Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist der einzige Arbeitgeberverband für den Waren- und Personentransport zu gewerblichen Zwecken. ASTAG zählt schweizweit etwa 4200 Mitglieder (zum grossen Teil KMU). Dies entspricht einem Organisationsgrad von rund 70 Prozent.
Die Mitglieder der ASTAG beschäftigen ungefähr 42’000 Chauffeure.
Referat von Jean-Daniel Faucherre, Unternehmer und Vizepräsident ASTAG Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren
Sozialpartnerschaft
Seit mehr als zehn Jahren besteht eine nationale Sozialpartnerschaft mit dem Verband der Berufskraftfahrer, Les Routiers Suisses (LRS), der mit 17’000 Mitgliedern einen Organisationsgrad von rund 40 Prozent aufweist. Diese Sozialpartnerschaft wurde auf der Grundlage regelmässiger Verhandlungen im Rahmen eines alle zwei Jahre stattfindenden Runden Tisches gemeinsam entwickelt. So konnte eine neue Schwelle zugunsten der Fahrer überschritten werden. Konflikte, Streiks oder „wilde Aktionen“, wie sie in anderen Branchen üblich sind, gibt es bei uns nicht.
Eine Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Sozialverträge durch den Bund oder den Kanton zwischen der ASTAG und LRS kommt nicht in Frage. Wir verzichten auch auf Vollstreckungs- und Solidaritätsabgaben auf Kosten der Arbeitnehmer und der Unternehmen. Solche Abgaben entsprechen nach unserer Auffassung einer indirekten Querfinanzierung von weiteren Verbänden auf Kosten unserer Mitglieder.
Zum Vergleich: Stellen Sie sich vor, Sie wären der Leiter eines Unternehmens mit 100 Mitarbeitern, von denen 40 einer Gewerkschaft angehören und dennoch gibt es keine grossen Streitpunkte. Die UNIA hat keine Freude an unserer Sozialpartnerschaft, weshalb sie schon seit Jahren unermüdlich einzugreifen versucht. Dies, obwohl nur 2 bis 3 Prozent der Chauffeure Gewerkschaftsmitglieder sind.
ASTAG und LRS sind die Sozialpartner des kommerziellen Strassenverkehrs, die einen hohen Organisationsgrad aufweisen und damit legitime Interessenvertreter sind. Ganz im Gegensatz zu den Gewerkschaften wie UNIA oder SEV. Vor kurzem hat die UNIA sogar ASTAG und LRS vor Gericht gebracht mit dem Ziel, dass sie ebenfalls an der Sozialpartnerschaft teilnehmen kann. Aufgrund der sehr geringen Repräsentativität in der Branche (nur 2 bis 3 Prozent der Chauffeure sind Mitglied der Gewerkschaften), hat das Gericht sein endgültiges Urteil in dieser Sache gefällt, indem es die UNIA als nicht repräsentativ im Strassenverkehr einstufte.
Die ASTAG hat die «Werbekampagne» der Gewerkschaften UNIA, SEV und syndicom zur Kenntnis genommen, die am 19. Dezember 2017 stattfand – die sogenannte «Allianz» für den Güterverkehr, FAIRLOG. Die Argumente, die hinsichtlich der Notwendigkeit einer solchen «Allianz» vorgebracht werden, sind unbegründet, Beweis für eine mangelnde Branchenkenntnis oder gar arrogant. Um dies besser zu verstehen, sind hier drei Argumente dieser «Allianz» aufgeführt.
Argument 1: Prekäre Arbeitsbedingungen
Im Strassentransport gibt es – entgegen den Aussagen der «Allianz» – keine prekären Arbeitsbedingungen. Dies wird unter anderem durch den jüngsten SECO-Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bestätigt.
Argument 2: Zu wenig Kontrollen
Es ist allgemein bekannt, dass die Strassenverkehrsbranche zu den am stärksten regulierten und kontrollierten zählt. Beispiel:
Argument 3: Stress und längere Arbeitszeiten
Für die Fahrer bzw. die Transportunternehmen ist dies das Ergebnis von Staus und zu wenig LKW-Parkplätzen, auf denen der Fahrer eine Pause einlegen könnte. Um diesem Problem Abhilfe zu verschaffen, bräuchte es aber den entsprechenden Ausbau der Strasseninfrastruktur. Ein Bündnis der Gewerkschaften bietet hier dagegen keine Hilfe.
Darüber hinaus ist es bekannt, dass die Transporte keinen Selbstzweck haben, sondern den Bedürfnissen der Verbraucher (E-Commerce) und der Wirtschaft entsprechen. Nutzfahrzeuge werden nicht einfach zum Vergnügen gefahren.
Die wahren Absichten hinter FAIRLOG sind offensichtlich
a) Einen Organisationsgrad von mindestens 50 Prozent in der Transport- und Logistikbranche zu erreichen
b) Sicherung der Verbandsfinanzierung – Gewerkschaften finanzieren sich vor allem durch folgende Quellen:
c) Erhalt der Einkommensquellen
Es ist leicht zu verstehen, dass erweiterte GAV ein profitables Geschäft für die Gewerkschaften darstellen – dank den flankierenden Massnahmen ganz legal.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von einem GAV betroffen sind, sind solche Verträge sehr teuer und stören den reibungslosen Geschäftsprozess innerhalb des Unternehmens.
Ein praktisches Beispiel bietet der GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR): Die FAR-Stiftung musste zuletzt wegen Geldmangels die Beiträge der Arbeitgeber und -nehmer um 7 Prozent erhöhen. Genauso ist die RETABAT-Stiftung im Wallis, die das gleiche Ziel anstrebt, in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten. Darüber hinaus ist ein Freizügigkeitsrecht für den Arbeitnehmer, wie es sonst bei allen Pensionskassen bei einem Stellenwechsel üblich ist, in der FAR- und RETABAT-Stiftung nicht bekannt. Wenn also ein 56-jähriger Bauarbeiter seine Stelle wechselt, bleiben alle seine Beiträge und die des Arbeitgebers in den Kassen der FAR-Stiftung.
Oder denken Sie an die Massendemonstrationen der UNIA, die 2015 auf den Baustellen des Kantons Zürich stattgefunden haben, um das Lohndumping einer grossen Gipserfirma anzuprangern. In diesem Fall musste sogar das Handelsgericht Bern der UNIA verbieten, auf den Baustellen in Zürich weiter zu demonstrieren. Das betroffene Unternehmen erlitt erhebliche finanzielle Verluste.
Fazit
Wie Sie es am Beispiel der ASTAG erkennen können, ist das auch ohne erweiterte GAV möglich. Aus diesem Grund fordere ich Sie, Unternehmer und verantwortungsbewusste Bürger, auf, NEIN zu einem noch umfassenderen Gesamtarbeitsvertrag zu sagen.