Die SVP findet es richtig, dass Kriegsvertriebene aus der Ukraine Schutzstatus in der Schweiz erhalten sollen – allerdings ist Hilfe vor Ort in den Nachbarstaaten vorzuziehen.
Grundsätzlich gilt: Die allgemeine Hilfsbereitschaft darf nicht zu Fehlentscheidungen führen, die dann wieder die Schweizer Bevölkerung ausbaden muss. Sonst wiederholen sich die Fehler und Probleme mit den Balkan-Flüchtlingen der 1990er Jahre.
Der Bundesrat hat darum sicherzustellen, dass der Schutzstatus S nur erteilt wird
– an Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft. Ausländer, welche in der Ukraine wohnen, sind davon auszunehmen. Sie sie können in ihr Heimatland zurückkehren;
– an ukrainische Personen, deren Identität zweifelsfrei feststeht. Dies ist im Interesse der inneren Sicherheit und der hier lebenden Menschen;
Weiter verlangt die SVP, dass
– bei Straffälligkeit der Schutzstatus sofort erlischt;
– ukrainische Familien nicht mit männlichen, vorwiegend muslimischen Asylmigranten vermischt werden;
– die Schutzbedürftigen mit dem Existenzminimum gemäss Bundesverfassung unterstützt werden, sollten sie kein ausreichendes Vermögen haben (Unterkunft, Gesundheit, Nothilfe);
– kein Anrecht auf Sozialhilfe nach Skos eingeführt wird;
– der Status auf 1 Jahr befristet ist;
– der Bundesrat alle 3 Monate den Schutzstatus überprüfen und ggf. deaktivieren muss;
– keine Gelder aus kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) verwendet werden;
– der Schutzstatus nicht um weitere Personen / Nationalitäten erweitert werden darf;
– der Bundesrat ein Konzept für Rückkehrhilfe erstellen muss.