Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Abzugsfähigkeit von Parteispenden bei den kantonalen Steuern.

 

Bei direkten Bundessteuern bis zu 10'100 Fr.

 

Bis zu 20'000 Fr. pro Person
(SG: Für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige und 10'000 Fr. für die übrigen Steuerpflichtigen).

 

Auf max. 20% des Nettoeinkommens begrenzt

 

Bis zu 15'000 Fr. pro Person

 

Bis zu 10'100 Fr. pro Person

 

Bis zu 20'000 Fr.  pro Person (Für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige und 10'000 Fr. für die übrigen Steuerpflichtigen.)

 

bis 10'000 Fr. pro Person

 

Bis zu 6'000 Fr. pro Person

 

Bis 5'300 Fr. pro Person

 

Bis zu 5'200 Fr. pro Person

 

Bis zu 5'000 Fr. pro Person

 

Wenden Sie sich bitte bei allfälligen Fragen oder bei grösseren Spendenbeträgen an Ihre kantonale Steuerbehörde.

DARUM SPENDE ICH:

  • Weil ich einen Teil der Schweiz bin,
  • klare Positionen liebe
  • und die gleichen Ziele unterstütze
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