Referat

Zuwanderung begrenzen

Die Schweiz hat die selbständige Steuerung und Kontrolle über die Zuwanderung verloren. Die Personenfreizügigkeit mit der EU zusammen mit den offenen Grenzen führten dazu, dass in den letzten vier…

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)

Die Schweiz hat die selbständige Steuerung und Kontrolle über die Zuwanderung verloren. Die Personenfreizügigkeit mit der EU zusammen mit den offenen Grenzen führten dazu, dass in den letzten vier Jahren der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen, bei über einem Prozent der Gesamtbevölkerung lag. In absoluten Zahlen ausgedrückt heisst das, dass durchschnittlich mehr als 83‘000 Personen jedes Jahr zusätzlich in die Schweiz eingewandert sind. 70% der Zuwanderer kommen aus dem EU-Raum. Die Zuwanderung aus der EU lässt sich wegen der Personenfreizügigkeit nicht mehr beeinflussen. Die negativen Folgen dieser Situation werden immer offensichtlicher. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die Schweiz die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnt und den Zustrom von Einwanderern begrenzen kann.

In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Die Zuwanderung erfolgt heute wegen der Personenfreizügigkeit ungebremst. Diese Situation wird durch einen zu einfachen Familiennachzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegale Aufenthalter und erneut steigende Asylzahlen weiter verschärft. In nur sechzig Jahren hat sich der Ausländeranteil in der Schweiz knapp vervierfacht. Und dies obwohl noch nie so viele Personen eingebürgert wurden. Betrug der Ausländeranteil 1950 noch 5,9%, stieg er bis 2009 explosionsartig auf 21,7% an. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren, massiven Bevölkerungswachstum. Bald schon könnten über 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben.

Die negativen Folgen der Zuwanderung nehmen zu
Die Folgen der Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher. Die Folgen für die Infrastrukturen sind immens, der Verkehr wird stark zunehmen. Die Nachfrage nach Wohnraum explodiert. So sind die Mietpreise, insbesondere in den Städten, massiv gestiegen, in der Stadt Zürich beispielsweise um 60% in den letzten 10 Jahren. Aber auch auf dem Land werden die Boden- und Mietpreise immer höher. Im Energiebereich führt die Zuwanderung zu einer weiter steigenden Nachfrage nach Elektrizität, was zusätzliche Produktionskapazitäten verlangt. Und auf dem Arbeitsmarkt findet ein Verdrängungsprozess statt. Zuwanderer aus der EU verdrängen in verschiedenen Branchen Arbeitnehmer aus Drittstaaten. Diese belasten dann unser Sozialsystem. Auch die Arbeitslosigkeit ist für eine Hochkonjunkturphase mit über 3 Prozent vergleichsweise hoch.

Steuerbarkeit zurückgewinnen
Mittlerweile bestreitet kaum mehr jemand, dass vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf besteht. Doch fehlen seit der Einführung der Personenfreizügigkeit weitgehend die Instrumente zur Steuerung der Zuwanderung. Für die SVP ist klar, dass die Handlungshoheit im Bereiche der Migration zurückgewonnen werden muss. Die Zuwanderung ist zu begrenzen und muss selber gesteuert werden können. Darum müssen wir von der SVP vors Volk:

Eine Begrenzungsinitiative bringt uns die Steuerungsinstrumente zurück
Folgende Punkte müssen in der Verfassung verankert werden:

  • Die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern muss wieder eigenständig steuerbar sein.
  • Die Einwanderung muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländer- und Asylrechts begrenzt werden.
  • Bei der Erteilung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Grenzgängerbewilligungen ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Bedarf nach Arbeitskräften Rücksicht zu nehmen. Dabei soll ein Inländervorrang gelten.
  • Für die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sind Kriterien zu definieren, insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
  • Es besteht kein Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen.
  • Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Grundsätze verstossen.
  • Internationale Verträge, die der neuen Verfassungsbestimmung widersprechen, sind anzupassen oder zu kündigen.
Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)
 
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