Medienmitteilung

Schweizer Recht vor fremdem, internationalem Recht

Die SVP hat heute an einer Medienkonferenz Wege aufgezeigt, wie die zunehmende Verdrängung des schweizerischen Rechts durch internationales Recht gestoppt und der Einfluss des internationalen…

» Positionspapier: Schweizer Recht vor fremdem, internationalem Recht (August 2013) 

Die SVP hat heute an einer Medienkonferenz Wege aufgezeigt, wie die zunehmende Verdrängung des schweizerischen Rechts durch internationales Recht gestoppt und der Einfluss des internationalen Rechts besser kontrolliert werden kann. Mit konkreten Vorschlägen von Verfassungsänderungen soll der Vorrang des demokratisch legitimierten Schweizer Rechts gegenüber internationalem Recht wiederhergestellt werden. Die SVP will damit eine breite öffentliche Diskussion über das Verhältnis von Landesrecht und internationalem Recht lancieren. Eine Volksinitiative zu diesem Thema wird geprüft.

In den vergangenen Jahren dringt über verschiedene Kanäle (Staatsverträge, internationale Gerichte, autonomer Nachvollzug) immer mehr internationales Recht in unsere Rechtsordnung ein. Das Bundesgericht, der Bundesrat, die Verwaltung sowie Staats- und Völkerrechtsprofessoren haben in den letzten Jahrzehnten massgeblich dazu beigetragen, dass das internationale Recht in der Schweiz eine dominierende Kraft in der politischen Diskussion und in der Entwicklung des schweizerischen Rechts wurde. Sie haben alle den „Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht" propagiert und sich gegenseitig darin bestärkt, dass das internationale Recht in der Schweiz dem Landesrecht vorgehe. So stellt das Bundesgericht heute das internationale Recht über die von Volk und Ständen beschlossene Verfassung. Volksinitiativen werden nicht mehr umgesetzt. Die demokratische Staatsordnung wird mehr und mehr ausgehebelt. Volk und Parlament verlieren den gestaltenden Einfluss auf ihr eigenes Recht. Verbote und Regulierungen internationaler Organisationen werden – meist ohne öffentliche Debatte – übernommen, obwohl manche dieser Organisationen einseitige politische Ziele verfolgen und zudem demokratisch nicht legitimiert sind. Im Vordergrund steht die Europäische Union. Ähnliches gilt aber auch für die UNO, die OECD sowie die G-20-Treffen.

Dezidierte Reaktion gefragt
Diese unheilvolle Entwicklung, welche eine Gefahr für unsere Souveränität und die Demokratie darstellt, gilt es zu stoppen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Frage, ob und wie die Schweiz in Zukunft ihr eigenes Recht behalten und eine demokratisch legitimierte Rechtsentwicklung sichern kann. Um dies zu erreichen, muss aus Sicht der SVP

  • der Vorrang der Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht in der Verfassung festgehalten werden, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts. Das zwingende Völkerrecht soll die einzige inhaltliche Schranke einer Verfassungsänderung bleiben;
  • die Angleichung von schweizerischem Recht an internationales Recht in der Verfassung, in einem Gesetz oder einem referendumspflichtigen Staatsvertrag vorgesehen sein (womit insbesondere einem autonomen Nachvollzug und einer automatischen Übernahme von EU-Recht Grenzen gesetzt werden);
  • bei Entscheiden internationaler Gerichte und Behörden sichergestellt werden, dass diese unabhängig sind und das Recht so anwenden, wie es ursprünglich galt (womit die Unterwerfung der Schweiz unter den Europäischen Gerichtshof ausgeschlossen wird);
  • das Zusammenspiel von Landesrecht und internationalem Recht durch klare, nachvollziehbare Grundsätze geregelt werden. Diese sind:
  1. Die Verfassung als die oberste Rechtsquelle der Schweiz geht dem internationalen Recht vor, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts.
  2. Neuere Gesetze gehen älteren Staatsverträgen vor. Umgekehrt gehen neuere Staatsverträge älteren Gesetzen vor, jedoch nur, wenn der Staatsvertrag dem Referendum unterstanden hat.
  3. Widersprüche zwischen Landesrecht und internationalem Recht werden dadurch behoben, dass (i) im Fall des Vorrangs des Landesrechts Staatsverträge neu ausgehandelt oder nötigenfalls gekündigt werden bzw. dass (ii) im Fall des Vorrangs des Völkerrechts das Landesrecht dem widersprechenden Staatsvertrag angepasst wird.

Breite Diskussion führen
Die Schweiz muss im Interesse ihres Wohlstandes und der Erhaltung ihrer erarbeiteten Vorteile gegenüber anderen, vor allem europäischen Staaten den Grundsatz „Landesrecht vor internationalem Recht" anerkennen und so ihre Handlungsfreiheit bewahren.
Darüber hinaus geht es um eine Klärung verschiedener offener Punkte im Ver-hältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht. Diese Unklarheiten haben dem schweizerischen politischen System in den letzten Jahren geschadet (Stichwort: Nicht-Umsetzung von Volksinitiativen), und sie haben dazu geführt, dass das internationale Recht heimlich, durch viele kleine Schritte einen immer grösseren Stellenwert für sich beanspruchte, ohne dass sich Volk und Stände jemals dazu äussern konnten.
Diese Fragen werden gerade auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und im Zusammenhang mit der anstehenden Umsetzung vom Volk und Ständen angenommener Volksinitiativen in den kommenden Wochen und Monaten von brennender Aktualität sein.

Die SVP will ihre Vorschläge nun im Rahmen einer Vernehmlassung in die öffentliche Diskussion geben. Danach wird die Partei entscheiden, in welcher Form die konkreten Verfassungsänderungen politisch weiterverfolgt werden. Denkbar sind parlamentarische Vorstösse oder eine Volksinitiative, über deren Lancierung die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz zu entscheiden hat.

 

 
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