Die Landwirtschaft wurde bisher vom Bundesrat immer als Teil der Wirtschaft behandelt. Mit dem ungewissen Ausgang der WTO Runde sowie mit den Folgen eines angestrebten EU-Agrarfreihandelsabkommens sch
Die Landwirtschaft wurde bisher vom Bundesrat immer als Teil der Wirtschaft behandelt. Mit dem ungewissen Ausgang der WTO Runde sowie mit den Folgen eines angestrebten EU-Agrarfreihandelsabkommens scheint dies in Zukunft nicht mehr der Fall zu sein. Eine ehrliche und offene Abwägung aller wirtschaftlichen Vor- und Nachteile ist der Bundesrat bis heute schuldig geblieben.
Wichtigste Ziele eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich müssten eine gestärkte Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft und sinkende Preise für die Schweizer Konsumenten sein. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft lässt sich aber dadurch kaum verbessern, weil sich das hohe Kostenniveau der Landwirtschaft mit einem Freihandelsabkommen, wenn überhaupt, nur sehr bedingt senken lässt. Es ist – wie in anderen Wirtschaftsbranchen auch – primär durch die höheren Lohn- und teureren Investitionskosten verschuldet. Dazu kommen eigene, Kosten treibende und höhere Auflagen an die Landwirtschaft in allen Bereichen, die durch einen Freihandelsvertrag ebenfalls nicht abgebaut werden. Ein Beispiel dafür sind etwa die vom Bundesrat beschlossenen Partikelfilter für Traktoren. Es geht ja wohl nicht an, auf der einen Seite mit einem Freihandelsabkommen harmonisieren zu wollen, gleichzeitig aber ständig neue Spezialregelungen und Auflagen zu schaffen. Freihandel verbessert also die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft nicht. Die Bauern haben in der Schweiz viel höhere Produktionskosten als in der EU. Gleichzeitig drückt der Freihandel auf die Preise und etwa die Energiekosten steigen wegen unseren diversen Steuern, Abgaben und Gebühren ebenfalls markant an. In die gleiche Kategorie fällt auch die LSVA. Diese Abgabe wird zu 75 % vom inländischen Warenverkehr bezahlt; Kosten, die im Endeffekt die Landwirtschaft mit tieferen Margen und die Konsumenten mit höheren Preisen zu bezahlen haben.
Branche lenkt von eigenen Problemen ab und löst Hausaufgaben nicht
Die Preise für die Konsumenten sind aber nur bedingt betroffen, importieren wir doch schon heute 45 % aller Lebensmittel. Die Lebensmittelverarbeitung und der Detailhandel kämpfen mit den gleichen Problemen. Obwohl die Landwirtschaft ihre Produkte in den letzten 12 Jahren um 25 % oder – in Franken ausgedrückt – um rund 2,5 Milliarden günstiger lieferte, bezahlte der Konsument im gleichen Zeitraum 15 % mehr für seine Lebensmittel. Da stimmt etwas nicht, was aber nicht mit einem Freihandelsvertrag gelöst werden kann. Hier lenkt die Branche von eigenen Problemen ab und erhofft sich einen Aufschub zur Lösung der Hausaufgaben. Der Freihandel löst keine eigenen Strukturprobleme. Selbst das EU-verrückte EDA schreibt in einem Informationsblatt vom Juni 2006: „Freihandel im Agrar- und Lebensmittelsektor könnte nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn erstens alle Stufen der ernährungswirtschaftlichen Produktionskette einbezogen und zweitens sowohl tarifäre (Zölle, Kontingente) wie nicht tarifäre Handelshemmnisse abgebaut würden.“
Grosse volkswirtschaftliche Bedeutung: Export von Arbeitsplätzen in die EU
Bei der Diskussion um einen möglichen Freihandelsvertrag dürfen wir nicht alleine über Agrarpolitik diskutieren. Vielmehr ist das Geschäft von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Der Bundesrat will ja bekanntlich die vor- und nachgelagerten Branchen in diesen Freihandel einbeziehen, ohne zu definieren oder zu wissen, was dies bedeutet. Im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen mit den USA zirkulierten Zahlen, die von einem Verlust von über 100’000 Arbeitsplätzen in der Schweiz ausgingen. Diese Zahl dürfte auch für einen Freihandelsvertrag mit der EU relevant sein. Im Klartext: Wir exportieren mit einem solchen Abkommen Arbeitsplätze aus der Landwirtschaft, den vorgelagerten Branchen und der Lebensmittelindustrie ins kostengünstigere EU-Ausland. Wir exportieren nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Wertschöpfung. Ist das tatsächlich der Sinn und Zweck unserer Volkswirtschaft?
Einkommensausfall von mehreren Milliarden Franken!
Mit einem Freihandel werden unsere Spiesse nicht etwa gleich lang, sondern eindeutig kürzer. Der Druck für billige Einfuhren wird zunehmen, ohne dass sich für die Schweizer Nahrungsmittelindustrie gleichwertige Exportchancen für qualitativ hochwertige Produkte eröffnen. Zurzeit gelingt es beim Käsefreihandel, eine Branche die seit 100 Jahren exportiert, das Verhältnis Import/Export ausgeglichen zu gestalten. Den Bauern hat man damals bei den Bilateralen I aber versprochen, sie könnten die Milchmenge bis 2007 um 20 % ausdehnen. Davon ist heute keine Rede mehr. Im krassen Gegensatz dazu steht auch die Abschottungspolitik der EU, welche beispielsweise seit dem 1. Februar aufgrund der immer besseren Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Bauern zum ersten Mal Ausgleichszölle auf Schweizer Milchpulver erhebt. Das Bundesamt für Landwirtschaft geht gleichzeitig mittlerweile davon aus, dass bei freiem Handel mit der EU zusätzlich zum jährlichen Rückgang der bäuerlichen Einkommen von 2.5% ein kumulierter Einkommensausfall der Landwirtschaft in der „Grössenordnung von mehreren Milliarden Franken“ anfalle! Gemäss Schweizerischem Bauernverband dürfte das WTO-Szenario Einbussen von bis zu 92% und das EU-Szenario solche von bis zu 72% des Arbeitseinkommens unserer Bauernfamilien haben.
Schwächung der Position der Schweiz durch EU-Agrarfreihandel
Ein Freihandelsvertrag mit der EU würde zudem die Position der Schweiz bei den WTO-Verhandlungen schwächen. Es ist auch für Laien absehbar, dass die Schweiz nicht nur gegenüber der EU weitgehende Zugeständnisse machen müsste. Interessiert an einem Freihandel für Agrargüter und Lebensmittel ist aber zweifelsohne vor allem die EU. Die Schweiz ist schon heute einer der wichtigsten Exportmärkte der EU für Agrargüter. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass die Schweiz in den Verhandlungen wiederum in anderen Dossiers zur Kasse gebeten wird. Einen Freihandel kann nur fordern, wer den EU-Beitritt anstrebt. Den Bauern soll damit offensichtlich das Rückgrat des Widerstandes gegen einen EU-Beitritt gebrochen werden. Mit weiteren institutionellen Bindungen an die EU kommt der Bundesrat seinem EU-Beitrittsziel einen Schritt näher.
Die SVP lehnt den Freihandel mit der EU entschieden ab. Er senkt die Konsumentenpreise kaum, führt zu einer Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland und beschleunigt unser Bauernsterben. Eine Betrachtung aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zeigt, dass präzise wirtschaftliche Prognosen kaum möglich sind und die zu erwartenden Nachteile die Vorteile bei Weitem überwiegen.