Wie fälschlicherweise behauptet wird, ist der Gegenentwurf kein Kompromiss! Er verhindert die Ausschaffung von kriminellen Ausländern und fördert die Bürokratie und Administration durch die….
Wie fälschlicherweise behauptet wird, ist der Gegenentwurf kein Kompromiss! Er verhindert die Ausschaffung von kriminellen Ausländern und fördert die Bürokratie und Administration durch die kostspieligen Verfahren und Rekurse. Ausschaffungen werden mit dem Gegenentwurf fast keine praktiziert oder zumindest in Folge von Rekursen über Jahre blockiert.
Beispiel:
Ein Türke verübte in der Schweiz einen Mord und muss ein paar Jahre ins Gefängnis und sollte anschliessend ausgeschafft werden. Da er aber hier in der Schweiz eine Familie hat, durfte er in der Schweiz bleiben. Der Gegenentwurf würde in einem solchen Fall keine Verbesserung bringen.
Der Gegenentwurf beinhaltet auch kein Mindestmass für die Einreisesperre von ausgewiesenen Ausländern, das heisst, sie könnten nach einem Jahr bereits wieder in die Schweiz zurückkommen. In der Praxis bedeutet dies einen längerer Urlaub in ihrem Heimatland, bevor sie dann wieder in die Schweiz zurückkehren würden.
Im Gegenentwurf würde ein „Integrationsartikel“ festgeschrieben, welcher völlig fehl am Platz wäre und nichts mit der Ausschaffungsinitiative zu tun hat. Sie werden vielleicht sagen, es sei wichtig, Ausländer besser zu integrieren. Dies ist aber blauäugig und schlicht falsch. Die meisten Ausländer in der Schweiz sind ja integriert. Sie leisten ihren Beitrag an unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Tatsache ist aber, dass sich ein kleiner Teil nicht integrieren will und kann. Integration ist ein Prozess, der nur funktioniert, wenn die zu integrierende Person dies auch will. Wenn dieser Integrationswille nicht aufgebracht wird, dann haben auch die teuersten Kurse, die besten Sozialarbeiter und die exklusivsten Integrationsangebote absolut keinen Sinn. Und über diese integrationsunwilligen, kriminellen Ausländer sprechen wir hier, welche die Schweiz als ihr Schlaraffenland ansehen, wo sie sich nach Lust und Laune austoben und unsere Sozialwerke ausnützen können.
Beispiel:
Eine junge ausländische Familie lebt hier in der Schweiz von der IV. Die Frau bekommt für sich und die Kinder ca. Fr. 6000.- pro Monat, er arbeitet noch ca. 30%, daneben bekommt er ebenfalls eine IV Rente von ca. Fr. 4000.-.
Beiden ist keine Behinderung anzusehen und sie besitzen einen neuen Fr. 110‘000.- teuren Mercedes. Mit der Ausschaffungsinitiative könnten sie wegen Sozialmissbrauch ausgeschafft werden. Mit dem Gegenentwurf würde es nur einen langen, von Steuergeldern finanzierten Prozess geben, und am Schluss wären der Staat oder der Kanton Schuld, weil die Familie zu wenig gut integriert worden sei.
Sozialbetrug macht den Sozialstaat kaputt!
Heute brauchen die ca. 22% Ausländer über 40% der Sozialleistungen. Bei der Polizeiarbeit sehen wir immer wieder, wie Ausländerfamilien IV und Sozialbezüge bekommen, die nicht gerechtfertigt und viel zu hoch sind. Viele Ausländer melden ihren Landsleuten wie schön es in der Schweiz sei, und dass man ohne zu arbeiten viel Geld bekommen würde. Diese Entwicklung kann nur mit der Ausschaffungsinitiative gestoppt werden.
Stehen wir zu unseren gut integrierten Ausländern und Ausländerinnen, aber belegen wir verurteilte, ausländische Straftäter mit einem Landesverweis.
Der Gegenvorschlag ist keineswegs ein „Entgegenkommen auf halbem Weg“. Nein der Gegenvorschlag ist eine perfide Täuschung zur Verhinderung nahezu jeglicher Ausschaffungen!
Also ein JA zur Ausschaffungs-Initiative und ein NEIN zum Gegenvorschlag!