Vernehmlassung

Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament (15.438 Pa.Iv. Berberat)

Die SVP lehnt die beiden Vorschläge für eine sogenannte Regelung des Lobbyings im Bundeshaus ab. Eigentlich handelt es sich dabei um blosse Zugangsregelungen zum Bundeshaus und nicht um Lobbying-Regeln. Die SVP ist für die Beibehaltung des bisherigen Systems der Ausstellung von zwei Zugangskarten zum Parlamentsgebäude pro Parlamentarier/in. Dieses ist mit wenig administrativem Aufwand und klaren Verantwortlichkeiten bei den Parlamentsmitgliedern verbunden. Die Regelung ist bereits restriktiv genug, wenn man sie mit anderen Ländern vergleicht.

Im Sinne der Transparenz würden wir es hingegen begrüssen, wenn die Identifikation (Name, Funktion, Unternehmen/Organisation) sämtlicher Inhaber solcher Zugangskarten auf der Website parlament.ch öffentlich aussagekräftiger publiziert und auf den Zugangsbadges entsprechend aufgedruckt würde.

Das vorliegende Konzept der Kommissions-Minderheit ist vollzugsuntauglich, löst extrem viel Aufwand und Kosten aus, führt zu mehr Lobbyisten im Bundeshaus und ist letztlich nicht wirklich transparent. Es ist zu befürchten, dass dadurch die grossen Lobby-Unternehmen gegenüber Einzel-Lobbyisten bevorzugt würden.

Beide Vorschläge tangieren zudem das Lobbying ausserhalb des Bundeshauses (also von Verbänden, Interessengruppen und Unternehmen, die via Post, E-Mail, Telefon oder Direktkontakten agieren) nicht. Ein neues kompliziertes Regelwerk, nur für den Zugang zum Bundeshaus, braucht es nicht.

Demokratie bedeutet auch Zugang zu den Parlamentariern
Es ist das Wesen unserer Demokratie, dass unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier, ja sogar die Bundesrätinnen und Bundesräte, zugänglich sind. Man kann sie auf der Strasse oder an Veranstaltungen persönlich ansprechen, ihnen E-Mails und Post schicken oder sie sogar für ein Gespräch treffen. Das gilt für alle, von der Schülerin, über den interessierten Stimmbürger oder Journalisten, bis hin zu Lobbyisten. Nicht die Abschottung und Kanalisierung der Meinungen, sondern die Meinungsvielfalt, müssen unser Ziel sein. Der unkomplizierte Zugang der Zivilgesellschaft zum Parlament muss für alle offen und möglich bleiben.

Nicht anfällig gegen penetrante Beeinflussung
Gegen aufdringliche Versuche der Beeinflussung wissen sich gute, vom Volk gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier abzuschotten. Denn spätestens im Nationalrat und im Ständerat sind sie nicht mehr einer Organisation oder einem Unternehmen verpflichtet, sondern primär ihren Wählerinnen und Wählern. Wahlen wirken korrigierend.

Unser Milizsystem ist auf umfassende und differenzierte Informationen für die Entscheidungsfindung in politischen Fragen angewiesen. Ein politisches Geschäft durchläuft in der Schweiz einen langen Weg bis zur Umsetzung. Es wird zuerst von der Verwaltung, vom Bundesrat, den zuständigen Kommissionen, von beiden Parlamentskammern und oftmals sogar vom Volk bearbeitet und entschieden. Die Masse von Entscheidungsträgern (selbst die Landesregierung besteht in der Schweiz nicht aus einer, sondern aus sieben Personen) macht eine Beeinflussung im grossen Stil praktisch unmöglich. Hingegen sind Politiker froh um Hintergrundinformationen aus den betroffenen Branchen und Organisationen. So können Vor- und Nachteile abgewogen werden, wenn Entscheide anstehen.

Bestehende Lösung ist nicht optimal, aber einfacher als alle anderen Lösungen
Maximal können heute 492 Personen (246 x 2 Karten) mit Zugangsbadges ins Bundeshaus. Derzeit sind aber nur ca. 340 davon effektiv vergeben. Und von diesen befinden sich gegen 50 im Besitz von persönlichen Mitarbeitern oder Familienmitgliedern, also nicht von Lobbyisten.

Insbesondere mit dem Konzept der Kommissionsminderheit würden sich künftig sogar noch mehr Lobbyisten im Bundeshaus aufhalten als heute. Aber auch das Konzept der Kommissionsmehrheit löst unter dem Strich mehr Aufwand aus, als das heutige System.

Die bestehende Lösung, ist mit einer klaren Verantwortung der einzelnen Parlamentsmitglieder verbunden. Sie steuern die Menge an Lobbyisten im Bundeshaus selber. Zudem verursacht die bestehende Lösung nur geringen administrativen Aufwand und ist deshalb beizubehalten. Es gibt aus Sicht der SVP weder ein wirkliches Problem, noch Handlungsbedarf.

 
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