Wenn ich Ihnen sage, dass Schengen/Dublin gescheitert ist, kann man dies kaum als breaking news bezeichnen. Tag für Tag wird diese Tatsache von den Nachrichten aus den EU-Mitgliedstaaten, welche beabsichtigen, an ihren Grenzen wieder Kontrollen einzuführen, bestätigt.
Leider wurden wir in den letzten Wochen Zeugen von Verbrechen, welche zeigen, dass sich unter den echten Flüchtlingen auch etliche Kriminelle befinden, welche unter Ausnutzung der Situation nach Europa reisen.
Mit unseren als „populistisch“ verschrienen Warnungen haben wir leider Recht behalten. Der Migration Grenzen zu setzen und systematische Grenzkontrollen einzuführen, erweist sich heute als richtig. Jedes Land muss die eigenen Grenzen kontrollieren, vor allem in einer Notsituation, und heute ist man sich vielerorts in Europa einig, dass dieser Moment gekommen ist. Einige Mitgliedsstaaten der EU haben dies in unmittelbarer Folge nach kriminellen und terroristischen Vorfällen erkannt, bei anderen ist die wachsende Zahl der Asylsuchenden der Grund für den Schritt in Richtung Grenzkontrollen. Wir Schweizer sollten nicht erst handeln, wenn es zu spät ist, sondern solche Schritte nun ebenfalls in die Wege leiten.
Was die Zahl der Asylgesuche anbelangt, übertrifft die Gesuchszahl in der Schweiz das europäische Mittel: die Grenze der Belastbarkeit ist in Anbetracht der immer knapperen Ressourcen erreicht. Eine gute Regierung müsste die eigenen Grenzen erkennen und entsprechend handeln. Die Schweiz braucht keine Asylgesetzrevision, wie sie von einer Parlamentsmehrheit nun vorgeschlagen wird. Die aktuelle Gesetzgebung würde genügen, wenn sie korrekt angewendet würde: die Schweiz bietet schon heute überaus faire Rahmenbedingungen für Asylsuchende und ist in der Folge – auf Kosten der Steuerzahler – mit einer wachsenden Zahl von Asylrechtsmissbrauchsfällen konfrontiert. Wir alle möchten die Verfahren beschleunigen, um eben diese Missbräuche zu bekämpfen, aber nicht um die Kapazitäten auszubauen. Die neue Gesetzgebung geht jedoch in eine andere Richtung und bringt keine Lösung für die aktuellen Probleme.
Ein wichtiges Revisionselement, welches uns auf Gemeindestufe Sorge macht, ist die Möglichkeit der Enteignung, von welcher der Bund gemäss dem neuen Gesetz gegenüber den Kantonen oder Gemeinden bei der Errichtung von Asylunterkünften Gebrauch machen kann. Damit wird jedem das Recht genommen, sich gegen die Nutzung von Bauten für Asylsuchende zu wehren, selbst wenn die Nutzung gegen den Richtplan verstösst. Das grundlegende Recht auf Eigentum wird damit auf dem Altar der Asylindustrie geopfert.
Wenn das Referendum an der Urne Erfolg hat und die Gesetzesvorlage abgelehnt wird, heisst dies, dass die Revision keine gute Idee war. Dann sollte man umdenken und machbare Lösungen anstreben, um so der wachsenden Zahl der Asylgesuche entgegenzuwirken und die Zahl der Missbräuche durch Wirtschaftsmigranten und die damit explodierenden Kosten zu senken.