Referat

Wie die Masseneinwanderung stoppen? Die Verfassung sagt es!

Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit 2007 ist die Schweiz mit einer unverantwortlichen Masseinwanderung konfrontiert.

Christoph Blocher
Christoph Blocher
Parteileitung Herrliberg (ZH)

Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit 2007 ist die Schweiz mit einer unverantwortlichen Masseinwanderung konfrontiert. Wanderten vor 2002 netto je nach Konjunkturverlauf durchschnittlich 20’000 bis etwas über 30’000 Personen pro Jahr in die Schweiz ein[1], sind es seit 2007 über 80’000, wovon nur die Hälfte zum Zweck der Erwerbstätigkeit einreist.

Vor der Genehmigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU (FZA) stellte der Bundesrat gestützt auf Gutachten fest, dass eine Nettozuwanderung aus der EU von 8000 bis höchstens 10’000 Personen pro Jahr zu erwarten sei. Eine stärker zu erwartende Zuwanderung tat der Bundesrat selbst im Abstimmungsbüchlein zu den Bilateralen I als "nicht begründet" ab[2]. Heute steht fest: Der Bundesrat hat sich um den Faktor 10 geirrt. Jedes Jahr erfährt die Schweiz eine Bevölkerungszunahme in der Grössenordnung der Stadt Luzern. In den letzten 9 Jahren insgesamt über 750’000 Personen, also annähernd die Einwohnerzahl des Kantons Waadt.

Gravierende Folgen

Die Folgen sind mittel- und langfristig nicht tragbar: zunehmender Lohndruck in den Grenzregionen, steigende Erwerbslosigkeit (unter Ausländern derzeit 7,7%), zunehmende Sozialkosten, hohe Mieten, überlastete Infrastrukturen, Integrationsprobleme, ungedeckte Rentenversprechen und Wohlstandsverluste.

Rückkehr zu bewährter Regelung

Dies haben Volk und Stände erkannt und deshalb aus all diesen Gründen am 9. Februar 2014 der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung", welche die Personenfreizügigkeit aufhebt – entgegen allen Voraussagen – zugestimmt und sich damit für die Rückkehr zu einer eigenständigen Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen. Der Auftrag an den Gesetzgeber, den die Verfassung mit dem neuen Artikel 121a vorgibt, ist klar und präzis, nämlich die bewährten Zuwanderungsregeln, die zwischen 1970 und 2002, teilweise bis 2007, galten. Die Instrumente dazu sind: jährlich festgelegte Kontingente und Höchstzahlen, ein Inländervorrang und die Beschränkung des Zugangs zu den Sozialwerken sowie des Familiennachzugs.

Das Ende der Personenfreizügigkeit

Die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" ist das Gegenteil der Personenfreizügigkeit mit der EU, die eine Migration ohne jegliche Steuerung und Begrenzung vorgibt. Auch der Bundesrat hat dies übrigens in seiner Botschaft ans Parlament selber klipp und klar festgehalten[3]:

„Die Initiative ist mit dem FZA nicht vereinbar", und „Wie bereits (…) erwähnt, müsste das FZA spätestens nach Ablauf von drei Jahren gekündigt werden, sollte es in dieser Frist nicht gelingen, das Abkommen initiativkonform neu auszuhandeln."

Nationalrat beschliesst das Gegenteil des Verfassungsauftrags

Der Nationalrat hat genau das Gegenteil des Verfassungsauftrages beschlossen! Er hält ausdrücklich fest, die Einwanderung nicht eigenständig zu steuern, verlangt für Massnahmen ausdrücklich die Zustimmung der EU und zementiert die Personenfreizügigkeit!

Damit schafft der Nationalrat die direkte Demokratie ab, setzt sich über die Unabhängigkeit des Landes hinweg und setzt die Selbstbestimmung der Schweiz in einem für das Volk zentralen Bereich ausser Kraft.

Die SVP wird dies nicht zulassen. Sie hält an der Begrenzung der Masseinwanderung und am Konzept des von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikels fest. Herr Ständerat Peter Föhn wird dies im Ständerat ebenfalls tun.


[1] Siehe Beilage "Die Wirkung unterschiedlicher Zuwanderungsregeln im Verhältnis zur wirtschaftlichen Entwicklung"

[2] Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000

[3] Botschaft zur Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" vom 7. Dezember 2012, S. 317

Christoph Blocher
Christoph Blocher
Parteileitung Herrliberg (ZH)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden