Dass sich Frauen verhüllen, ob mit Burka, Nikab oder Kopftuch, ist für mich als aufgeklärte und emanzipierte Frau absolut inakzeptabel. Ich erkläre Ihnen gerne, warum.
Der Kampf gegen die islamische Verschleierung sei doch nur „symbolisch“ und deshalb nicht angezeigt, argumentieren die Verhüllungsbefürworterinnen. Doch, gerade wegen der schwerwiegenden Symbolik ist es notwendig, hier eine Kleidervorschrift durchzusetzen.
Meine Familie hatte bis vor kurzem für drei Jahre berufsbedingt einen Zweitwohnsitz in Indien. Das Land ist enorm gross und die religiösen und kulturellen Hintergründe sind extrem unterschiedlich, und damit auch, je nach religiösem Kulturkreis, die Lebensqualität der Frau. Klar erkennbar ist folgendes, und das auch weltweit:
Das Tragen der Burkas, Nikabs und Kopftücher sei „freiwillig“ und wir hätten das zu akzeptieren, so die Verhüllungsbefürworterinnen. Dazu folgendes:
Nachdem der Iran in den 80er Jahren zur Islamischen Republik wurde, wurde den Frauen verboten, ihr Haar oder ihre Figur zu zeigen. Frauen, die sich nicht hielten wurden verhaftet, geprügelt und eingesperrt. Oder in Algerien wurde proklamiert, dass unverschleierte Frauen ein „militärisches Ziel“ seien – und die Welt nahm tatenlos zur Kenntnis, wie beispielsweise ein 17-jähriges Mädchen getötet wurde, weil es unverhüllt war.
In den zahlreichen muslimischen Ländern dieser Welt, wo Frauen diskriminiert, verhaftet, eingesperrt und sogar getötet werden, wenn sie sich unverschleiert bewegen, haben die Frauen mit Sicherheit keine echte Wahl.
Verhüllte Frauen sind nicht gleichberechtigt und sie sind nicht frei. Die Freiheit und die Gleichberechtigung sind aber zentrale Grundelemente in unseren freiheitlichen westlichen Demokratien und insbesondere in der Schweiz.
Aus diesen Gründen haben bereits diverse demokratische Länder Europas ein Verschleierungsverbot eingeführt: Belgien im April 2010, Frankreich im April 2011, die Niederlande im Januar 2012, Bulgarien und Lettland 2016, Österreich 2017.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das gesetzliche Verbot der Vollverschleierung von Frankreich bestätigt und das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtens erklärt. Es sei für eine „demokratische Gesellschaft notwendig“ und die „Rechte und Freiheiten von Dritten würden damit geschützt“!
Und das ist genau der wesentliche Punkt:
werden sich die Länder Europas sehr schnell zu solchen Ländern verändern, aus denen die Migranten eigentlich vorgeben zu fliehen.
Muslimische Migranten, die ihre Frauen verhüllen wollen, können sich in 57 islamische Staaten begeben, wo sie ihre Kultur ausleben können.
Es ist meines Erachtens absurd, wenn sozialdemokratische, christliche und liberale Frauen, die für Gleichheit, Gleichberechtigung und Emanzipation kämpfen, gleichzeitig für das Recht auf das Verhüllen von muslimischen Frauen in unserer freiheitlichen Schweiz kämpfen. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, gegen die Verhüllung zu kämpfen. Aber weil sie es nicht getan haben, musste einer von uns, SVP-Nationalrat Walter Wobmann, mit seinem Egerkinger Komitee, und mit zahlreichen Helfern aus unseren Reihen, diese bedeutende und in ihrer Wirkung weit unterschätzte Aufgabe übernehmen.
Wir müssen die Freiheiten und die Frauenrechte, die unsere Vorfahren hart erkämpft haben, bewahren und dürfen sie konsequent nicht preisgeben – schon gar nicht aus einer verfehlten Toleranz gegenüber der intolerantesten Kultur dieser Erde, die unter dem Titel „Religion“ sämtliche Verstösse gegen verfassungsmässige Grund- und Freiheitsrechte durchzwängen will und oft auch kann.
Ich bitte Sie alle, dagegen zu halten, gegen die Verhüllung der Frau und für die Gleichberechtigung und die Freiheit aller Mädchen und Frauen in unserem Land zu kämpfen – und ich danke Ihnen dafür!