Im Jahr 2009 haben National- und Ständerat beschlossen, dass Eltern, welche ihre Kinder gegen Bezahlung fremd betreuen lassen, nachgewiesene Kosten, jedoch höchstens 10’100 Franken pro Jahr, für…
Im Jahr 2009 haben National- und Ständerat beschlossen, dass Eltern, welche ihre Kinder gegen Bezahlung fremd betreuen lassen, nachgewiesene Kosten, jedoch höchstens 10’100 Franken pro Jahr, für die Drittbetreuung von Kindern vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Dies begrüssen wir sehr. Die Kantone werden mit diesem Bundesbeschluss (Steuerharmonisierungsgesetz) ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Fremdbetreuungsabzug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze können sie jedoch frei festlegen.
Jedoch werden mit dem heutigen Modell diejenigen Familien von einem Steuerabzug ausgeschlossen, welche die Betreuung ihrer Kinder eigenverantwortlich organisieren, zum Beispiel durch die Grosseltern, Nachbarn, Jobsharing der Eltern oder einem Elternteil, welcher zu Hause die Kinder betreut.
Die SVP ist in den eidgenössischen Räten mit ihrem Antrag, den Betreuungsab-zug allen Familien zugutekommen zu lassen, gescheitert. Damit trotzdem alle Familien von diesem Betreuungsabzug profitieren können, lancierte die SVP die Volksinitiative „Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen“ mit folgendem Wortlaut:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu
4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreu-ung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Die Familie bildet das Fundament unserer Gesellschaft. Kinder sind unsere Zu-kunft. Alle Eltern, egal für welches der vielen Familienmodelle sie sich entscheiden, tragen einen enorm wichtigen Teil für unsere Zukunft bei. Ihr Job als Mutter und Vater sehr schön und bereichernd, aber auch enorm anspruchs- und verantwortungsvoll. Diese Arbeit soll vom Staat anerkannt werden – und zwar für alle Familien. Denn alle jungen Eltern geben ihr Bestes, betreuen und begleiten ihre Kinder mit viel Liebe und Hingabe.
Dass der Staat heute nur ein Modell, nämlich das der bezahlten externen Kinderbetreuung, in den meisten Fällen gleich doppelt unterstützt (indem diesen Eltern einen Steuerabzug gewährt wird und in den meisten Fällen der externen Kinderbetreuung auch noch staatlich ein Krippenplatz mitbezahlt wird, bei Mittelstandsfamilien um die Fr. 12‘000-18‘000 jährlich), ist ein Affront und eine massive Diskriminierung gegen all jene, welche sich die Betreuung ihrer Kinder selber organisieren. Eltern, welche ihre Kinder eigenverantwortlich betreuen, werden heute steuerlich benachteiligt.
Wir setzen uns in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpfen jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung eigenverantwortlich stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben.
Ein JA zur Gleichstellung beim Steuerabzug entlastet somit neu auch jene Familien, die ihre Kinder selbst betreuen.
Die Familieninitiative hat folgende Zielsetzungen: