Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sollen die Ausgaben des Bundes gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 um 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken reduziert werden. Damit will der Bundesrat den Prognosen (Stand Februar 2016) Rechnung tragen, welche ab dem Jahr 2018 strukturelle Defizite vorsehen.
Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sollen die Ausgaben des Bundes gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 um 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken reduziert werden. Damit will der Bundesrat den Prognosen (Stand Februar 2016) Rechnung tragen, welche ab dem Jahr 2018 strukturelle Defizite vorsehen. Das oberste Ziel des Stabilisierungsprogramms besteht gemäss Bundesrat sodann darin, die Schuldenbremse in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Die SVP ist ebenfalls der Auffassung, dass die Schuldenbremse zwingend eingehalten werden muss und begrüsst daher, dass der Bundesrat bestrebt ist, den Bundeshaushalt zu stabilisieren und schuldenbremsenkonform auszugestalten. Dies reicht aus Sicht der SVP jedoch nicht aus.
Vor dem Hintergrund, dass auch mit dem vorliegenden Stabilisierungsprogramm die Ausgaben bis 2019 auf 74,7 Milliarden Franken ansteigen sollen (gegenüber 67,1 Milliarden im aktuellen Voranschlag 2016), kann von einer Stabilisierung keine Rede sein. Die Verwendung des Begriffes „Stabilisierung“ ist in Anbetracht dieser Zahlen irreführend. Die Ausgaben werden nicht stabilisiert, sondern wachsen nur etwas weniger stark an als dies in der bisherigen Planung vorgesehen war.
Der Bundesrat macht es sich zudem zu einfach, mit der durch die Aufhebung der Wechselkursuntergrenze geschuldeten Aufwertung des Schweizer Frankens einen externen Faktor als „wichtigsten“ Grund für das Stabilisierungsprogramm ins Feld zu führen. Die SVP ist der Auffassung, dass die finanziellen Probleme primär hausgemacht, d.h. auf die gestiegene Staatsquote und die damit verbundenen Ausgabenerhöhungen zurückzuführen sind.
Doch statt vor diesem Hintergrund die Staatsausgaben zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren, sieht das Stabilisierungsprogramm auch für die Finanzplanjahre 2017-2019 ein durchschnittliches Wachstum von 2,7 Prozent vor. Damit übertrifft das Ausgabenwachstum im Legislaturzeitraum das prognostizierte BIP-Wachstum von 2,2 Prozent deutlich und muss als überproportional bezeichnet werden. Es ist bezeichnend, dass selbst nach der Umsetzung der zur Vernehmlassung stehenden Massnahmen sowie dem positiven Rechnungsabschluss 2015 ab 2018 strukturelle Defizite in der Höhe von rund 500 Millionen Franken verbleiben.
Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 in der vorliegenden Form stellt sich damit als gut gemeintes, jedoch unzureichendes Massnahmenpaket heraus, das zwingend zu korrigieren ist.
Die Position der SVP zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist zusammengefasst die folgende:
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Die SVP begrüsst es ausdrücklich, dass das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts primär über ausgabenseitige Massnahmen erreicht werden soll. Hinsichtlich der im Stabilisierungsprogramm getroffenen Grundsätze haben wir jedoch verschiedene Anmerkungen und Forderungen:
1. Anteil der gebundenen Ausgaben im Stabilisierungsprogramm erhöhen
Der Miteinbezug der stark gebundenen Ausgaben ins Stabilisierungsprogramm ist absolut notwendig, jedoch tragen diese mit einem Anteil von lediglich 20 Prozent substantiell zu wenig bei. Im Voranschlag 2016 machten die stark gebundenen Ausgaben insgesamt 56,3 Prozent der Gesamtausgaben aus.
2. Grösserer Entlastungsbeitrag des Eigenbereichs notwendig
Wir teilen die Auffassung, dass eine angemessene Beteiligung des Eigenbereichs für den Erfolg von Entlastungsprogrammen absolut zentral ist. Der Entlastungsbeitrag des Eigenbereichs beträgt gemäss Vorlage 20 bis 30 Prozent. Bei einem Sach- und Betriebsaufwand sowie einem Personalaufwand von rund 10 Milliarden Franken soll der Eigenbereich Entlastungseffekte von rund 330 Millionen leisten (3,3 Prozent der Eigenausgaben ohne Rüstung). Wir begrüssen diese Massnahme grundsätzlich, sind jedoch der Ansicht, dass dieser Anteil noch stark erhöht werden muss.
Dies gilt insbesondere für den Personalaufwand. Die vorgesehenen Sparmassnahmen beim Personalaufwand von 66 Mio. (2017) bis 69 Mio. (2019) Franken entsprechen bei einem Personalaufwand von 5,529 Mrd. (2017) bzw. 5,583 Mrd. (2019) Franken Kürzungen von deutlich weniger als 2 Prozent. Zwischen 2007 und 2014 stieg der Personalbestand in der Bundesverwaltung aber um ca. 6%, und dies obwohl seit der Einführung des NFA im Jahr 2008 dem Bund keine massgeblich neuen Kompetenzen übertragen wurden. Eine Korrektur dieses Wachstumstrends ist überfällig. Zudem verlangen wir dringend eine Angleichung des Bundespersonalrechts an das Obligationenrecht. Insbesondere für die höheren Lohnklassen sind die Gesamtleistungen des Bundes überdurchschnittlich und müssen auf ein branchenübliches Mass reduziert werden.
Beispielsweise sehen wir beim Beratungsaufwand ein Entlastungspotential, welches substantiell über den im Stabilisierungsprogramm vorgesehenen Kürzungen liegt. Ausgehend vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 09.4011 zur Transparenz bei Expertenmandaten der Bundesverwaltung, verlangt die SVP eine Reduktion der Dienstleistungszahlungen (insbesondere bei den „betriebswirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen wie Managementberatung und Coaching“ und der Öffentlichkeitsarbeit) um folgende Beträge:
1. Behörden und Gerichte |
CHF 4 000 000 |
2. Departement für auswärtige Angelegenheiten |
CHF 50 000 000 |
3. Departement des Inneren |
CHF 40 000 000 |
4. Justiz- und Polizeidepartement |
CHF 35 000 000 |
5. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
CHF 60 000 000 |
6. Finanzdepartement |
CHF 50 000 000 |
7. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung |
CHF 40 000 000 |
8. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
CHF 60 000 000 |
Total |
CHF 339 000 000 |
3. Fehlende Prioritätensetzung der Sparmassnahmen
Zwei Bereiche, die Landwirtschaft und die Landesverteidigung, können nicht für das grosse Wachstum der Bundesausgaben verantwortlich gemacht werden. Die SVP verschliesst sich Sparmassnahmen in diesen Bereichen nicht grundsätzlich, doch wenn gespart werden soll, muss dies zuerst in jenen Bereichen geschehen, in denen während den vergangenen Jahren die Ausgaben am stärksten gewachsen sind (s. Abb.).
Landwirtschaft und Verteidigung können nicht für Staatswachstum verantwortlich gemacht werden.
Quelle: economiesuisse.
Bevor in den anderen Bereichen effektive Massnahmen ergriffen werden, kann die SVP Sparmassnahmen im Bereich der Landwirtschaft und der Landesverteidigung nicht zustimmen. Würde das Stabilisierungsprogramm ohne Änderungen umgesetzt, muss die Landwirtschaft eine jährliche Abnahme ihres Budgets um 1,2 Prozent in Kauf nehmen, während die meisten anderen staatlichen Aufgabenbereiche auch nach 2017 jährlich mehr Geld erhalten, nämlich im Durchschnitt 2,7%.
Zudem ist die Landesverteidigung bei den Ausgaben klar zu priorisieren. In diesem Bereich finden sich für unser Land für die kommenden Jahre die grössten Herausforderungen, bedingt durch die verschärfte Sicherheitslage in Europa und die massiven Migrationsströme.
Die SVP verlangt neben der Umsetzung der vorgängig erwähnten Massnahmen, Ausgabenkürzungen-, bzw. Aufstockungen in folgenden Aufgabengebieten:
Aufgabengebiet |
Anstieg 1990-2015 |
LFP 2019 |
Anstieg 15-19 (in Mio.) |
Haltung der SVP |
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen |
+140,3% |
2 727 |
-17 |
Gemäss Stabilisierungsprogram. |
Ordnung und öffentliche Sicherheit |
+119,8% |
1 183 |
+64 |
Gemäss Stabilisierungsprogramm. |
Beziehungen zum Ausland – Intern. Zusammenarbeit |
+143,5% |
3 654 |
-48 |
Deutlich mehr Einsparungen Reduktion der APD-Quote auf 0,3% des BNE bis 2020 (von 3,2 Mrd. auf 1,9 Mrd.). Die Asylausgaben sind der APD anzurechnen. |
Landesverteidigung |
-19,8% |
4 998 |
+288 |
Zusätzliche Mittel nötig Um den durch das Parlament beschlossene Rahmenkredit zu erreichen, gilt es das Budget bereits ab 2017 auf 5 Mrd. aufzustocken. |
Bildung und Forschung |
+152,3% |
7 939 |
+582 |
Nullwachstum ist anzustreben Dies entspricht 23,8 Mrd. für die Periode 2017-20 analog 2013-16. |
Kultur und Freizeit |
+129,7% |
545 |
+38 |
Deutlich höherer Entlastungsbeitrag Nullwachstum zur Rechnung 2015 (Kürzungen ggü. LFP bei der Filmförderung). |
Gesundheit |
+164% |
252 |
+18 |
Mittelfristig Senkung der gebundenen Ausgaben Gemäss Analyse der gebundenen Ausgaben des Bundesrats (August 2016). |
Soziale Wohlfahrt |
+225,3% |
24 440 |
+2 073 |
Mittelfristig Senkung der gebundenen Ausgaben Gemäss Analyse der gebundenen Ausgaben des Bundesrats (August 2016). |
Verkehr |
+84,6% |
10 838 |
+2 296 |
Gemäss Stabilisierungsprogramm. |
Umwelt und Raumordnung |
+267,1% |
1 551 |
+92 |
Deutlich höherer Entlastungsbeitrag Alle sieben Rahmenkredite sollen anteilsmässig gesenkt werden. Es ist ein Nullwachstum zur Rechnung 2015 anzustreben. |
Landwirtschaft und Ernährung |
+45,4% |
3 514 |
-169 |
Kein einseitiger Sparbeitrag Die Zahlungen sind gemäss Stand 2015 weiterzuführen. Die Aufwände für die Jahre 2017-2019 sind somit zu erhöhen. |
Wirtschaft |
+14,9% |
2 059 |
+1 319 |
Gemäss Stabilisierungsprogramm. |
Finanzen und Steuern |
+132,3% |
11 020 |
+1 069 |
Gemäss Stabilisierungsprogramm. |
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Total |
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74 719 |
+7 605 |
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Aus Sicht der SVP erscheint insbesondere eine deutliche Reduktion bei der Entwicklungshilfe notwendig. Die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) sind in den letzten Jahren jährlich um mehr als 7 Prozent gewachsen, d.h. von 2,7 Milliarden im 2010 auf 3,2 Milliarden Franken im Jahr 2014. Von allen grossen Aufgaben des Bundes expandierte die Entwicklungshilfe am weitesten. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der SVP angezeigt, das geplante Ausgabenwachstum bei der Entwicklungshilfe für die Legislaturfinanzplanjahre 2017-2019 viel stärker zurückzunehmen, als das Stabilisierungsprogramm es vorsieht.
4. Verzicht auf Projekte, rasche Umsetzung der Massnahmen
Die SVP verlangt vom Bundesrat einen Teil der auf Seite 15 des erläuternden Berichts beschriebenen weitergehenden Handlungsoptionen bereits im Rahmen des Stabilisierungsprogramms zu ergreifen und umzusetzen:
Der Bundesrat hat weiter seinen Handlungsspielraum zu nutzen und auf geplante Vorlagen, welche zusätzlichen administrativen und bürokratischen Aufwand und damit unnötige Kosten verursachen zu verzichten. Das Parlament hat von der Möglichkeit, kostspielige Geschäfte zu sistieren, ebenfalls Gebrauch zu machen. Zudem gilt es nicht eingeplante Mehrbelastungen zu vermeiden.
5. Sparen in der Verwaltung, nicht an der Front und bei der Sicherheit
Bei den konkreten Massnahmen im Personalbereich fällt auf, dass die Prioritätensetzung teilweise fragwürdig ausfällt. Ein Beispiel dazu: Für den zivilen Zoll sind verschiedene Aufgabenverzichte geplant. So sollen u.a. 12. Zollstellen geschlossen werden und sämtliche Zollstellen mit Ausnahme von Zürich-Flughafen sollen samstags nicht mehr bedient werden. Die Schliessung der Zollstellen sowie die Einschränkung der Öffnungszeiten lehnt die SVP klar ab. In der Folge des resultierenden Dienstleistungsabbaus würden die Zollhürden für viele Firmen erhöht und deren Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.
Grundsätzlich ist es für die SVP nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat primär an der Front und an der Sicherheit sparen will. Das Stabilisierungsprogramm sieht vor, beim EFD (2014: 8‘539 Stellen) im Eigenbereich 53 Stellen zu streichen, davon 44 beim zivilen Zoll. Anstatt in der Zentralverwaltung den Rotstift anzusetzen, wird an der Front gespart. Dort, wo schon heute Not am Mann ist.
6. Aufgabenverzichtsplanung muss an die Hand genommen werden
In einer liberalen und freiheitlichen Gesellschaftsordnung wie der Schweiz hat sich der Staat auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Seit Jahren findet jedoch eine gegenläufige Entwicklung statt: Anstatt sich auf die verfassungsmässig festgelegten Hauptaufgaben zu beschränken und das Subsidiaritätsprinzip zu beachten, breitet sich der Staat immer mehr aus, gibt sich selber neue Aufgaben und konkurrenziert damit teilweise auch die Privatwirtschaft. Wir verlangen deshalb vom Bundesrat, ein Aufgabenreduktionsprogramm vorzulegen, in welchem er pro Departement Sparvorgaben festlegt.