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Aussenpolitik
Referat

Wir verteidigen unsere Souveränität

Roger Köppel
Roger Köppel
Nationalrat Küsnacht (ZH)

von Nationalrat Roger Köppel, Zürich (ZH)

Herr Präsident
Herren Bundesräte
Geschätzte Delegierte der Schweizerischen Volkspartei

Das Institutionelle Abkommen mit der EU liegt seit längerem fertig ausgehandelt zur Unterschrift bereit. Und es ist in den letzten Monaten und Wochen zum wichtigsten innenpolitischen Thema aufgerückt. Das war nicht immer so. 2013 höhnte die «Neue Zürcher Zeitung» noch über – ich zitiere – einen «Scharlatan namens Schlüer», weil unser Parteikollege Ulrich Schlüer frühzeitig vor dem Abschluss eines Rahmenabkommens gewarnt hat. Bei ihm in Flaach werde «fieberhaft aufgerüstet», doch sein «Schreckensszenario» sei «frei erfunden», ja sogar eine «Scharlatanerie».

Heute wissen wir, wie intensiv all die Jahre hinter den Kulissen verhandelt wurde. Das Volk wollten die Aussenminister und ihre Diplomaten möglichst spät oder am liebsten gar nicht dabeihaben. Der Bundesrat gab ein Rechtsgutachten beim Zürcher Völkerrechtler Daniel Thürer in Auftrag. Thürer zeigte darin auf, wie sich die Schweiz auch ohne Volksabstimmung in die EU integrieren könne. Man müsse einfach das EU-Recht zum übergeordneten, zum internationalen Recht einer «Wertegemeinschaft» erhöhen und über das Schweizer Recht stellen – und schon sei die EU hierzulande der Gesetzgeber.

Das Institutionelle Abkommen liegt seit längerem Buchstabe für Buchstabe vor. Und wir haben uns intensiv mit jedem Buchstaben dieses Vertrags beschäftigt. Wir kommen zum Schluss: Dieser Rahmenvertrag lässt sich nicht mit ein paar kosmetischen Nachbesserungen schönschminken. Er ist im Ansatz unhaltbar und unannehmbar. Mit diesem Abkommen unterwirft sich die Schweiz den Spielregeln der EU. Dieser Vertrag bedeutet die automatische Rechtsübernahme. Die EU wird anstelle von Volk, Kantonen und Parlament zum Gesetzgeber in unserem Land. Und zwar auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden. Dazu kommt eine umfassende Guillotineklausel, womit viele andere Verträge beim Wegfall eines einzelnen Vertrags ebenfalls wegbrechen würden – eine überaus massive Drohkulisse für etwas, das der frühere EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker als «Freundschaftsvertrag» bezeichnet hat. Wir könnten uns zwar weigern, EU-Recht zu übernehmen, dies hätte aber Sanktionen zur Folge.

Neben der automatischen Übernahme von EU-Recht verlangt die EU, dass bei Meinungsdifferenzen in jedem Fall in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof entscheidet. Die EU-Richter beanspruchen auf unserem Hoheitsgebiet eine Vorrangstellung. Damit erhielte die Gegenseite mit dem Rahmenvertrag das volle rechtliche Deutungsmonopol. Noch nie in der 729-jährigen Geschichte der Eidgenossenschaft wurde freiwillig das letztgültige Urteil fremder Richter akzeptiert. Das gab es auch seit der Gründung des Bundesstaats, ja seit der Eroberung der Eidgenossenschaft durch Napoleon noch nie: Die rechtmässige Schweizer Regierung überträgt einer auswärtigen Macht die Befugnis, die Schweizer Stimmbürger zu bestrafen, wenn sie anders abstimmen, als es die auswärtige Macht verlangt. Wir müssten die Urteile, die Optik, die Logik der Gegenseite übernehmen und wohl oder übel zu unserer eigenen machen.

Diese Bestimmungen des Rahmenvertrags sind ein Frontalangriff auf unsere Souveränität, unsere Selbstbestimmung, unsere demokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes und der Stände – und auch unseres Parlaments von National- und Ständerat. Damit wäre die Schweiz nicht mehr die Schweiz, sondern eine Art Rechtskolonie, wie es kein anderer Staat der Welt akzeptieren würde. Dabei ist unser Land in mancherlei Hinsicht die Verwirklichung dessen, was die meisten Menschen ersehnen, aber nicht haben: Frieden, Freiheit, Demokratie, Wohlfahrt, auch in sozialer Hinsicht, eine intakte Umwelt und Volksrechte, die den Bürgerinnen und Bürgern mehr Macht in die Hand geben als in jedem anderen Land der Welt.

Die Schweizer seien, schrieb Jean-Jacques Rousseau» bereits 1762, aufgrund ihrer Volksrechte «le peuple le plus heureux du monde», das glücklichste Volk der Welt. Auf diesen Grundlagen hat sich die Schweiz, von Natur aus mausarm, ohne Bodenschätze, Kolonien und Meeranstoss, zu einem globalen, weithin bewunderten Sehnsuchtsort entwickelt. Die drei Staatssäulen der direkten Demokratie, des machtzertrümmernden Föderalismus und der immerwährenden bewaffneten Neutralität haben die Schweiz stark, reich und erfolgreich gemacht.

Solange die Schweiz die Schweiz bleibt, hat sie nichts zu befürchten. Sie ist für die Zukunft bestens aufgestellt. Die Digitalisierung, die mehr Transparenz und Macht für Konsumenten und Bürger bringt, wurde hierzulande durch die direkte Demokratie institutionell vorweggenommen. Auch eine Corona-Krise vermögen wir aus eigener Kraft zu stemmen. Das schweizerische Modell ist bürgernah und sichert die weltweit grösste Nähe zwischen Staat und Bürger. Die neutrale Schweiz bleibt in einem aufgepeitschten Ozean eine Insel relativer Ruhe und Vernunft. Neutralität heisst: Weltoffenheit, mit allen im Gespräch bleiben.

Der Glaube an möglichst grossräumige politische Gebilde zerfällt. Die Menschen lechzen nach der Überschaubarkeit begrenzter staatlicher Gebiete. Grenzen begrenzen Macht. Ohne Grenzen gibt es keine Demokratie, keinen Rechtsstaat, keinen Sozialstaat. Die Schweiz ist ein Musterbeispiel gelebter, nicht verkopfter, am Reissbrett konstruierter, aufgezwungener Multikulturalität. Unterschiedliche Sprachgruppen, Mentalitäten und Konfessionen leben hier seit Jahrhunderten einvernehmlich miteinander.

Jede Generation hat die Aufgabe, diese Schweiz zu verteidigen, die Grundlagen des Wohlstands zu hegen in einem Land, in dem der Wohlstand nie selbstverständlich, nie naturgegeben war. Die grösste Aufgabe unserer Generation ist der EU-Rahmenvertrag, der die Schweiz zu einem Untertanengebiet der EU machen würde. Die Aufgabe der SVP ist es, der Bevölkerung die Bedeutung einer souveränen, unabhängigen Schweiz aufzuzeigen. Tag für Tag, Stunde für Stunde.

Man sollte sich in der Schweizer Politik endlich verabschieden vom naiven Irrtum, die EU sei an möglichst gleichberechtigten bilateralen Beziehungen interessiert. Nein, die EU fordert seit zwölf Jahren, die Schweiz möge sich gefälligst dem europäischen Recht samt europäischen Richtern unterstellen. Das Instrument dieser Unterwerfung ist der EU-Rahmenvertrag, den uns die EU mit wachsendem Druck aufnötigen will. Davon zeugen Aussagen von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker («geostrategisches Unding» oder vom zeitweise als sein Nachfolger gehandelten deutschen EU-Politiker Manfred Weber («die störrischen Schweizer»). Michael Matthiessen, EU-Botschafter in Bern, drohte sogar: «Wenn ihr nicht am Tisch sitzt, kommt ihr auf die Speisekarte.» Brüssel will keine Fortsetzung des «bilateralen Wegs» auf Augenhöhe. Die EU will befehlen, die Schweiz soll gehorchen. Das dazu geeignete Mittel ist der vorliegende Rahmenvertrag.

Die Befürworter in der Schweiz behaupten, der EU-Rahmenvertrag sichere die gleichberechtigten bilateralen Beziehungen. Der Bundesrat macht sich und uns vor, das institutionelle Abkommen sei im Interesse der Schweiz. Was für ein Unsinn. Der Rahmenvertrag ist Ausdruck des erklärten EU-Willens, das politische «Unding» Schweiz zu beseitigen, die «störrischen Schweizer» zu beherrschen. Das institutionelle Abkommen installiert die EU als neuen Gesetzgeber in der Schweiz, und zwar überall dort, wo es aus Sicht der EU «binnenmarktrelevant» ist. Was «binnenmarktrelevant» ist, entscheidet die EU. Binnenmarkt betrifft alles: Steuern, Zuwanderung, Arbeitsmarktgesetze, Nord-Süd-Verkehr, Sozialwerke. Im Streitfall entscheiden EU-Richter. Widersetzt sich die Schweiz, darf die EU Strafsanktionen gegen die Schweiz verhängen.

Der Bundesrat und die Diplomatie sind nicht ganz unschuldig am heute vorliegenden Rahmenvertrag, der in der Schweiz kaum jemanden überzeugt. Man hat in Brüssel immer wieder versprochen, wir würden dann schon noch der EU beitreten. Irgendwann verlor die EU mit den angeblichen «Rosinenpickern» die Geduld. Sie verlangte das Ende des bilateralen – also gleichberechtigten – Weges auf Augenhöhe und forderte ein Rahmenabkommen und damit die Gesetzgebungskompetenz. Dabei hätte die Schweiz in Brüssel längstens deutlich machen müssen, dass die Bundesverfassung und der Wille des Volkes eine Preisgabe von Unabhängigkeit, Souveränität und Selbstbestimmung nicht erlauben. Unsere Diplomaten hätten Klartext reden müssen, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und es auch nicht werden will. Eine institutionelle Einbindung und damit die automatische Rechtsübernahme komme ganz einfach nicht infrage. Die Schweiz sei aber gerne und jederzeit bereit, auf der Basis zweier souveräner Partner Kontakte zu pflegen und einvernehmlich Verträge in beidseitigem Interesse abzuschliessen.

Geschätzte Delegierte der SVP, wir haben bei der Begrenzungsinitiative im Alleingang, gegen alle anderen Parteien, vier von zehn Schweizern überzeugen können. Beim Rahmenabkommen aber sind wir bei weitem nicht allein. Die Gewerkschaften haben gemerkt, dass mit dem Souveränitätsverlust auch der Lohnschutz verloren gehen würde. Sie sind allerdings Egoisten und kämpfen nur gegen die Preisgabe des Lohnschutzes, von dem sie finanziell enorm profitieren. Gegen den Souveränitätsverlust, der alle Bürgerinnen und Bürger enorm treffen würde, haben sie nichts einzuwenden.

Auch die Kantone sind erwacht und haben gemerkt, dass das Verbot der staatlichen Beihilfen ihre Kantonalbanken und ihre Kraftwerke treffen würden. Und unsere Bürgerinnen und Bürger werden spätestens dann erwachen, wenn sie merken, dass die Unionsbürgerrichtlinie auch den niedergelassenen Ausländern und Grenzgängern Zugang zu den Sozialwerken, die Mitbestimmung und schliesslich auch das Bürgerrecht verschaffen würde. Der freisinnige Alt Bundesrat Johann Schneider-Ammann warnt vor der EU-Gerichtsbarkeit. CVP-Präsident Gerold Pfister kritisiert das Abkommen. Die frühere SP-Bundesrätin Calmy-Rey hat vorgestern in der «Weltwoche» dazu aufgerufen, jetzt nur nicht unüberlegt nach Brüssel zu rennen, sondern den Briten beim Brexit den Vortritt zu lassen und sich innenpolitisch besser zu einigen – da sonst dem Rahmenvertrag spätestens an der Urne scheitere. Namhafte, auch international tätige Unternehmer sind bereit, sich massiv gegen den Rahmenvertrag einzusetzen. Selbst die «NZZ» schreibt inzwischen zum Thema Rahmenvertrag, dass «der Widerstand wächst».

Mittlerweile soll’s in Brüssel bereits die fünfte Unterhändlerin richten. Doch das Problem liegt nicht in erster Linie bei den Unterhändlern. Yves Rossier zum Beispiel war einfach nur zu ehrlich und sprach den durchaus richtigen Satz «Ja, es sind fremde Richter, aber es ist auch fremdes Recht». Daraufhin wurde er als Botschafter nach Moskau entsorgt. Jetzt ist also die neue Staatssekretärin Livia Leu am Zug. Aber verantwortlich für ein falsches Mandat ist auch sie nicht. Verantwortlich für das falsche Mandat ist der Bundesrat. Und es wäre besser, dieser würde endlich das Mandat wechseln statt ständig die Verhandler!

Zuletzt werden wir in einer Volksabstimmung über den EU-Rahmenvertrag befinden. Und damit hat gemäss den Regeln unserer direkten Demokratie jene oberste Instanz das Wort, die am meisten zu verlieren hat. Ausschaffungsinitiative, Durchsetzungsinitiative, Masseneinwanderungsinitiative, Selbstbestimmungsinitiative, Begrenzungsinitiative: All das war nur ein Vorgeplänkel für die «Mutter aller Schlachten», die Abstimmung über das institutionelle Abkommen. Dann wird es mit Gottfried Keller darum gehen, den gossen «Haufen der Gleichgültigen und Tonlosen» wachzurütteln. Und wieder mit Gottfried Keller: «Dann wird es sich zeigen, ob der Faden und die Farbe gut sind an unserem Fahnentuch.»

Roger Köppel
Roger Köppel
Nationalrat Küsnacht (ZH)
 
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