Referat

Volksabstimmung über die Neue Finanzordnung NFO

Am kommenden 28. November wird in der Schweiz abgestimmt. Dabei werden Volk und Stände über drei Vorlagen des Bundes befinden…

Bruno Zuppiger
Bruno Zuppiger
Nationalrat Hinwil (ZH)

Am kommenden 28. November wird in der Schweiz abgestimmt. Dabei werden Volk und Stände über drei Vorlagen des Bundes befinden können. Die heissen Diskussionen und Auseinandersetzungen im Vorfeld der Abstimmung drehen sich vor allem um zwei Vorlagen, nämlich die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen – kurz „die NFA“ – sowie das Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen, zu welchem das Referendum ergriffen wurde. Im Vergleich zu diesen beiden umstrittenen Vorlagen kann man sagen, dass die dritte Vorlage, nämlich die „Neue Finanzordnung“, kurz NFO, wenig bestritten ist und daher in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.

Umso mehr freut es mich, dass Sie zu dieser Pressekonferenz gekommen sind und dass sich einige hochkarätige Kolleginnen und Kollegen bereit erklärt haben, an der heutigen Pressekonferenz teilzunehmen, um die Neue Finanzordnung in der Öffentlichkeit vorzustellen. Auch wenn die Vorlage sowohl den National- als auch den Ständerat mit 191 zu 0, respektive mit 43 zu 0 Stimmen, einstimmig passierte, sind wir der Ansicht, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Anrecht darauf haben, dass diese Vorlage durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesratsparteien vorgestellt und erläutert wird (vgl. Einladung). Sicher ist es auch bemerkenswert, dass bei dieser Vorlage sämtliche Bundesratsparteien am gleichen Strick ziehen, und erst noch auf der gleichen Seite. Das ist ein Phänomen mit Seltenheitswert in der schweizerischen Politik!

Wegen Befristung nötig
Um was geht es? – Sicher leuchtet es allen ein, dass der Bund für die Erfüllung seiner Aufgaben Geld benötigt. Die beiden wichtigsten Einnahmequellen sind die direkte Bundessteuer (früher Wehrsteuer genannt) und die Mehrwertsteuer. Zusammen machen diese beiden Steuern rund 60 Prozent der Bundeseinnahmen oder etwa 30 Mrd. Franken aus. In der Verfassung ist die Höhe der Steuersätze und die Befristung, bis wann die Steuern erhoben werden können, geregelt. Da die heute geltende Finanzordnung Ende 2006 ausläuft, wäre es dem Bund ohne neue Ordnung ab 2007 nicht mehr möglich, Steuern zu erheben. Das wäre dann der endgültige Bankrott des Bundes! – Daher wird dem Volk mit dieser Vorlage beantragt, die Frist für die Erhebung dieser beiden Steuern bis ins Jahr 2020 zu verlängern. Dabei werden die heute geltenden Sätze für die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer beibehalten. Hingegen werden in der neuen Finanzordnung einige Anpassungen vorgenommen, welche bereits früher in verschiedenen Gesetzen neu geregelt worden sind, so etwa die Abschaffung der Kapitalsteuer oder etwa die Senkung des Höchstsatzes bei der Gewinnsteuer von 9,8 auf 8,5 Prozent für juristische Personen.

Ziele der NFO

Das Wichtigste vorab: Die neue Finanzordnung (NFO) stellt die beiden wichtigsten Einnahmequellen für die Zeit 2007 bis 2020 auf eine neue verfassungsmässige Grundlage. Dabei werden drei Hauptziele verfolgt, nämlich

  1. die Sicherung der beiden Haupteinnahmequellen direkte Bundessteuer (dBst) und Mehrwertsteuer (MWST);
  2. die Nachführung der Bundesverfassung;
  3. die Vereinfachung und Verbesserung des Steuersystems.
    Die Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Unternehmenssteuer usw. werden Ihnen meinen Kolleginnen und Kollegen näher erläutern.

Befürworter und Gegner
In seiner Vorlage wollte der Bundesrat die Befristung aufheben, was im Nationalrat auch die linke Ratsseite gewünscht hätte. Die Bürgerlichen drangen jedoch mit dem Argument, dass es gut sei, von Zeit zu Zeit über das Steuersystem nachzudenken, durch. Auch den MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen wollte der Bundesrat aufheben, was die beiden Kammern jedoch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus gegenüber dem umliegenden Ausland ebenfalls ablehnten. In der Diskussion hatten auch zwei Anträge der SVP, welcher einerseits eine Reduktion der direkten Bundessteuer zu Lasten einer Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie eine Reduktion des Höchstsatzes bei der Unternehmenssteuer von 8,5 auf 8 Prozent forderten mehrheitlich abgelehnt. Hingegen vermochte sich beim Artikel über die Verwendung der 5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrags der MWST für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zugunsten der unteren Einkommensschichten in den beiden Räten durchzusetzen. Am Schluss wurde jedoch die Neue Finanzordnung als ausgewogen und zeitgemäss beurteilt und daher in beiden Räten einstimmig gutgeheissen.

Auch wenn zwei SVP-Kantonalparteien und die Junge SVP wegen der verfassungsmässigen Festelegung der Prämienverbilligung in der NFO die Vorlage abgelehnt haben, ist auf Bundesebene – zumindest bis heute – keine Gegnerschaft auszumachen. Und auch die SVP Schweiz hat für diese – wie übrigens auch für die anderen beiden Abstimmungsvorlagen vom 28. November die JA-Parolen beschlossen.

 

Bruno Zuppiger
Bruno Zuppiger
Nationalrat Hinwil (ZH)
 
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