Die SVP Schweiz hält für die Organspende ein Erklärungsmodell für zielführend, welches der Rolle der Angehörigen gerecht wird, und sie in ihrer schwierigen Rolle unterstützt. Hier und bei den Voraussetzungen zur Durchführung vorbereitender medizinischer Massnahmen geht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Organspendelösung, die einen Wechsel zur Widerspruchslösung erzwingen würde, in die richtige Richtung. Dem vorgeschlagenen Widerspruchsregister steht die SVP hingegen ablehnend gegenüber. Sie plädiert für praktikablere Lösungen, welche auch für die Bevölkerungsinformation mit einem tragbareren Aufwand verbunden wären.
Bei guter Ausgestaltung kann ein von der Ethikkommission empfohlenes Erklärungsmodell sowohl von den Gegnern wie auch von Befürwortern der Widerspruchs-, respektive Zustimmungslösungen mitgetragen werden. Der Idee nach weist der indirekte Gegenvorschlag zur Organspende Initiative in die richtige Richtung. Die SVP Schweiz nutzt die Gelegenheit dieser Vernehmlassung, konstruktive Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung zu geben.
Der Bundesrat will den Angehörigen weiterhin ein Mitspracherecht einräumen, und ihren Kenntnisstand über den Willen der verstorbenen Person verbessern. Damit weist der Gegenvorschlag gegenüber der Initiative bereits einen zentralen Mehrwert auf. Die SVP Schweiz legt Wert darauf, dass im definitiven Gegenvorschlag eine praktikable Idee enthalten ist, wie die allfällige Organspendebereitschaft von Verstorbenen postum festgestellt werden kann. Das vorgeschlagene Widerspruchsregister wäre aber keine zweckdienliche Lösung. Der dafür notwendige Aufwand für die Information der Bevölkerung wird bislang sicherlich unterschätzt.
Wenn die Spendebereitschaft wirklich angehoben werden soll, wäre das Setzen von positiven Anreizen, wie in der Motion Herzog 19.3906 angeregt, zu erwägen. Sinnvoll wäre zudem, wie in der Pa.Iv. 18.443 vorgeschlagen, die seit 2010 für alle Versicherten obligatorische Versichertenkarte zum Festhalten des Spenderwillens zu nutzen. Darauf könnten die Versicherten nicht nur ihre allfällige Ablehnung oder Zustimmung, sondern auch ihre Unentschlossenheit oder gar keine Aussage angeben dürfen. Mit dieser Lösung wird erreicht, dass sicher alle potentiellen Spendebereiten eine konkrete Gelegenheit haben, ihren Spendewillen festzuhalten, ohne dass die übrigen Versicherten genötigt werden, sich endgültig festzulegen. Damit entfällt eine problematische Äusserungspflicht. Diese Angabe lässt für Angehörige Rückschlüsse zu, inwiefern eine verstorbene Person sich überhaupt mit der Frage auseinandergesetzt hat. Vergessen werden darf bei alledem nicht, dass auch die möglichen Empfänger einer Organspende vor schwierige Entscheidungen gestellt werden.
Wenn die vorbereitenden medizinischen Massnahmen wie in der Vernehmlassung dargelegt getroffen werden, kann die SVP Schweiz sich damit einverstanden erklären.
Der Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» hat die Spenderate bereits erfreulich beeinflusst. Für die SVP Schweiz ist das ein weiterer Grund, weiter pragmatische Wege anstelle der ethisch fragwürdigen Widerspruchslösung zu verfolgen.