Medienmitteilung

Schutzstatus Ja – aber nicht Fehler wiederholen

Die SVP findet es richtig, dass Kriegsvertriebene aus der Ukraine Schutzstatus in der Schweiz erhalten sollen – allerdings ist Hilfe vor Ort in den Nachbarstaaten vorzuziehen.

Grundsätzlich gilt: Die allgemeine Hilfsbereitschaft darf nicht zu Fehlentscheidungen führen, die dann wieder die Schweizer Bevölkerung ausbaden muss. Sonst wiederholen sich die Fehler und Probleme mit den Balkan-Flüchtlingen der 1990er Jahre.

Der Bundesrat hat darum sicherzustellen, dass der Schutzstatus S nur erteilt wird

– an Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft. Ausländer, welche in der Ukraine wohnen, sind davon auszunehmen. Sie sie können in ihr Heimatland zurückkehren;

– an ukrainische Personen, deren Identität zweifelsfrei feststeht. Dies ist im Interesse der inneren Sicherheit und der hier lebenden Menschen;

Weiter verlangt die SVP, dass

– bei Straffälligkeit der Schutzstatus sofort erlischt;

– ukrainische Familien nicht mit männlichen, vorwiegend muslimischen Asylmigranten vermischt werden;

– die Schutzbedürftigen mit dem Existenzminimum gemäss Bundesverfassung unterstützt werden, sollten sie kein ausreichendes Vermögen haben (Unterkunft, Gesundheit, Nothilfe);

– kein Anrecht auf Sozialhilfe nach Skos eingeführt wird;

– der Status auf 1 Jahr befristet ist;

– der Bundesrat alle 3 Monate den Schutzstatus überprüfen und ggf. deaktivieren muss;

– keine Gelder aus kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) verwendet werden;

– der Schutzstatus nicht um weitere Personen / Nationalitäten erweitert werden darf;

– der Bundesrat ein Konzept für Rückkehrhilfe erstellen muss.

 
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