Wie Jasmin Hutter es treffend zusammengefasst hat, geht es bei der Initiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer" um unsere Heimat, unsere Zukunft, unsere Schweiz. Denn die Initiative hat…
Wie Jasmin Hutter es treffend zusammengefasst hat, geht es bei der Initiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ um unsere Heimat, unsere Zukunft, unsere Schweiz. Denn die Initiative hat zum Ziel, dafür zu sorgen, dass die Gesetze und Regeln in unserem Land wieder beachtet und durchgesetzt werden. Wer sich nicht daran hält und straffällig wird, muss unser Land verlassen. Die Schweiz soll nicht zum Eldorado für kriminelle Ausländer werden. Dank der Initiative werden klare Tatbestände formuliert, bei deren Erfüllung das Aufenthaltsrecht und sämtliche Rechtsansprüche auf weiteren Aufenthalt erlöschen.
Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:
I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121
(Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3-6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen.
Die zu erwartenden positiven Auswirkungen sind vielfältig. Sie betreffen uns alle:
Mehr Sicherheit durch weniger Ausländerkriminalität
Die klaren Bestimmungen der Ausschaffungsinitiative bringen einen Abschreckungseffekt für in der Schweiz lebende gewaltbereite Ausländer und Kriminaltouristen. Damit wird die Ausländerkriminalität sinken. Die konsequente Durchsetzung von Recht und Ordnung leistet einen grossen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Initiative trägt dazu bei, dass sich die Schweizer in den Städten und auf den Strassen wieder sicher fühlen.
Sicherung unserer Sozialwerke durch Senkung des Sozialmissbrauchs
Die Initiative schliesst auch den Sozialmissbrauch in die Tatbestände für eine Ausweisung mit ein: Wer missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezieht, hat unser Land zu verlassen. Durch den damit verbundenen Abschreckungseffekt für alle Sozialtouristen werden die Missbräuche beim Erhalt von Sozialleistungen eingedämmt. Nur wenn dies gelingt, müssen die ehrlichen Steuerzahler nicht länger für den Missbrauch aufkommen und nur dann kann den wirklich Bedürftigen auch in Zukunft geholfen werden.
Anständige und integrationswillige Ausländer sollen nicht länger leiden
Ein zentrales Ziel der Ausschaffungsinitiative ist es, die Stellung der anständigen, integrierten und arbeitswilligen Ausländer in der Schweiz zu stärken. Es ist traurig, dass heute eine Minderheit unintegrierter, straffälliger und gewalttätiger Ausländer die gesamte ausländische Wohnbevölkerung in Verruf bringt. Daher ist es gerade für das Ansehen und den Respekt vor den integren und angepassten Ausländern wichtig, dass die „schwarzen Schafe“ ausgewiesen werden.
Bessere Integration
Die Ausschaffungsinitiative zeigt den Ausländern die Wichtigkeit einer guten Integration auf. Nur wer sich an die Schweizer Rechtsordnung hält und sich mit dieser auseinandersetzt, darf in der Schweiz bleiben. Dies motiviert die meisten Ausländer zu einer freiwilligen und vom Einwanderer ausgehenden Integration. Und nur eine auf eigener Motivation und auf eigenem Engagement bauende Integration führt zu einer „echten“ Integration.
Konsequente und einheitliche Ausschaffungspraxis
Die Massnahme des strafrechtlichen Landesverweises (alt-Art. 55 StGB) wurde leider im Jahr 2006 mit der Teilrevision des Schweizerischen Strafgesetzbuchs aufgehoben. Die Ausweisung ist heute nur noch im Ausländergesetz geregelt. Die Handhabung ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich und wird auch wenig konsequent umgesetzt. Die unterschiedliche Handhabung führt zu Unklarheiten und Unsicherheiten. Mit der Ausschaffungsinitiative sollen die Ausschaffung und das Einreiseverbot nun endlich – ihrer Wichtigkeit entsprechend – als Massnahmen in der Schweizer Bundesverfassung verankert werden.
Weniger Asylmissbrauch
Oft reisen Menschen, die hier mit vorgetäuschten Gründen ein Asylgesuch stellen, mit der direkten Absicht in die Schweiz ein, von unserem gut ausgebauten Sozialwesen zu profitieren oder sich mittels krimineller Machenschaften zu bereichern. Haftstrafen in den Schweizer Gefängnissen stellen für solche Leute meist keine harte Strafe, sondern einen hotelähnlichen Aufenthalt dar. Das gut ausgebaute Rechtsmittelsystem und der hohe Gefängnisstandard wirken vor allem für Kriminelle aus Drittweltstaaten kaum abschreckend.
Wäre diesen Ausländern die sichere Ausschaffung aufgrund ihrer Straftaten schon vor der Einreise bewusst, so könnten viele davon abgehalten werden, mit der direkten Absicht des Asylmissbrauchs in die Schweiz zu kommen.
Bessere Handhabe für Fremdenpolizei und Behörden
Durch die klar festgelegten Tatbestände für den Verlust jeglicher Aufenthaltsrechte krimineller Ausländer wird es für die Fremdenpolizei und für andere zuständige Behörden einfacher, eine Ausschaffung anzuordnen und durchzusetzen. Die in der Bundesverfassung festgehaltene Regelung führt zu einer einheitlichen Gesetzgebung bezüglich Ausweisung.
Die Auswirkungen der „Ausschaffungsinitiative“ betreffen uns alle. Unterstützen Sie daher die „Ausschaffungsinitiative“ der SVP – heute und anschliessend beim Sammeln der Unterschriften während der nächsten Wochen auf der Strasse!