Das Strafrecht ist in einem Rechtsstaat von zentraler Bedeutung: Es legt verbindliche Regeln für das Zusammenleben fest, regelt den Umgang der Staatsmacht mit Bürgern, die sich nicht an das Gesetz…
Das Strafrecht ist in einem Rechtsstaat von zentraler Bedeutung: Es legt verbindliche Regeln für das Zusammenleben fest, regelt den Umgang der Staatsmacht mit Bürgern, die sich nicht an das Gesetz halten und definiert Sanktionen, mit welchen die Regelverletzungen geahndet werden. Die Strafe soll einerseits künftige Täter davor abschrecken, Straftaten zu begehen, andererseits soll sie das Bedürfnis von Opfer und Gesellschaft nach Sühnung von Untaten befriedigen. Die Strafe kann aber diese entscheidende Aufgabe aber nur erfüllen, wenn sie auch wirklich einen strafenden Charakter behält. Für die SVP gilt: Opferschutz vor Täterschutz!
Die in den letzten 15 Jahren vorgenommenen Revisionen des Strafrechts sind aber in eine ganz andere Richtung gegangen. Die vom 68er-Gedankengut geprägte Linke hat zusammen mit den Mitteparteien Aufweichung um Aufweichung zu Gunsten der Täter vorgenommen, so dass unser Strafrecht heute zu einem Kuschelstrafrecht verkommen ist. Diese Entwicklung gipfelte in der letzten grossen Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, mit Schlussabstimmung im Parlament vom 13. Dezember 2002, welche einzig vom Gros der SVP Fraktion abgelehnt wurde. Alle anderen Parteien haben zugestimmt. Diese Revision ist per 1. Januar 2007 in Kraft getreten und hat sich bereits als Flop erwiesen.
Anstelle von Gefängnis kann heute bequem mit einer Geldstrafe oder mit gemeinnütziger Arbeit Sühne geleistet werden. Geldstrafen und gemeinnützige Arbeiten können von den Gerichten sogar bedingt ausgesprochen werden, müssen also nicht einmal bezahlt bzw. geleistet werden. Die Interessen der Opfer wurden vom Gesetzgeber in den letzten Jahren vernachlässigt. Seitens des Gesetzgebers und der Vollzugsorgane wurde vor allem dafür gesorgt, dass die Täter neben milderen Strafen einen All-inclusive-Strafvollzug mit grössten Annehmlichkeiten geniessen können. Und der Landesverweis als Nebenstrafe für kriminelle Ausländer wurde bei der letzten Strafrechtsrevision klammheimlich gestrichen. Und weil reichere Gesetzesbrecher im Strassenverkehr bei gleichem Verschulden neu höhere Bussen zahlen müssen, landen sie rascher im Strafregister als ärmere. Eine derartige Ungleichbehandlung bei gleichem Verschulden ist trotz entsprechendem Bundesgerichtsentscheid nicht akzeptabel und deshalb durch das Parlament zu korrigieren.
Ausserordentliche Session: Sicherheit für Bevölkerung schaffen
Die SVP will wieder mehr Sicherheit schaffen und hat genug davon, dass die Täter mit Samthandschuhen angefasst werden. Nachdem die SVP die Verwahrungsinitiative unterstützte und eine Mehrheit des Volkes hinter ihr stand, reichte sie im Februar 2008 die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer mit weit über 200’000 Unterschriften in Rekordzeit ein. Als weiteren Schritt zur Schaffung von Sicherheit für die Bevölkerung, haben am 19. März 2009 sämtliche Nationalräte der SVP-Fraktion mit Ihrer Unterschrift die Einberufung einer ausserordentlichen Session zur Verschärfung des Strafrechts verlangt. Sie soll dazu dienen, die von der SVP in Form von parlamentarischen Vorstössen eingereichten Vorschläge zur Verschärfung zu diskutieren. Die zahlreichen Gewaltdelikte in den letzten Wochen und Monaten, aber auch die unzähligen Einbruchsserien von ausländischen Banden in unseren Dörfern und Städten zeigen, dass das Strafrecht und der Strafvollzug einer Verschärfung bedürfen. Die misslungene Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches per 1. Januar 2007 bedarf daher bereits heute einer grundlegenden Korrektur.
Den Ankündigungen von CVP und FDP müssen Taten folgen
Auch die Mitteparteien lassen sich vereinzelt dahingehend verlauten, dass das Strafrecht verschärft werden solle. So steht etwa im aktuellen Parteiprogramm der CVP: „Wir verlangen ein verstärktes koordiniertes Engagement von Bund und Kantonen gegen Kinderpornographie, Pädophilie und Kinderhandel, sowie eine verschärfte Gesetzgebung mit härteren Strafen gegen jegliche Ausbeutung von Kindern.“ Und am 12. März 2009 hielt die CVP in einem Communiqué folgendes fest: „Diese Sanktionsmöglichkeit des Landesverweises als Nebenstrafe wurde mit der kürzlich erfolgten Revision des Strafgesetzbuches aufgehoben. Die CVP sieht in der Wiedereinführung dieser strafrechtlichen Massnahme eine generalpräventive Wirkung gegen kriminelle Aktivitäten von Ausländerinnen und Ausländern.“ Die FDP schrieb am 8. April 2009 in einer Vernehmlassungsantwort: „Sicherheit ist eine Voraussetzung, damit Freiheit gelebt werden kann. Deshalb will die FDP.Die Liberalen die Sicherheit in der Schweiz weiter verbessern. Dies umfasst auch von Ausländern verübte schwere Delikte.“
Hoffen wir, dass die vollmundigen Ankündigungen der Mitteparteien ernste Absichtserklärungen dafür sind, das Strafrecht wirksam zu verschärfen und Sicherheit zu schaffen. Die von der SVP-Fraktion einberufene ausserordentliche Session vom Mittwoch 3. Juni 2009 bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, zu sehen, welche Parteien wirklich für mehr Sicherheit in unserem Land und damit für eine Verschärfung des Strafrechts einstehen und welche Parteien sich in populistischer Art und Weise verlauten lassen, um kurzfristige Effekthascherei zu betreiben, ohne anschliessend im Parlament auch entsprechende Taten folgen zu lassen.