
Nur noch Zürcher, Berner und Waadtländer im Bundesrat?
Auf den ersten Blick mag dieses gegnerische Argument einleuchten. Man geht davon aus, dass ein Zürcher einen Zürcher wählt, ein Berner einen Berner und ein Waadtländer einen Waadtländer. In der Praxis stimmt dies jedoch nicht. Bei den Regierungsratswahlen wählt ein Stadtberner nicht per se einen Stadtberner in die Kantonsregierung. Das gleiche gilt für einen Stadtzürcher oder Lausanner.
Würde ein Zürcher SP-Wähler Ueli Maurer in den Bundesrat wählen oder ein Zürcher SVP-Wähler Moritz Leuenberger? Wohl kaum.
Volk hat ein feines Sensorium bei Persönlichkeitswahlen
Der Souverän beweist in Exekutivwahlen auf Gemeinde- und Kantonsebene ein feines Sensorium dafür, welche Kandidaten gewählt oder abgewählt werden. Es ist ja auch bezeichnend, dass wir in unseren Kantonen fähige Regierungsräte aus verschiedenen Parteien haben, welche umsichtig und nicht am Volk vorbei politisieren. Dies geht sogar soweit, dass man einen SP-Mann Roberto Zanetti aus dem Kt. Solothurn aus dem Regierungsrat abwählt, aber durchaus auch bereit ist, ihm eine zweite Chance zu geben. Er hat die Wahl in den Ständerat geschafft.
Schritt zur Vollendung der Direkten Demokratie
Die Volkswahl des Bundesrates stärkt den Bundesrat als Gremium. Heute ist das Volk lediglich Zuschauer und muss die unwürdigen Spiele bei Bundesratswahlen von aussen betrachten. Diese gehen bekanntlich ja soweit, dass das Parlament Kandidaten wählen will, welche gar nicht kandidieren (NR Hansjörg Walter).
Vollenden wir also den Schritt zur Direkten Demokratie und lassen wir den Bundesrat durch das Volk wählen. Nicht zum Wohle der SVP, sondern zum Wohle unseres politischen Systems. Deshalb stärkt die Volkswahl des Bundesrates unsere Demokratie und unseren Bundesrat. Das Volk wird dann auch nicht mehr über die da oben in Bern ausrufen können, da es selber darüber entscheidet, wer da oben in der Regierung sitzt.