Vernehmlassung

Steuervorlage 17 (SV17)

Die Schweizer Wirtschaft ist auf wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbindungen angewiesen, damit sie ihre Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb – auch nach dem Wegfall der Holdingprivilegien – aufrechterhalten bzw. weiter ausbauen kann. Diese Ansprüche stellt die SVP auch an das Nachfolgeprojekt der an der Urne gescheiterten Unternehmenssteuerreform III, die jedoch von der Steuervorlage 17 (SV17) in der jetzt vorliegenden Form noch nicht befriedigt werden können. Materiell erachtet die SVP die Vorlage als ungenügend, um das in sie gesetzte Kernziel eines attraktiven Steuerstandortes auch tatsächlich zu erreichen. Die SVP wird sich deshalb im weiteren Verfahren dafür einsetzen, die Vorlage mit weiteren Elementen zu ergänzen, welche die steuerliche und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern und steigern. In diesem Zusammenhang verlangt die SVP vom Bundesrat, dass er spätestens in seiner Botschaft zwingend die dynamischen Auswirkungen der SV17 auf die Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone von natürlichen und juristischen Personen aufzeigt. Tut er dies nicht, wird die SVP die Vorlage zurückweisen. Wenn die SV17 den Unternehmensstandort Schweiz effektiv attraktiver gestalten würde, könnten allfällige kurzfristige Ausfälle mittel- und langfristig durch zusätzliches Steuersubstrat dynamisch mehr als kompensiert werden. Dieser Effekt war im Übrigen auch bei früheren Steuerreformen feststellbar. Ebenfalls verlangt die SVP vom Bundesrat, die Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Reformvorhaben der Kantone müssen noch vor der Schlussabstimmung in den beiden Räten über die SV17 bekannt sein. Ansonsten wird sich die SVP dafür einsetzen, die Schlussabstimmung zu sistieren. Der Bundesrat wird aufgefordert, eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung der Kantone in die Botschaft aufzunehmen.

Die Notwendigkeit eines Nachfolgeprojekts für die an der Urne gescheiterte Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist für die SVP unbestritten. Das prioritäre Ziel einer solchen Reform muss aber – auch unter Berücksichtigung der politischen Akzeptanz – zwingend sein, dass die Schweiz ihre Spitzenposition im steuerlichen Standortwettbewerb verteidigen und sogar ausbauen kann. Die Wirkung der Reform muss zum Ziel haben, dass die internationalen Konzerne weiterhin in der Schweiz investieren und nicht abwandern. Hierfür bedarf es gerade für international tätige Unternehmen unbedingt Ersatzinstrumente, um den allgemeinen Steuersatz zu mindern. Die SVP ist klar der Auffassung, dass die in der Vorlage präsentierten Massnahmen diesem Anspruch nicht genügen. Durch eine Umsetzung der SV17 in vorliegender Form wird die Schweiz ihrem Führungsanspruch im Bereich der Unternehmensbesteuerung nicht gerecht werden. Hier muss nachgebessert werden. Zur Kompensation der Standortattraktivitätseinbusse aufgrund der Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften (sowie der Aufhebung der Steuerpraxis für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches), welche zu signifikant höheren Gewinnsteuereinnahmen der Kantone und Gemeinden führen wird, muss dazu ein klarer Fokus auf die standortrelevanten Themen gelegt werden.

Sachfremde Elemente in der SV17 werden abgelehnt

Die sachfremde Erhöhung der Familienzulagen wird von der SVP klar abgelehnt. Es darf nicht sein, dass der Bundesrat nach dem gescheiterten «70 Franken-Buebetrickli» bei der Altersvorsorge 2020 der Bevölkerung einmal mehr eine Vorlage mit einem «Zückerchen» verkaufen will, dessen Finanzierung zur unnötigen Mehrbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen und damit der Bürger führt.

Spielräume müssen ausgenutzt werden

Auch bedauert die SVP, dass in der SV17 auf eine Gewinnsteuersatzsenkung verzichtet wird, während alle Länder um uns herum ihre Steuersätze reduzieren und ihre Konkurrenzfähigkeit dadurch erhöhen. Wenn als Folge der Abschaffung gewisser Steuerregimes der Steuersatz für viele Firmen steigt, ist eine allgemeine Gewinnsteuersatzsenkung die einzig richtige Antwort. Denn aus Sicht der SVP müssen zwingend die vorhandenen Spielräume der internationalen Vorgaben umfassend genutzt werden, wobei aber auch die ordentlich besteuerten Unternehmen nicht vergessen werden dürfen. Im Steuerbereich muss die Strategie somit klar heissen: Tiefe Steuern für alle. Heute liegen die Unternehmenssteuersätze an günstigen Standorten ohne Privilegien bei unter 12,5 Prozent. Durch die US-Steuerreform beispielsweise wird die Konzern-Gewinnsteuer permanent von 35 auf 20 Prozent gesenkt. Damit wird die USA zukünftig auf Augenhöhe mitspielen, bspw. mit Zürich, das seinen Steuersatz (Stand heute) ebenfalls auf 20 Prozent festlegen will. Weil aber in der Schweiz allein die Direkte Bundessteuer schon 8,5 Prozent beträgt, bleibt den Kantonen wenig Spielraum für eine Absenkung der ordentlichen Besteuerung. Die SVP verlangt deshalb eine Senkung der direkten Bundessteuer von 8,5 auf maximal 7,5 Prozent.

Vorlage trägt föderalistischen Anliegen noch zu wenig Rechnung

Die Kantone müssen den finanzpolitischen Spielraum erhalten, damit sie bei Bedarf die Kantons- und Gemeindesteuern senken können. Gerade diejenigen Kantone mit hohen ordentlichen Steuersätzen und wenig Spezialgesellschaften sind deshalb auf einen «Freibetrag für Wachstum und Investitionen» (zinsbereinigte Gewinnsteuer) angewiesen. Dieser Freibetrag muss deshalb wieder in die Vorlage aufgenommen werden. Die SV17-Vorlage darf keinesfalls dazu führen, dass durch die Hintertüre eine materielle Steuerharmonisierung eingeführt wird.

Abgelehnt werden von der SVP die Mindestbesteuerung von Dividenden in den Kantonen von 70 Prozent sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung beim Bund. Hier müssen stattdessen föderalistische Lösungen gefunden werden. Ausserdem würden diese Massnahmen insbesondere die ortsgebundenen Familienunternehmen und KMU treffen.

Schliesslich gilt es zu bedenken, dass zusätzlich zum Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer im Jahr 2018 weitere 2,4 Milliarden Franken im Rahmen des NFA vom Bund an die Kantone verteilt werden. Hier gilt es zusammen mit dem nächsten NFA-Wirksamkeitsbericht Klarheit über die vertikalen Finanzströme vom Bund an die Kantone zu schaffen, indem mittels einer Gesetzesänderung die Zusammenführung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und des vertikalen Ressourcenausgleichs herbeigeführt wird.

Kantone in der Pflicht

Zudem fordert die SVP einmal mehr die Kantone auf, sich von Anfang an aktiv einzubringen und die finanziellen Auswirkungen auf die Städte, Gemeinden und auf die Belastung der natürlichen und juristischen Steuerzahler offen darzulegen. Weiter müssen die Eidgenössischen Räte spätestens zur Schlussabstimmung über die SV17 Kenntnis über die Reformvorhaben der Kantone Kenntnis haben, weil nur so die finanziellen Auswirkungen klar beziffert werden können. Die Kantone haben genügend Zeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen. Ansonsten wird sich die SVP dafür einsetzen, die Schlussabstimmung so lange zu sistieren, bis das Parlament über die Reformvorhaben in den Kantonen in Kenntnis gesetzt wurde. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung der Kantone muss in die Botschaft aufgenommen werden.

Zentrale Forderungen der SVP auf einen Blick

Eine mit klarer Verbesserung der steuerlichen Attraktivität angereicherte Steuervorlage 17 hat in Abweichung zum nun vorgelegten Konzept die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Eine Aufhebung der heutigen Steuerregimes wird von der SVP grundsätzlich nur dann unterstützt, wenn die Schweiz auch mit dem Nachfolgeregime wirtschaftlich und steuerpolitisch attraktiv bleibt.
  2. Die fünf wirtschaftlich stärksten Kantone (ZH, ZG, BS, VD und GE) generieren zusammen 76% aller Bundessteuereinnahmen. Entsprechend muss den Anliegen dieser Kantone in der SV17 besonders Rechnung getragen werden.
  3. Die Reformvorhaben der Kantone müssen noch vor der Schlussabstimmung in den beiden Räten bekannt sein. Die SVP verlangt vom Bundesrat, eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung der Kantone in die Botschaft aufzunehmen.
  4. Anstatt den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer zu erhöhen, fordert die SVP in der SV17 im Sinne des Föderalismus eine Senkung der direkten Bundessteuer von 8,5% auf 7,5% oder tiefer. Auch soll eine Zusammenführung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer mit dem vertikalen Ressourcenausgleich geprüft werden.
  5. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Mix an Instrumenten (Entlastungsbegrenzung, Patent-Box, F&E-Abzug, Step Up) muss den international möglichen Spielraum maximal ausschöpfen, d.h. grundsätzlich keine Verschärfungen gegenüber den OECD-Vorgaben und Swiss Finish.
  6. Die Digitalisierung ist allgegenwärtig und deren Relevanz für die Volkswirtschaft auch vom Bundesrat längst erkannt. Die IT-Unternehmen fassen in der Schweiz zunehmend Fuss bzw. entwickeln sich laufend weiter (Google, IBM, Microsoft, aber auch bestehende Unternehmen). Vor diesem Hintergrund ist es für die SVP schwer nachvollziehbar, weshalb er bei der Patentbox Software ausschliesst. Die SVP wird sich hier für den Einbezug von urheberrechtlich geschützter Software und einer Reduktion der Eintrittshürde einsetzen. Grundsätzlich gilt es den Handlungsspielraum, welchen die OECD zur Patentbox einräumt, vollumfänglich auszuschöpfen.
  7. Weiter wird sich die SVP im Gesetzgebungsverfahren für eine Entlastungsbegrenzung von 80% einsetzen. Nicht abzugsfähige Ermässigungen/Aufwendungen müssen vortragbar sein.
  8. Der Bundesrat schlägt vor, bestehende stille Reserven einschliesslich des selbst geschaffenen Mehrwerts, soweit diese bisher nicht steuerbar gewesen wären, im Falle ihrer Realisation innert der nächsten fünf Jahren gesondert zu besteuern. Die SVP verlangt, diese Frist auf 10 Jahre zu erhöhen.
  9. Mit Blick auf BEPS muss die Bündelung verschiedener Aktivitäten in der Schweiz möglich sein. Deshalb ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer unverzichtbar. Diese muss zwingend wieder ins Paket aufgenommen werden (obligatorisch für Bund, fakultativ für Kantone). Bekanntlich arbeitet auch die EU an einem vergleichbaren Konzept. Dabei kann das wording von der geplanten EU-Lösung «Freibetrag für Wachstum und Investitionen» übernommen werden. Zur Begrenzung der Massnahme kann im Gesetz ein maximaler Zinssatz definiert werden (z.B. 5%). Damit wird die Planbarkeit der Auswirkungen der Massnahme weiter verbessert.
  10. Die SVP verlangt eine Ermässigung der Kapitalsteuer für Eigenkapital nicht nur im Zusammenhang mit Beteiligungen und Patenten sondern insbesondere auch in Bezug auf Konzerndarlehen und diese für die Kantone als verbindliche Gesetzesnorm auszugestalten.
  11. Die SVP spricht sich für eine verbindliche Regelung der Anrechnung der Gewinnsteuer unter Ausschluss der pauschalen Steueranrechnung an die Kapitalsteuer aus.
  12. Eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung (weder beim Bund noch Harmonisierung bei den Kantonen) wird von der SVP klar abgelehnt. Diese Massnahme stärkt den Finanzplatz, weil insbesondere Unternehmen im Finanzsektor mit vergleichsweise hoher Kapitalsteuerlast und einem hohen Anteil an ausländischer Quellensteuerbelastung davon profitieren würden.
  13. Mit dem Fehlen einer steuerlichen Ersatzlösung für Konzernfinanzierungsaktivitäten wird mit der (absehbaren) Aufgabe der Swiss Finance Branch Steuerpraxis eine steuerbegründende Praxisänderung vollzogen. Die SVP fordert daher, für die Steuerpraxis der Swiss Finance Branch eine Übergangslösung von mindestens fünf Jahren vorzusehen.
  14. Auf die neu vorgeschlagenen Anpassungen bei der Transponierung ist zu verzichten. Die vorgeschlagene Anpassung hat mit Blick auf die internationale steuerliche Wettbewerbsfähigkeit und damit für den eigentlichen Kern der SV17 keinerlei Relevanz.
  15. Die SVP lehnt die sachfremde Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage ab. Damit die Bürgerinnen und Bürger direkt profitieren soll stattdessen der Steuertarif für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer auf maximal 10.0% (bisher 11.5%) gesenkt werden. Falls in erster Linie die Kantone und Gemeinden entlastet werden sollen, unterstützt die SVP die Erhöhung des Bundesanteils an den Ergänzungsleistungen um einen Achtel.
 
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