Referat

Wie die Missstände im Strafrecht zu korrigieren sind

Gemäss der Mentalität der 68er-Generation wurde das Strafrecht in den letzten 40 Jahren immer Täter-freundlicher gestaltet und vor allem gehandhabt. Die Folgen sind für jedermann ersichtlich: Immer gr

Luzi Stamm
Luzi Stamm
Nationalrat Baden-Dättwil (AG)

Analyse
Gemäss der Mentalität der 68er-Generation wurde das Strafrecht in den letzten 40 Jahren immer Täter-freundlicher gestaltet und vor allem gehandhabt. Die Folgen sind für jedermann ersichtlich: Immer grössere Polizeiaufgebote, trotzdem nimmt die Kriminalität zu. Vielleicht sind gerade gewisse Sportanlässe typisch für die Entwicklung: Die Kosten für die Sicherheit werden immer grösser, jeder Matchbesucher wird gefilzt. Wenn im Stadion eine Schlägerei beginnt, wird trotzdem nicht durchge­griffen. Musterbeispiel dieser Entwicklung waren die Ausschreitungen in Bern gegen die Veranstaltung der SVP am 6. Oktober 2007. Sogar unmittelbar unter den Augen der Polizei werden Gewalttaten toleriert, Verhaftungen und Strafverfahren bleiben aus.

Die grössten Missstände
Die grössten Missstände sind offensichtlich: Es wird nicht durchgegriffen. Wenn Verhaftun­gen vorge­nommen werden, sind die Täter innert kürzester Zeit wieder auf freiem Fuss, die Bestrafungen sind harmloser als irgendwo sonst. Ein Höhepunkt wurde nun erreicht mit dem neuen Strafrecht, dessen Mängel hier aufgezeichnet wurden: Der Verzicht auf kurze Frei­heitsstrafen steht völlig quer in der heutigen politischen Landschaft; diesen Fehler gilt es zu korrigieren. Man halte sich vor Augen, dass die gemeinnützige Arbeit nur dann angeordnet werden kann, wenn der Täter einwilligt! Das System der Geldstrafen ist ungerecht, praxis­fremd und viel zu kompliziert, um verstanden zu werden. Es muss doch wirklich hellhörig machen, wenn schon in der ersten Januar-Woche 2007 – also unmittelbar nach dem Inkraft­treten des neuen Strafrechts – in der „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens die Neuerun­gen massiv kritisiert wurden und der grosse Experte des Schweizer Strafrechts, Professor G. Straten­werth kurz und bündig von einer „krassen Fehlleistung des Gesetzgebers“ sprach.

Diese krasse Fehlleistung des Gesetzgebers muss korrigiert werden; deshalb macht die SVP die vorliegenden Vorstösse.

Wie können die Missstände behoben werden?
Die Fehler können korrigiert werden, indem man einfach zum alten Gesetz zurückkehrt, wel­ches bis 31. Dezember 2006 gültig war. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative Stamm wurde bereits in der Frühlingssession 2007 eingereicht. Sie liegt immer noch unbe­han­delt in den Pendenzen der Rechtskommission. Da zweifelhaft ist, ob das Parlament den mutigen Schritt wagen wird, eine Ge­setzesneuerung einfach rückgängig zu machen und bereit ist, generell zum bewährten alten System zurückzukehren, muss nun versucht werden, die schlimmsten Missstände punktuell rückgängig zu machen.

Vier konkrete Forderungen im „AT StGB“
Mit den heute auf dem Tisch liegenden Vorstössen fordert die SVP vier Neuerungen im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (AT StGB). Der Verzicht auf kurze Freiheitsstrafen wird – ausgerechnet in Zeiten der steigenden Kriminalität – in der Bevölkerung zu Recht nicht verstanden. Die Möglichkeit von Gefängnisstrafen zwischen drei Tagen (dieselbe Minimaldauer wie früher) und sechs Monaten ist deshalb unbedingt wieder einzuführen.

Vorstoss Nr. 1:
Gefordert wird die Wiedereinführung von bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen auch unter sechs Monaten. Art. 40 StGB ist demzufolge zu ändern, die dortige Limitierung auf sechs Monate ist aufzuheben. Der Text ist analog zur Formulierung, die bis Ende 2006 in Kraft war, folgendermassen neu zu fassen:

Art. 40 StGB: „Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt zwischen drei Tagen und 20 Jahren….“

Art. 41 StGB ist ersatzlos zu streichen; ebenso Art. 42 Abs. 4.

Alle Gesetzesbestimmung, die auf die Geldstrafe verweisen (z.B. Art. 39 / Umwandlung), sind entsprechend anzupassen.

Vorstoss Nr. 2:
Gefordert werden die Abschaffung der Geldstrafen und die Wiedereinführung der altrechtlichen Bussen bei Vergehen und Verbrechen. Dementsprechend sind folgende Änderungen einzuführen:

Art. 34, 35, und 36 StGB sind ersatzlos zu streichen. Die gesamte Bussen-Regelung, die bis Ende 2006 in Kraft war, ist wieder einzuführen (insbesondere Art. 106 alt StGB).

Weshalb es sinnvoll sein soll, auch noch die gemeinnützige Arbeit bedingt aussprechen zu können, bleibt das Geheimnis derjenigen, die das neue Strafrecht konzipiert haben.

Vorstoss Nr. 3:
Gefordert wird, dass die gemeinnützige Arbeit nur unbedingt ausgesprochen werden kann. Sie muss auch ohne Berücksichtigung der Einwilligung des Täters verhängt werden können.

In den Art. 42 und 43 StGB sind die Passagen „von gemeinnütziger Arbeit“ jeweils im ersten Satz zu streichen. In Art. 37 StGB ist die Passage „mit Zustimmung des Täters“ zu streichen, ebenso die entsprechende Passage in Art. 107 StGB.

Ebenso rückgängig zu machen ist der Verzicht auf die strafrechtliche Landesverweisung. Es muss wieder – entsprechend dem alten Artikel 55 StGB – möglich werden, einen Straftäter im Rahmen eines Strafurteils aus der Schweiz auszuweisen, wenn es sich um ein schweres Delikt handelt. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative hat die SVP-Fraktion mit folgendem Wortlaut bereits am 18. Dezember 2006 eingereicht (Pa. Iv. 06.484):

Vorstoss Nr. 4:
Das Strafgesetzbuch ist folgendermassen anzupassen: „Der Richter kann den Ausländer, der zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, für 3 bis 15 Jahre aus dem Gebiete der Schweiz ausweisen. Bei Rückfall kann Verweisung auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Bei Freiheitsstrafen ab 3 Jahren ist die Verweisung zwingend; in speziellen Fällen sind Ausnahmen möglich.“

Dringliche weitere Schritte
Die SVP wird am Ball bleiben. Neben den hier geforderten Neuerungen im „materiellen“ all­gemeinen Teil des Strafrechts müssen künftig auch das „formelle“ Strafrecht (also das Straf­prozessrecht), das Strafregisterrecht (Verbesserung der Statistik, wer wann strafbar gewor­den ist) und das Strafvollzugsrecht (bis hin zum Strafvollzug der Täter in ihrem Herkunfts­land) verbessert werden. Die jetzigen Forderungen der SVP sind Teil der Strategie, welche die SVP seit langem konsequent verfolgt. Das letzte Massnahmenpaket wurde im Winterse­mester 2006 ergriffen, als die SVP-Vertreter mit Vorstössen im Nationalrat eine ganze Reihe von gezielten Massnahmen forderten (u.a. gezielte Straferhöhung bei einzelnen Delikten; keine Einbürgerungen von Leuten, die in Strafverfahren stehen, Entzug der verwaltungs­recht­lichen Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung bei schweren Straftaten; Kürzung der Sozialleistungen bei straffälligem Verhalten etc.). Weitere Schritte in den angetönten Be­reichen werden folgen.

Dringliche Forderungen zu Gunsten der Bevölkerung
Der Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung der Kriminalität ist begreifli­cher­­weise gross, sogar aus Kreisen der Polizei erfolgt heftige Kritik. Gegenüber der Bevöl­kerung haben wir die Pflicht, dafür zu sorgen, dass endlich wirksame Massnahmen ergriffen werden. Das ist bei weitem unsere Hauptverantwortung. Aber selbst für die Polizei muss Verständnis aufgebracht werden. Es darf nicht mehr vorkommen, dass die Polizei Straftäter, die sie verhaftet hat, schon am nächsten Tag wieder in Freiheit antrifft.

Die Bekämpfung der Kriminalität ist eines der wichtigsten Anliegen der SVP. Reformen sind wichtig und dringlich. Unsere Partei wird den Druck aufrecht erhalten und dafür kämpfen, dass die Kriminalität sinkt und dass sich die Bevölkerung künftig wieder besser auf den öffentlichen Strassen bewegen kann, ohne Gewaltakte befürchten zu müssen. Die Schweiz muss den Ruf zurückgewinnen, ein Ort zu sein, wo die öffentliche Sicherheit weltweit beispielhaft ist.

Luzi Stamm
Luzi Stamm
Nationalrat Baden-Dättwil (AG)
 
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