Im September 2007 wurde die SVP angefeindet wegen der Ausschaffungsinitiative. Die Werbung mit dem schwarzen Schaf sei rassistisch, obwohl jedes Kind die Redewendung kennt „Er ist das schwarze…
Im September 2007 wurde die SVP angefeindet wegen der Ausschaffungsinitiative. Die Werbung mit dem schwarzen Schaf sei rassistisch, obwohl jedes Kind die Redewendung kennt „Er ist das schwarze Schaf der Familie“ für denjenigen, der sich nicht an die Regeln hält. Volk und Stände haben am 28. November 2010, d.h. 3 Jahre nach der Lancierung der Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer zugestimmt und den Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament klar verworfen. Bundesrätin Sommaruga hat noch am Abstimmungssonntag bekannt gegeben, sie werde eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative einsetzen. Von Anfang an war klar, dass Bundesrätin Sommaruga einen Weg sucht, wie sie den vom Volk klar gegebenen Auftrag nicht im Sinne des Volkswillens umsetzen muss, sondern wie es ihr passte. Die extrem einseitig zusammengesetzte Arbeitsgruppe (5 Abstimmungsverlierer zu 2 Abstimmungsgewinner) hat dann im Juli dieses Jahres ihren Bericht veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe hat sich in der grossen Mehrheit (d.h. alle ausser die zwei SVP-Vertreter) einseitig am untauglichen Konzept des vom Volk und allen Ständen abgelehnten Gegenentwurfs orientiert. Diese Art von Hintertreibung des Volkswillens ist nicht länger tolerierbar. Der Bundesrat als Exekutive, als ausführendes Organ des Volkswillens ist „Befehlsempfänger“ und als solcher hat er die „Befehle“, die von der obersten Führungsebene in unserem Land kommen – nämlich dem Volk – umzusetzen.
Die Kommissionsmehrheit postuliert eine Mindeststrafe von 6 Monaten, um eine Landesverweisung anordnen zu können. Dies steht im krassen Gegensatz zum klaren Wortlaut der Ausschaffungsinitiative, die eine Mindeststrafe ausschliesst: Massgebend für eine Landesverweisung ist die Straftat, nicht die subjektive Einschätzung eines Strafrichters in Bezug auf das Strafmass. Kommt hinzu: Mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten könnten nahezu 85% der ausländischen Straftäter nicht ausgeschafft werden, weil ihre Strafe unter diesem Strafmass liegt. Die Mehrheitsvarianten lassen zudem mit Verweis auf nicht zwingendes Völkerrecht weiterhin einen grossen Interpretationsspielraum für die Gerichte und Vollzugsbehörden offen. So würden Ausschaffungen z.B. wegen der Personenfreizügigkeit mit der EU oder wegen „schwerwiegender persönlicher Gründe“ verhindert oder aufgeschoben werden können. Unter den persönlichen Gründen soll unter anderem auch die familiäre (Kinder, Partner), soziale (kein Beziehungsnetz im Heimatstaat) und kulturelle Situation (kein Bezug zum Heimatstaat) eines kriminellen Ausländers Berücksichtigung finden. Die von der Mehrheit der Arbeitsgruppe beantragten Varianten widersprechen den Hauptzielen der Initiative diametral und würden faktisch nichts an der derzeitigen Praxis, die kriminelle Ausländer verhätschelt, ändern. Bundesrätin Sommarugas Worte am 28. November 2011 „ich respektiere den Willen des Stimmvolkes und werde den Auftrag umsetzen“ waren – wie man es sich von ihr bereits gewohnt ist – nichts mehr als schöne Worte, die jedoch die Opfer und die zu recht grosse Unsicherheit im Schweizer Volk nicht ernst nehmen.
So sprechen auch die Fakten und Zahlen eine klare Sprache: Der Bericht enthält bezogen auf das Jahr 2009 die Statistik derjenigen Straftäter, die gemäss Verfassungsbestimmung auszuschaffen wären. Die hohe Zahl der Kriminellen ist erschreckend. Von 24’000 Kriminellen sind 16’000 Ausländer. Die Hälfte davon haben nicht einmal eine rechtmässige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, gegen 2‘500 sind zudem aus dem Asylbereich.
Die SVP lässt es nicht zu, dass in unserer Schweiz weiterhin das Laissez-Faire-Prinzip vorherrscht und die Täter verhätschelt werden, während die Opfer – d.h. das Wohl von uns allen – nicht interessieren. Dies zeigt auch das Schneckentempo oder besser gesagt das Verschleppungstempo der zuständigen Bundesämter. Bundesrätin Sommaruga hat vor einer Woche bekannt gegeben, dass ein Vernehmlassungsentwurf erst in der ersten Hälfte 2012 dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bereits 1½ Jahre seit der Annahme der Initiative durch Volk und Stände vergangen!
Damit wird klar, dass Bundesrätin Sommaruga die Initiative gar nicht umsetzen und Kriminelle weiterhin in der Schweiz behalten will. Die SVP akzeptiert dies nicht. Denn eine Initiative ist immer darauf ausgerichtet, das Rechtssystem im Land zu verändern und die Behörden zu zwingen, ihre Praxis der neuen Regelung anzupassen. Kriminelle Ausländer sind endlich ohne Wenn und Aber auszuschaffen. Der Volkswillen ist zu respektieren! Die SVP unternimmt alles Notwendige, damit die modernen Vögte, die die Volksrechte schmälern und abbauen wollen, sich nicht durchsetzen können. Darum wird die SVP das vom Bundesrat im nächsten Jahr in die Vernehmlassung gegebene und dann wohl im Parlament im Jahr 2013/2014 zu diskutierende Gesetz nicht durch ein Referendum, sondern mittels einer neuen Verfassungsinitiative wirkungsvoll bekämpfen. Die SVP wird deshalb ihren Gesetzesvorschlag als neue, direkt anwendbare Ausschaffungsinitiative vor Volk und Stände bringen. Dabei handelt es sich um einen Text, der nicht mehr durch eine lückenhafte und nicht korrekte Gesetzgebung verwässert werden kann, sondern von den Richtern nach einem Volksentscheid umgehend angewendet werden muss!
Schauen Sie, meine Damen und Herren, gerade der Fall der zwei Kosovaren in Interlaken, die zwei Schwingerfreunde beim Feierabendbier mit „Dreckschweizer“ beschimpften und belästigten und schliesslich dem einem Schweizer mit einem Messer die Kehle aufschlitzten zeigt, wie notwendig es ist, endlich zu handeln in unserm Land. Der Aufschrei der Bischofskonferenz erfolgte nicht wegen diesem Verbrechen, sondern wegen den SVP-Inseraten, die den Fall schilderten. So weit sind wir schon gekommen in unserem Land. Nein, das dürfen wir uns nicht bieten lassen.
Ausländische Mörder, Vergewaltiger, Kindsmissbraucher, Messerstecher und andere Kriminelle sind zwingend aufgrund ihrer Straftat aus der Schweiz auszuschaffen. Nur mit dieser eindeutigen Festschreibung in der Verfassung kann sichergestellt werden, dass wir in der Schweiz mehr Sicherheit und weniger Ausländerkriminalität haben. Anständige Ausländer, die sich nichts zuschulden kommen lassen, sind davon nicht betroffen und profitieren ebenfalls von der eindeutigen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative.
Deshalb bitte ich Sie, werte Delegierte, an unserem heutigen Parteitag dem Grundsatzbeschluss der Lancierung einer neuen Initiative zur klaren und eindeutigen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zuzustimmen.