Die Wahrung der Unabhängigkeit des Landes ist der zentrale Staatszweck der Schweiz.
Die Wahrung der Unabhängigkeit des Landes ist der zentrale Staatszweck der Schweiz.
Unabhängig ist ein Land dann, wenn das, was im Land gelten soll, durch dieses Land selbst bestimmt wird.
Die höchste Staatsgewalt in der Schweiz ist der Souverän: d.h. für die Bundesverfassung „Volk und Stände“, für die Bundesgesetze das Schweizer Volk.
Es ist unbestreitbar: Vor allem dank der Selbstbestimmung und der direkten Demokratie verdankt die Schweiz ihren besseren Zustand.
Dies alles passt den meisten Politikern nicht. Unabhängigkeit und direkte Demokratie schränken ihren Handlungsspielraum ein, darum versuchen sie, die für sie unangenehme Machtbeschränkung – Unabhängigkeit des Landes und direkte Demokratie – los zu werden.
Doch wer dies als Politiker offen zugibt, begeht politischen Selbstmord. Also muss die Unterwanderung der Selbstbestimmung und der direkten Demokratie verdeckt und mit edler Begründung erfolgen.
Fremdes Recht und fremde Richter
Neuester Schachzug ist der geplante (verharmlosend und beschönigend genannte) „Rahmenvertrag“ mit der EU. Er bezweckt:
Dieser Vertrag verpflichtet die Schweiz, fremdes Recht und fremde Richter zu übernehmen, und wird die Selbstbestimmung und direkte Demokratie weitgehend ausschalten.
Schleichender EU-Beitritt
Wird dieser Vertrag genehmigt – er soll 2016 zur Abstimmung gelangen – wird die Schweiz – schleichend – Mitglied der EU werden, ohne dass die Stimmbürger dies bestimmen können. Es ist ein Vertrag zum schleichenden EU-Beitritt. Und dieser Vertrag – der künftig über der Bundesverfassung stehen wird – soll ohne obligatorisches Referendum erfolgen, d.h. der verfassungsmässige Souverän – Volk und Stände – wird ausgeschaltet.
Dieser Vertrag reiht sich ein in eine der vielen behördlichen Massnahmen zur Schwächung der Unabhängigkeit und der direkten Demokratie (Vorrang des „droit international“ vor der Bundesverfassung, Nichtdurchsetzung von Volksentscheiden, Erschwerung der Volksrechte u.a.m.).
Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP (Schweizer Recht statt fremde Richter) verhindert solche Umgehungsmanöver.