Referat

Volksinitiative zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor

Begrüssung / Gesamtübersicht der Missstände im Rechtsetzungs- und Vollzugsbereich

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

I. Der Rechtsstaat in Schieflage

Die klare rechtsstaatliche Regelung, wonach Volk und Stände für die Rechtsetzung auf Verfassungsstufe zuständig sind, ist in Schieflage geraten. Parlament, Bundesrat, Verwaltung und Gerichte halten sich nicht mehr an das rechtmässig gesetzte Recht und entmachten so den höchsten Gesetzgeber – den Souverän. Sie setzen Volksentscheide häufig nicht mehr um – und dies, obwohl sie von Volk und Ständen im Rahmen der Verfassung allein dafür eingesetzt worden sind, der Verfassung nachzuleben und sie umzusetzen.

II. Die Berufung auf "fremdes Recht"

Das Ausschalten des verfassungsmässigen Gesetzgebers geschieht i.d.R. durch Berufung auf "höheres" Recht. In der Regel ist dies das sogenannte internationale Recht – meist Völkerrecht genannt. Oder man beruft sich auf internationale Organisationen oder die Rechtsprechung eines internationalen Gerichts, insbesondere des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) überwacht.

Die Verfassung sieht als Schranke der Verfassungs- und Gesetzgebung nur das sogenannt zwingende Völkerrecht vor. Was zum zwingenden Völkerrecht gehört, lässt sich, von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen, abschliessend aufzählen. Diese Schranke des zwingenden Völkerrechtes ist in der Bundesverfassung für die Volksinitiative ausdrücklich stipuliert. Neuerdings berufen sich die Behörden aber ganz allgemein auf Völkerrecht, d.h. internationales Recht, um Volksentscheide nicht durchsetzen zu müssen. Oder sie weiten den Begriff des zwingenden Völkerrechts immer weiter aus, sodass das Initiativrecht immer mehr eingeschränkt wird.

Der Souverän wird entmachtet – ganz nach der Art von Diktatoren.

III. Der Beispiele sind viele:

Zu erwähnen sind hier nur: Verschiedene Verfassungsnormen, die gegen den Widerstand des Parlamentes zustande gekommen sind, werden nicht mehr umgesetzt oder die Umsetzung dauert Jahre – stets unter Berufung auf fremdes Recht. Zu erwähnen sind z.Bsp. die Alpeninitiative, die Verwahrungsinitiative, die Ausschaffungsinitiative (wo Bundesrat und Ständerat sogar den vom Souverän ausdrücklich abgelehnten Gegenvorschlag umsetzen wollen), neuerdings die Durchsetzungsinitiative, die Volksinitiative gegen Masseneinwanderung. Der geplante EU-Rahmenvertrag führt zu einer massiven Beschränkung der Volksrechte. Die Nagelprobe wird sein, ob dieser Vertrag dem obligatorischen Referendum unterstellt wird oder nicht.

Die SVP hat auf dem parlamentarischen Weg alles unternommen, um die verfassungsmässige Ordnung wieder ins Lot zu bringen. Sie ist im Parlament damit gescheitert. Also ist dies durch Volksinitiative zu bewerkstelligen. 

 

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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