Die Schweizer Wirtschaft ist auf wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbindungen angewiesen, damit sie ihre Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb – auch nach dem Wegfall der Holdingprivilegien – aufrechterhalten bzw. weiter ausbauen kann. Diese Ansprüche stellt die SVP auch an das Nachfolgeprojekt der an der Urne gescheiterten Unternehmenssteuerreform III, die jedoch von der Steuervorlage 17 (SV17) in der jetzt vorliegenden Form noch nicht befriedigt werden können. Materiell erachtet die SVP die Vorlage als ungenügend, um das in sie gesetzte Kernziel eines attraktiven Steuerstandortes auch tatsächlich zu erreichen. Die SVP wird sich deshalb im weiteren Verfahren dafür einsetzen, die Vorlage mit weiteren Elementen zu ergänzen, welche die steuerliche und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern und steigern. In diesem Zusammenhang verlangt die SVP vom Bundesrat, dass er spätestens in seiner Botschaft zwingend die dynamischen Auswirkungen der SV17 auf die Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone von natürlichen und juristischen Personen aufzeigt. Tut er dies nicht, wird die SVP die Vorlage zurückweisen. Wenn die SV17 den Unternehmensstandort Schweiz effektiv attraktiver gestalten würde, könnten allfällige kurzfristige Ausfälle mittel- und langfristig durch zusätzliches Steuersubstrat dynamisch mehr als kompensiert werden. Dieser Effekt war im Übrigen auch bei früheren Steuerreformen feststellbar. Ebenfalls verlangt die SVP vom Bundesrat, die Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Reformvorhaben der Kantone müssen noch vor der Schlussabstimmung in den beiden Räten über die SV17 bekannt sein. Ansonsten wird sich die SVP dafür einsetzen, die Schlussabstimmung zu sistieren. Der Bundesrat wird aufgefordert, eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung der Kantone in die Botschaft aufzunehmen.
Die Notwendigkeit eines Nachfolgeprojekts für die an der Urne gescheiterte Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist für die SVP unbestritten. Das prioritäre Ziel einer solchen Reform muss aber – auch unter Berücksichtigung der politischen Akzeptanz – zwingend sein, dass die Schweiz ihre Spitzenposition im steuerlichen Standortwettbewerb verteidigen und sogar ausbauen kann. Die Wirkung der Reform muss zum Ziel haben, dass die internationalen Konzerne weiterhin in der Schweiz investieren und nicht abwandern. Hierfür bedarf es gerade für international tätige Unternehmen unbedingt Ersatzinstrumente, um den allgemeinen Steuersatz zu mindern. Die SVP ist klar der Auffassung, dass die in der Vorlage präsentierten Massnahmen diesem Anspruch nicht genügen. Durch eine Umsetzung der SV17 in vorliegender Form wird die Schweiz ihrem Führungsanspruch im Bereich der Unternehmensbesteuerung nicht gerecht werden. Hier muss nachgebessert werden. Zur Kompensation der Standortattraktivitätseinbusse aufgrund der Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften (sowie der Aufhebung der Steuerpraxis für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches), welche zu signifikant höheren Gewinnsteuereinnahmen der Kantone und Gemeinden führen wird, muss dazu ein klarer Fokus auf die standortrelevanten Themen gelegt werden.
Sachfremde Elemente in der SV17 werden abgelehnt
Die sachfremde Erhöhung der Familienzulagen wird von der SVP klar abgelehnt. Es darf nicht sein, dass der Bundesrat nach dem gescheiterten «70 Franken-Buebetrickli» bei der Altersvorsorge 2020 der Bevölkerung einmal mehr eine Vorlage mit einem «Zückerchen» verkaufen will, dessen Finanzierung zur unnötigen Mehrbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen und damit der Bürger führt.
Spielräume müssen ausgenutzt werden
Auch bedauert die SVP, dass in der SV17 auf eine Gewinnsteuersatzsenkung verzichtet wird, während alle Länder um uns herum ihre Steuersätze reduzieren und ihre Konkurrenzfähigkeit dadurch erhöhen. Wenn als Folge der Abschaffung gewisser Steuerregimes der Steuersatz für viele Firmen steigt, ist eine allgemeine Gewinnsteuersatzsenkung die einzig richtige Antwort. Denn aus Sicht der SVP müssen zwingend die vorhandenen Spielräume der internationalen Vorgaben umfassend genutzt werden, wobei aber auch die ordentlich besteuerten Unternehmen nicht vergessen werden dürfen. Im Steuerbereich muss die Strategie somit klar heissen: Tiefe Steuern für alle. Heute liegen die Unternehmenssteuersätze an günstigen Standorten ohne Privilegien bei unter 12,5 Prozent. Durch die US-Steuerreform beispielsweise wird die Konzern-Gewinnsteuer permanent von 35 auf 20 Prozent gesenkt. Damit wird die USA zukünftig auf Augenhöhe mitspielen, bspw. mit Zürich, das seinen Steuersatz (Stand heute) ebenfalls auf 20 Prozent festlegen will. Weil aber in der Schweiz allein die Direkte Bundessteuer schon 8,5 Prozent beträgt, bleibt den Kantonen wenig Spielraum für eine Absenkung der ordentlichen Besteuerung. Die SVP verlangt deshalb eine Senkung der direkten Bundessteuer von 8,5 auf maximal 7,5 Prozent.
Vorlage trägt föderalistischen Anliegen noch zu wenig Rechnung
Die Kantone müssen den finanzpolitischen Spielraum erhalten, damit sie bei Bedarf die Kantons- und Gemeindesteuern senken können. Gerade diejenigen Kantone mit hohen ordentlichen Steuersätzen und wenig Spezialgesellschaften sind deshalb auf einen «Freibetrag für Wachstum und Investitionen» (zinsbereinigte Gewinnsteuer) angewiesen. Dieser Freibetrag muss deshalb wieder in die Vorlage aufgenommen werden. Die SV17-Vorlage darf keinesfalls dazu führen, dass durch die Hintertüre eine materielle Steuerharmonisierung eingeführt wird.
Abgelehnt werden von der SVP die Mindestbesteuerung von Dividenden in den Kantonen von 70 Prozent sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung beim Bund. Hier müssen stattdessen föderalistische Lösungen gefunden werden. Ausserdem würden diese Massnahmen insbesondere die ortsgebundenen Familienunternehmen und KMU treffen.
Schliesslich gilt es zu bedenken, dass zusätzlich zum Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer im Jahr 2018 weitere 2,4 Milliarden Franken im Rahmen des NFA vom Bund an die Kantone verteilt werden. Hier gilt es zusammen mit dem nächsten NFA-Wirksamkeitsbericht Klarheit über die vertikalen Finanzströme vom Bund an die Kantone zu schaffen, indem mittels einer Gesetzesänderung die Zusammenführung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und des vertikalen Ressourcenausgleichs herbeigeführt wird.
Kantone in der Pflicht
Zudem fordert die SVP einmal mehr die Kantone auf, sich von Anfang an aktiv einzubringen und die finanziellen Auswirkungen auf die Städte, Gemeinden und auf die Belastung der natürlichen und juristischen Steuerzahler offen darzulegen. Weiter müssen die Eidgenössischen Räte spätestens zur Schlussabstimmung über die SV17 Kenntnis über die Reformvorhaben der Kantone Kenntnis haben, weil nur so die finanziellen Auswirkungen klar beziffert werden können. Die Kantone haben genügend Zeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen. Ansonsten wird sich die SVP dafür einsetzen, die Schlussabstimmung so lange zu sistieren, bis das Parlament über die Reformvorhaben in den Kantonen in Kenntnis gesetzt wurde. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung der Kantone muss in die Botschaft aufgenommen werden.
Zentrale Forderungen der SVP auf einen Blick
Eine mit klarer Verbesserung der steuerlichen Attraktivität angereicherte Steuervorlage 17 hat in Abweichung zum nun vorgelegten Konzept die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen: